Geldschenkung bei Sozialhilfe
Moderator: conny85
Geldschenkung bei Sozialhilfe
Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich habe eine Frage zur Sozialhilfe. Leider musste ich diese jetzt kurzfristig beantragen und bekomme Anfang April die erste Zahlung. Nun hat mein Vater mir aus D eine grosszügige Summe aufs Konto überwiesen, nachdem er gehört hat, dass bald Zahnarztrechnungen kommen werden für die Zahnspangen meiner Kinder. Diese Rechnungen "übernimmt" die Sozialhilfe ja nicht, ist ja klar. Nun weiss ich nicht, ob ich dieses Geld überhaupt annehmen darf (wobei ich auch nicht weiss wie ich das jetzt noch ändern könnte). Wird mir da nicht die Sozialhilfe gekürzt? Bin gerade etwas überfordert wegen der Höhe der Schenkung (10'000 CHF) Die schüttelt er auch nicht so einfach aus dem Ärmel. Fühle mich auch undankbar, weil ich mir mehr Gedanken mache statt mich zu freuen. Und ein Sozialbetrüger will ich ja auch nicht sein. Kennt sich einer von euch aus in so einer Situation?
Ich habe eine Frage zur Sozialhilfe. Leider musste ich diese jetzt kurzfristig beantragen und bekomme Anfang April die erste Zahlung. Nun hat mein Vater mir aus D eine grosszügige Summe aufs Konto überwiesen, nachdem er gehört hat, dass bald Zahnarztrechnungen kommen werden für die Zahnspangen meiner Kinder. Diese Rechnungen "übernimmt" die Sozialhilfe ja nicht, ist ja klar. Nun weiss ich nicht, ob ich dieses Geld überhaupt annehmen darf (wobei ich auch nicht weiss wie ich das jetzt noch ändern könnte). Wird mir da nicht die Sozialhilfe gekürzt? Bin gerade etwas überfordert wegen der Höhe der Schenkung (10'000 CHF) Die schüttelt er auch nicht so einfach aus dem Ärmel. Fühle mich auch undankbar, weil ich mir mehr Gedanken mache statt mich zu freuen. Und ein Sozialbetrüger will ich ja auch nicht sein. Kennt sich einer von euch aus in so einer Situation?
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Ich denke in dem fall kann das geld vom sozialamt ja nicht als dein vermögen angeschaut werden, auch wenns auf deinem konto ist. Du gibst es ja "gleich" wieder aus für deine kinder.
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Wenn Du Sozialhilfe beziehst, bist Du rechtlich dazu verpflichtet, JEDEN Geldtransfer, der auf Dein Konto kommt, anzugeben. Tust Du das nicht, machst Du Dich strafbar (und bei den inzwischen - gottseidank! - schärferen Kontrollen kommt sowas heutzutage meistens raus).
Der Rat von Kleines_87 ist sehr gefährlich! Auch wenn das Geld praktisch nur 1 MInute auf Deinem Konto liegen würde, bevor es wieder weiter transferiert werden wird: Dieser Transfer ist bis zu 10 Jahren später noch nachvollziehbar, d.h. man sieht das Geld reingekommen ist und halt grad wieder raus gegangen ist. Spielt keine Rolle. Es war da bzw. Du hast es bekommen.
Mit anderen Worten: Ja, Du musst der Sozialhilfe angeben, dass Dein Vater Dir CHF 10'000.- überwiesen hat. Worauf dann grad das 2. Problem folgt: Wenn Dein Vater offenbar Geld hat, kann die Sozialhilfe eigentlich verlangen, dass er Dir finanziell hilft, so dass Du weniger staatliche Gelder beziehen musst. Aber das musst Du dann halt mit denen abklären (kommt auf die individuelle Situation drauf an).
Der Rat von Kleines_87 ist sehr gefährlich! Auch wenn das Geld praktisch nur 1 MInute auf Deinem Konto liegen würde, bevor es wieder weiter transferiert werden wird: Dieser Transfer ist bis zu 10 Jahren später noch nachvollziehbar, d.h. man sieht das Geld reingekommen ist und halt grad wieder raus gegangen ist. Spielt keine Rolle. Es war da bzw. Du hast es bekommen.
