Mietrecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Mietrecht

Beitrag von Mila »

Kennt sich hier jemand mit dem Mietrecht aus?
Ich hätte zwei, drei Fragen.

Sehr herzlichen Dank und en liebe Gruess
Mila

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Mietrecht

Beitrag von shiraz »

Ja ;-)
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Mietrecht

Beitrag von Ups... »

Stell doch die Frage...
Dann ist eine Beantwortung viel einfacher...

ManuelaH
Newbie
Beiträge: 15
Registriert: Do 23. Apr 2015, 18:17
Geschlecht: weiblich

Re: Mietrecht

Beitrag von ManuelaH »

[WHITE UP POINTING BACKHAND INDEX]

Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Re: Mietrecht

Beitrag von Mila »

Oke Danke!

Ich habe die Wohnungsübergabe für einen Kollegen übernommen, da der Termin so verschoben wurde von der Verwaltung, dass der Kollege dann im Ausland war. Dies war am 28.2. diesen Jahres. Das Protokoll wurde unterschrieben.
Der Kollege und seine Wohnpartnerin hatten eine Gartenerweiterung gemacht mit Zustimmung der Verwaltung. Die Bedingung waren die Unterschriften der Mieter, die diese alle gegeben haben, und der damalige Verwalter hat in einem Mail wohl in einem Nebensatz erwähnt, dass der Garten "zurückgebaut" werden müsse bei einem Auszug.
Nun, da der Kollege nicht selber anwesend war und wir nichts davon wussten, wurde das bei der Übergabe nicht angesprochen. Auch nicht vom Verwalter. Es existiert auch kein Vertrag, nur das Schreiben mit den Unterschriften der Nachbarn sowie offenbar ein Mail, dass unser Kollege nicht besitzt.

Meine Frage: Kann der Vermieter tatsächlich vier Wochen nach der unterzeichneten Wohnungsübergabe noch mit Forderungen aufwarten? Ist das tatsächlich gesetzeskonform?

Der Garten wurde insofern "zurückgebaut", als dass alles entfernt wurde bis auf ein Kompostsilo, den eine Nachbarin mit benützt. Leider konnte man im Februar kein Gras sähen...der Verwalter hat nun eine Frist bis in zwei Wochen gesetzt und will sodann einen Gärtner beauftragen, für über 1200.- wieder "Ordnung" zu machen. Der Garten befindet sich über eine Stunde vom Ort der Verwaltung entfernt und wahrscheinlich hat eine Nachbarin der Verwaltung angerufen. Dh, der Verwalter ist gar nicht im Bilde, dass es sich um eine brachliegende Wiese handelt, die wieder hergestellt werden soll. Innert wenigen Wochen wäre alles wieder überwuchert, also wieder hergestellt.

Ich wäre um jeden Rat dankbar von Leuten, die sich mit dem Mietrecht auskennen. Danke vielmal!

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Mietrecht

Beitrag von shiraz »

Mila

Die Abnahme der ist eine Bestandesaufnahme des Ist-Zustandes um Zeitpunkt der Abnahme.
Sie kann, muss aber nicht, bereits zu treffende Massnahmen und allenfalls einen Kostenverteiler enthalten.
Zudem ist die Abnahme keine abschliessende Handlung, das will heissen, mit der Abnahme sind allfällige Forderungen an die Parteien nicht abgeschlossen (ausser, es wird klar so definiert).

Somit sind spätere Forderungen durchaus zulässig und müssen, falls der Kostenverteiler bei der Abnahme nicht festgelegt wurde, ausgehandelt werden.

Das ist das Eine.

Das Andere ist die Sache mit dem Garten:

Es ist, ohne die Verträge oder den Schriftverkehr zu kennen, nicht wirklich möglich, Dir eine abschliessende Antwort zu geben.
Grundsätzlich ist es so, dass Änderungen zurück gebaut werden müssen, ausser es sei festgehalten, dass der Vermieter die Änderung nach Ende des Mietverhältnisses übernimmt. Da offenbar keine solche Vereinbarung besteht, im Gegenteil, der Rückbau seinerzeit sogar verlangt wurde, scheint mir die Forderung rechtens. Das Mietrecht verlangt eben nicht nach einer Formulierung der Forderung, sondern "verlangt" eine bei Verzicht auf den Rückbau.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Re: Mietrecht

Beitrag von Mila »

shiraz, danke für deine Ausführung.
Ich frage mich dann, für was man überhaupt eine schriftliche Abnahme macht, die von allen unterzeichnet werden müssen. Das ist ja sinnlos in diesem Falle, wenn der Vermieter nachträglich noch Forderungen stellen darf. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Zum Garten gibt es wie gesagt keinen Vertrag, nur ein Mail aus dem Jahr 2014, das mein Kollege nicht besitzt. Wie gesagt, es handelt sich um eine ungenutzte Unkrautfläche, um die es geht, und nicht um einen englischen Rasen. Zudem KANN ein Garten nicht in dem Sinne zurückgebaut werden. Wir reden hier übrigens von zwei Rabatten!

