Notariell beglaubigte Übersetzung

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Moderator: conny85

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Marcelline
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Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von Marcelline »

Hallo Zusammen

Wir brauchen für meine Mutter eine notariell beglaubigte Übersetzung des Vekaufvertrages ihrer Wohnung in Spanien.

Ich habe bereits beim Amt nachgefragt, aber keine Antwort bekommen, was das genau ist und vor allem, wo ich dies machen kann.
Muss ich dies bei einem speziellen Übersetzer machen lassen? Dies ist ja sehr teuer. Oder geht es auch, dass ich dies selber übersetze (kann ja spanisch) und dann notariell beglaubige lasse?

Wer hat das schon machen lassen und kann mir sagen, wie dies vor allem am günstigsten geht? Kennt jemand eine Adresse, Zürich und Umgebung?

Danke und grüsse,
Marcelline

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Phase 1
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von Phase 1 »

Ich musste schon einiges übersetzen lassen und ja es ist teuer weil du nur einen Übersetzer nehmen darfst der amtlich dazu bewilligt wurde.
Wenn du es günstiger haben willst lass es in Spanien übersetzen von einem amtlichen Übersetzer dort und lass es noch in der Schweizer Botschaft stempeln.

Das ist zwar auch teuer aber doch war es für uns billiger als es hier machen zu lassen.

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Mrs. Bee
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von Mrs. Bee »

Frag auf der Spanischen Botschaft nach, die haben eine Liste mit Übersetzern, die befugt sind, solche Übersetzungen zu machen. Ev. kannst Du auch nur Deinen Notar fragen, ob er eine selbergemachte Übersetzung akzeptiert. Notariell beglaubigt heisst nichts anderes als dass der Notar beglaubigt, dass der Originaltext und die Übersetzung übereinstimmen (er wird also nicht beglaubigen, ob es stimmt oder nicht oder wie oder was, sondern nur, dass die Übersetzung stimmt).
Je nach Kanton gibt es auch eine Liste vom Kanton von Übersetzern. Andernfalls lass das ganze in Spanien machen, inkl. Übersetzung und Beglaubigung... die Stundenansätze sind ev. günstiger. Es könnte dann aber sein, dass eine Apostille (Überbeglaubigung der Beglaubigung, in der Schweiz macht das die Staatskanzlei des jeweiligen Kantons, kostet etwa Fr. 80.--) gemacht werden muss.
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maple
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von maple »

Wir brauchten für unsere Hochzeit eine beglaubigte Übersetzung. Es ging um irgend ein banales Dokument auf Englisch, das jeder verstand (war glaubs der Strafregisterauszug oder so ähnlich, wo ja nur drin stand, es sei nichts verzeichnet). Trotzdem sind wir um eine teure Übersetzung eines offiziellen Büros nicht herum gekommen. Hab's in Zürich machen lassen, aber ehrlich gesagt, weiss ich nicht mehr wo (ist 6 Jahre her). Ich habe einfach nach einem günstigen Büro gegoogelt. Wobei eh alles postalisch geht, von dem her spielt's keine Rolle wo. Und die Tarife sind ausserhalb von Zürich bestimmt günstiger...
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maple
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von maple »

Habe gerade nochmals nachgeschaut: Wir haben die Übersetzung bei Interna Translations (http://www.internatrans.ch/DE/index.html) machen lassen. Sie haben sich um die Beglaubigung gekümmert, kostete 20.- (Standard). Das eigentlich teure war eben die Übersetzung selbst, obwohl "unnötig" - aber so sind halt die Gesetze... Keine Ahnung, ob das Büro nach wie vor preislich kompetitiv ist. Qualität und Geschwindigkeit vor 6 Jahren war super.
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Marcelline
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von Marcelline »

Vielen Dank für Eure Antworten!!

In Spanien werden wir dies leider nicht machen können, da niemand vor Ort ist. Ich werde ein paar Offerten einholen müssen und dann schauen.

Danke und Grüsse,
Marcelline

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mayama
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Re: Notariell beglaubigte Übersetzung

Beitrag von mayama »

Ich arbeite bei einem öffentlichen Notariat. Beglaubigt werden kann entweder eine Fotokopie (d. h. Bestätigung, dass Fotokopie mit dem Original übereinstimmt) oder eine Unterschrift. Es können keine Inhalte notariell beglaubigt werden.

Wenn du eine Übersetzung beglaubigt haben willst, dann muss der Übersetzer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er den Inhalt wahrheitsgetreu übersetzt hat. Der Notar kann dann die Unterschrift beglaubigen, jedoch nicht den Inhalt.

Eventuell benötigst du eine Apostille, d. h. eine so genannte "Überbeglaubigung", welche bei der Ausweisstelle erhältlich ist.
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