Mit anderen Worten: Ja, Du musst der Sozialhilfe angeben, dass Dein Vater Dir CHF 10'000.- überwiesen hat. Worauf dann grad das 2. Problem folgt: Wenn Dein Vater offenbar Geld hat, kann die Sozialhilfe eigentlich verlangen, dass er Dir finanziell hilft, so dass Du weniger staatliche Gelder beziehen musst. Aber das musst Du dann halt mit denen abklären (kommt auf die individuelle Situation drauf an).
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Grundsätzlich stimme ich Caipi's Post zu.
Falls du eine Offerte vom Zahnarzt hast, würde ich damit zum Sozialamt gehen und ihnen erklären, dass du von deinem Vater für die Zahnspangen Geld bekommen hast. Schau, was sie sagen.
Wie bereits geschrieben, muss du die Zahlung unbedingt dem Sozialamt angeben, weil du dich sonst strafbar machst. An deiner Stelle würde ich dies so schnell wie möglich, dh noch vor der ersten Zahlung vom Sozialamt machen, damit sie sehen, dass du ehrlich bist.
Dein Vater müsste übrigens ziemlich vermögend sein, bis er dich unterstützen müsste. Es ist nicht so, dass sie zuerst den Eltern alles nehmen, bevor sie Unterstützung leisten.
Falls du eine Offerte vom Zahnarzt hast, würde ich damit zum Sozialamt gehen und ihnen erklären, dass du von deinem Vater für die Zahnspangen Geld bekommen hast. Schau, was sie sagen.
Wie bereits geschrieben, muss du die Zahlung unbedingt dem Sozialamt angeben, weil du dich sonst strafbar machst. An deiner Stelle würde ich dies so schnell wie möglich, dh noch vor der ersten Zahlung vom Sozialamt machen, damit sie sehen, dass du ehrlich bist.
Dein Vater müsste übrigens ziemlich vermögend sein, bis er dich unterstützen müsste. Es ist nicht so, dass sie zuerst den Eltern alles nehmen, bevor sie Unterstützung leisten.
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Stimme capi und Stella zu.
Du musst es angeben. Auch Offerten von Zahnspangen abgeben und dein Vater kann dir schriftlich noch erklären das das Geld Nur für die Zahnspangen gebraucht werden darf.
Klar ist das du wahrscheinlich dann keine Zahlung erhältst. Sie werden es Warscheinlich überprüfen und erst dann zahlen.
Im übrigen Zahnarzt kosten werden in der Regel von der Sozialhilfe einmalig bezahlt, wenn es dringend ist. Ansonsten musst du die Finanzierung selbst übernehmen.
Wenn du oder jemand anderes als sozi bezieht würde ich auf einen Zahnarzt ausweichen der an die Zahnärzte Kasse angeschlossen ist. Dort kann man ganz humane Abzahlungen vereinbaren. Das gilt auch für arme Menschen die sich sonst den Zahnarzt nicht leisten können.
Du musst es angeben. Auch Offerten von Zahnspangen abgeben und dein Vater kann dir schriftlich noch erklären das das Geld Nur für die Zahnspangen gebraucht werden darf.
Klar ist das du wahrscheinlich dann keine Zahlung erhältst. Sie werden es Warscheinlich überprüfen und erst dann zahlen.
Im übrigen Zahnarzt kosten werden in der Regel von der Sozialhilfe einmalig bezahlt, wenn es dringend ist. Ansonsten musst du die Finanzierung selbst übernehmen.
Wenn du oder jemand anderes als sozi bezieht würde ich auf einen Zahnarzt ausweichen der an die Zahnärzte Kasse angeschlossen ist. Dort kann man ganz humane Abzahlungen vereinbaren. Das gilt auch für arme Menschen die sich sonst den Zahnarzt nicht leisten können.
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Liebe Dayana,
Ich erlaube mir, Dir einige wichtige Informationen zu geben (nicht Alles, was bisher geschrieben wurde, stimmt):
a) Du musst die Überweisung Deines Vaters angeben, und zwar so schnell wie möglich.
b) Ja, diese wird Dir als Einnahme angerechnet. Was bedeutet, dass Du während einer gewissen Zeit keine Sozialhilfe mehr bekommst, sondern diese Fr. 10'000.- brauchen musst.
c) Die oben genannten "Vermögensfreibeträge" gelten nur, wenn das Geld bereits auf Deinem Konto ist, bevor Du Sozialhilfe beziehst (es bedeutet, dass Du nicht Dein ganzes Vermögen ausgeben musst, bevor Du unterstützt wirst, sondern die oben genannten Beträge behalten darfst). Nachträglich werden Vermögensfreibeträge nicht mehr angerechnet.
d) Grundsätzlich übernimmt die Sozialhilfe die Zahnbehandlungen der Kinder (falls diese wirklich notwendig sind). Sie verlangen von Dir eine Offerte des Zahnarztes, wenn diese sehr hoch ist, wird allenfalls eine Gegenofferte eingeholt.
e) Ich würde an Deiner Stelle Deiner Sozialarbeiterin die Situation schildern. Insgesamt ist es nett von Deinem Vater, Dir Geld zu überweisen, nur bringt Dir das gar nichts, so lange Du Sozialhilfe beziehst.
f) Für einen anderen Fall könnte Dein Vater Deinen Kindern direkt etwas finanzieren (beispielsweise eine Sport- oder Schulausrüstung oder Ähnliches). Aber auch in diesem Fall wäre es sinnvoll, das Ganze mit Deiner Sozialarbeiterin zu besprechen.
Ich erlaube mir, Dir einige wichtige Informationen zu geben (nicht Alles, was bisher geschrieben wurde, stimmt):
a) Du musst die Überweisung Deines Vaters angeben, und zwar so schnell wie möglich.
b) Ja, diese wird Dir als Einnahme angerechnet. Was bedeutet, dass Du während einer gewissen Zeit keine Sozialhilfe mehr bekommst, sondern diese Fr. 10'000.- brauchen musst.
c) Die oben genannten "Vermögensfreibeträge" gelten nur, wenn das Geld bereits auf Deinem Konto ist, bevor Du Sozialhilfe beziehst (es bedeutet, dass Du nicht Dein ganzes Vermögen ausgeben musst, bevor Du unterstützt wirst, sondern die oben genannten Beträge behalten darfst). Nachträglich werden Vermögensfreibeträge nicht mehr angerechnet.
d) Grundsätzlich übernimmt die Sozialhilfe die Zahnbehandlungen der Kinder (falls diese wirklich notwendig sind). Sie verlangen von Dir eine Offerte des Zahnarztes, wenn diese sehr hoch ist, wird allenfalls eine Gegenofferte eingeholt.
e) Ich würde an Deiner Stelle Deiner Sozialarbeiterin die Situation schildern. Insgesamt ist es nett von Deinem Vater, Dir Geld zu überweisen, nur bringt Dir das gar nichts, so lange Du Sozialhilfe beziehst.
f) Für einen anderen Fall könnte Dein Vater Deinen Kindern direkt etwas finanzieren (beispielsweise eine Sport- oder Schulausrüstung oder Ähnliches). Aber auch in diesem Fall wäre es sinnvoll, das Ganze mit Deiner Sozialarbeiterin zu besprechen.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Berlin: wie wäre es rechtlich, wenn der Vater der TE die 10000 nicht überwiesen hätte und stattdessen die Zahnarztrechnung direkt bezahlen würde? Weisst du das?
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
@ Susanne39: Gleicher Gedanke hatte ich soeben auch. Den Vater die Rechnung zahlen lassen. Dann kommt man mit dem Geld nicht in Berührung. Die soz. Hilfe kann ja einem Grossvater nicht ausschlagen, den Kindern ein schönes Gebiss zu schenken....
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
@Susanne & MissDiamond,
Dieser Fall ist nicht ganz eindeutig, daher empfehle ich das Gespräch mit der Sozialarbeiterin (da die Sozialhilfe kantonal und je Gemeinde teilweise unterschiedlich geregelt und gehandhabt wird - auch darin, welche Kosten übernommen werden).
In gewissen Fällen wäre es kein Problem, wenn der Grossvater die Rechnung direkt bezahlt (beispielsweise, wenn er der Tochter und den Kindern Tickets für einen Besuch bei ihm kauft). In anderen Fällen nicht (beispielsweise wenn er der Tochter ein Auto kauft). Die Frage mit der Zahnarztrechnung ist deshalb speziell, da dies eine Leistung ist, die die Sozialhilfe normalerweise sowieso übernimmt. Falls es eine Behandlung ist, die die Sozialhilfe nicht bezahlt, der Grossvater aber bereit ist, die Kosten zu übernehmen, wäre das wahrscheinlich kein Problem.
Dieser Fall ist nicht ganz eindeutig, daher empfehle ich das Gespräch mit der Sozialarbeiterin (da die Sozialhilfe kantonal und je Gemeinde teilweise unterschiedlich geregelt und gehandhabt wird - auch darin, welche Kosten übernommen werden).
In gewissen Fällen wäre es kein Problem, wenn der Grossvater die Rechnung direkt bezahlt (beispielsweise, wenn er der Tochter und den Kindern Tickets für einen Besuch bei ihm kauft). In anderen Fällen nicht (beispielsweise wenn er der Tochter ein Auto kauft). Die Frage mit der Zahnarztrechnung ist deshalb speziell, da dies eine Leistung ist, die die Sozialhilfe normalerweise sowieso übernimmt. Falls es eine Behandlung ist, die die Sozialhilfe nicht bezahlt, der Grossvater aber bereit ist, die Kosten zu übernehmen, wäre das wahrscheinlich kein Problem.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Wie Berlin sagt. In der Regel werden notwendige Kosten von Arzt und Zahnarzt bezahlt.
Wobei das der Amtsarzt der Sozialhilfe dann beurteilen wird ob nötig oder nicht.
Dazu muss der Arzt oder eben hier der Kieferorthopäde ein Gesuch stellen bei der Sozialhilfe.
Das wird dann je nachdem bewilligt oder sbgelehnt.
Wobei das der Amtsarzt der Sozialhilfe dann beurteilen wird ob nötig oder nicht.
Dazu muss der Arzt oder eben hier der Kieferorthopäde ein Gesuch stellen bei der Sozialhilfe.
Das wird dann je nachdem bewilligt oder sbgelehnt.
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Liebe Phase,
Bitte schreibe hier nur, wenn Du Dich wirklich auskennst. Vielleicht ist es in Deiner Gemeinde so, aber ansonsten ist es nicht Usus, dass ein Arzt vor einer Behandlung ein Gesuch bei der Sozialhilfe stellen muss.
Es gilt immer noch der Datenschutz: Ein Arzt muss nicht wissen, ob sein Patient von der Sozialhilfe unterstützt wird. Und die Kostenübernahme durch die Sozialhilfe ist eh nur bei Zahnbehandlungen ein Thema und bei solchen Behandlungen, die nicht durch die Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen werden.
Bitte schreibe hier nur, wenn Du Dich wirklich auskennst. Vielleicht ist es in Deiner Gemeinde so, aber ansonsten ist es nicht Usus, dass ein Arzt vor einer Behandlung ein Gesuch bei der Sozialhilfe stellen muss.
Es gilt immer noch der Datenschutz: Ein Arzt muss nicht wissen, ob sein Patient von der Sozialhilfe unterstützt wird. Und die Kostenübernahme durch die Sozialhilfe ist eh nur bei Zahnbehandlungen ein Thema und bei solchen Behandlungen, die nicht durch die Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen werden.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Berlin ich meinte damit Zahnarzt!
Ansonsten auch die 10 Prozent selbstbehalt und der selbstbehalt wird von der Sozialhilfe übernommen.
Das ist überall in der Schweiz so!
Ich kenne mich im Kanton NE/SH/ZH und Genf aus da wir dort Verwandte haben die Sozialhilfe beziehen und es ist in allen Kantonen dasselbe.
Und beim Zahnarzt Besuch wo die Sozialhilfe da zahlen muss, muss immer zwingend der Amtsarzt des sozialdienstes sein ok geben das die Behandlung notwendig ist.
Hätte das jetzt schon so oft in der Familie und auch selbst das ich das mittlerweile weis.
Aber ich enthalte mich gerne Dr. Diskussion wenn es nicht gewünscht wird.
Ansonsten auch die 10 Prozent selbstbehalt und der selbstbehalt wird von der Sozialhilfe übernommen.
Das ist überall in der Schweiz so!
Ich kenne mich im Kanton NE/SH/ZH und Genf aus da wir dort Verwandte haben die Sozialhilfe beziehen und es ist in allen Kantonen dasselbe.
Und beim Zahnarzt Besuch wo die Sozialhilfe da zahlen muss, muss immer zwingend der Amtsarzt des sozialdienstes sein ok geben das die Behandlung notwendig ist.
Hätte das jetzt schon so oft in der Familie und auch selbst das ich das mittlerweile weis.
Aber ich enthalte mich gerne Dr. Diskussion wenn es nicht gewünscht wird.
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Liebe Phase,
Es gibt in der Schweiz auf Bundesebene kein Sozialhilfegesetz, sondern nur einen Passus in der Verfassung. Sozialhilfegesetze sind kantonal, Richtlinien mit der detaillierten Handhabung sind auf Gemeindeebene geregelt (auch die SKOS Richtlinien geben teilweise nur einen groben Rahmen und werden nicht in allen Kantonen angewendet).
In der Stadt Zürich beispielsweise wird erst ein Vertrauenszahnärztliches Gutachten eingeholt (kein Amtsarzt), wenn der Kostenvoranschlag Fr. 5´000 übersteigt. Andere Gemeinden regeln das anders. Somit können hier keine Angaben nach Kantonen gemacht werden.
Es gibt in der Schweiz auf Bundesebene kein Sozialhilfegesetz, sondern nur einen Passus in der Verfassung. Sozialhilfegesetze sind kantonal, Richtlinien mit der detaillierten Handhabung sind auf Gemeindeebene geregelt (auch die SKOS Richtlinien geben teilweise nur einen groben Rahmen und werden nicht in allen Kantonen angewendet).
In der Stadt Zürich beispielsweise wird erst ein Vertrauenszahnärztliches Gutachten eingeholt (kein Amtsarzt), wenn der Kostenvoranschlag Fr. 5´000 übersteigt. Andere Gemeinden regeln das anders. Somit können hier keine Angaben nach Kantonen gemacht werden.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Hallo zusammen,
erstmal vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Ich habe meinem Sozialarbeiter die Situation geschildert und es ist genaus so wie Berlin es geschrieben hat. Ich kriege vorerst keine Sozialhilfe und soll von dem überwiesenen Geld meines Vaters leben. Dazu sollte ich noch Fotos meines Kontostandes schicken und den Vermerk, dass das geschenkte Geld für die ausstehende Miete und die Zahnarztkosten der Kinder gedacht war. Nächsten Monat muss ich eh wieder hin und man schaut die Situation neu an. Wenn dann das Geld aufgebraucht ist und die Zahnarztkosten kommen werden, übernimmt die Sozialhilfe diese, was sie normalerweise nicht tun würde, da nicht lebensnotwendig bzw. kein Grundbedarf. Den Kostenvoranschlag haben sie eh schon.
Somit tut es mir jetzt ehrlich gesagt um meinen Vater leid, der ja eigentlich in guter Absicht gehandelt hat und sein Geld jetzt anders eingesetzt wird als geplant. Nun ja. Ist jetzt nicht mehr zu ändern.
Liebe Grüsse
Dayana
erstmal vielen herzlichen Dank für eure Antworten. Ich habe meinem Sozialarbeiter die Situation geschildert und es ist genaus so wie Berlin es geschrieben hat. Ich kriege vorerst keine Sozialhilfe und soll von dem überwiesenen Geld meines Vaters leben. Dazu sollte ich noch Fotos meines Kontostandes schicken und den Vermerk, dass das geschenkte Geld für die ausstehende Miete und die Zahnarztkosten der Kinder gedacht war. Nächsten Monat muss ich eh wieder hin und man schaut die Situation neu an. Wenn dann das Geld aufgebraucht ist und die Zahnarztkosten kommen werden, übernimmt die Sozialhilfe diese, was sie normalerweise nicht tun würde, da nicht lebensnotwendig bzw. kein Grundbedarf. Den Kostenvoranschlag haben sie eh schon.
Somit tut es mir jetzt ehrlich gesagt um meinen Vater leid, der ja eigentlich in guter Absicht gehandelt hat und sein Geld jetzt anders eingesetzt wird als geplant. Nun ja. Ist jetzt nicht mehr zu ändern.
Liebe Grüsse
Dayana
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Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Liebe Dayana schön das du ehrlich warst!
Ich wünsche dir alles gute und wer weis vielleicht brauchst du auch ganz bald die wozu nicht mehr.
Ich wünsche es dir!
Ich wünsche dir alles gute und wer weis vielleicht brauchst du auch ganz bald die wozu nicht mehr.
Ich wünsche es dir!
Re: Geldschenkung bei Sozialhilfe
Off topic: Sozialhilfe übernimmt mitnichten immer den Zahnarzt. Oft nur die billigste Behandlung, und wenn das eine Extraktion ist... ist auch, wie Berlin schrieb, von Haustür zu Haustür verschieden.
Dass es kein Bundes-Sozialhilfegesetz gibt, ist oft eine Katastrophe
Dass es kein Bundes-Sozialhilfegesetz gibt, ist oft eine Katastrophe