Der Vermieter hat übrigens angedroht, dass, sollte der Garten in den zwei Wochen nicht "zurückgebaut" sein, er den Preis des Gärtners vom Mietdepot abzieht. Das erscheint mir auch nicht Rechtens, da das nicht abgemacht war.
Es ist ärgerlich genug, dass er mit fünf Wänden sehr pingelig war und diese machen lässt und der Kollege diese bezahlen muss. Das haben wir stillschweigend akzeptiert (Haus ist aus den 60ger Jahren, wenig Renovationen).

Wahrscheinlich bleibt nur der Weg zur Schlichtungsbehörde.

Benutzeravatar
Krambambuli
Stammgast
Beiträge: 2773
Registriert: Di 1. Apr 2014, 16:10
Geschlecht: weiblich
Wohnort: Winterthur

Re: Mietrecht

Beitrag von Krambambuli »

ich würde wohl ein paar freunde engagieren die mir helfen alles, was ich aufgestellt/ausgesäht/verrückt habe wegzuräumen.

da es offenbar einfach ein feld ist , dort wo der garten erweitert wurde, stelle ich mir das nicht als wahnsinns projekt vor, aver vllt täusche ich mich?

warum genau kann dein bekannter die fläche nicht zurücksetzen auf mietanfang? wegen dem kompost? google hilft bestimmt dafür eine lösung zu finden an wen man sich wenden kann.

Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Re: Mietrecht

Beitrag von Mila »

danke Krambambuli.
Hat er ja.
Es existiert nur noch ein Kompost, den eine Nachbarin mit benützt hat. Den wird er noch entfernen. Wie gesagt, in einigen Wochen würde alles sowieso überwuchert sein. Das ist ja das, was uns so ärgert. Man kann nicht am Gras ziehen, damit es wächst :( . Zudem war die Abnahme im Winter.

Was halt einfach mühsam ist ist dass der Vermieter jetzt so aggressiv auftritt obwohl es sein eigenes Versäumnis war.

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Mietrecht

Beitrag von shiraz »

Naja, die Abnahme hat schon seinen Sinn.
Wenn bei Wonzimmer/Wände z.B. angekreuzt ist "normale Abnutzung" kann der Vermieter nachher keinen Neuanstrich verlangen.
Steht hingegen "übermässige Abnutzung, KANN festgehalten werden, wer für den Neuanstrich aufkommt oder welcher Teiler der Kosten zugrunde gelegt wird.

Im Zweifelsfall beim Unterschreiben hinzufügen: ZUR KENNTNIS GENOMMEN. Das heisst dann, dass der Mieter das Protokoll und die Mängel zur Kenntnis genommen hat, mehr nicht. Er hat also für keine Kostenübernahme unterschrieben.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Benutzeravatar
shiraz
Member
Beiträge: 473
Registriert: Mi 28. Sep 2011, 09:01

Re: Mietrecht

Beitrag von shiraz »

Zur Rasen/Wiese:

Er muss den Urzustand herstellen. Nicht mehr, nicht weniger. Also aus ehemaligem Unkraut und Gewucher sicher keinen feinen Rasen anpflanzen. Zudem muss der Vermieter die Wachstumszeit berücksichtigen. Der Gärtner säht ja auch nicht an und 2 Tage später ist der englische Rasen da.

Der Tip mit der Mietschlichtstelle würde ich hier auch befolgen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Mietrecht

Beitrag von Caipi16 »

Der Grundsatz ist: Eine Wohnung, ein MIetobjekt muss immer so abgegeben werden, wie es übernommen wurde. Das heisst, auch wenn man z.B. eine farbige Wand hat, mit der die Wohnung nun viel schöner aussieht - wenn Nachmieter nicht bereit ist, die Whg. so zu übernehmen, muss die Wand wieder weiss gestrichen werden.

Der Vermieter hat grundsätzlich auch nach der offiziellen Abnahme noch das Recht, Mängel zu melden bzw. für diese haftbar zu sein. Aber (und ich hatte genau so einen Fall grad mit der letzten Wohnung): Nur VERDECKTE Mängel! Das heisst, wenn z.B. die Waschmaschine kaputt ist (man hat bei der Abnahme ja selten die Möglichkeit, die Maschine laufen zu lassen) oder kaputte Steckdosen (es werden ja selten alle ausprobiert), darf einem der Vermieter die Kosten für die Reparatur noch nachträglich anhängen.

Der Umbau des Gartens (bzw. das nicht alles so war, wie es Dein Kollege damals übernommen hat), war ja offensichtlich - und offenbar hatte die Verwaltung sogar Kenntnis davon, dass Dein Kollege da etwas gemacht/verändert hat. Von daher: Es ist ein offensichtlicher "Mangel", der eigentlich nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden darf bzw. die Verantwortung desjenigen, der die Abnahme für die Verwaltung gemacht hat und zu blöd war, um es zu merken ;-).

Von daher: Ja, ich würde auch den Gang zur Schlichtungsbehörde empfehlen.

Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Re: Mietrecht

Beitrag von Mila »

Danke liebe Caipi

Ich bin ganz deiner Meinung.
Der Vermieter hat den Garten gar nicht angesprochen. Zudem existiert kein Vertrag darüber, nur ein Brief mit allen Unterschriften der Nachbarn; von Rückbau ist nichts vermerkt. Anscheinend existiert ein Mail darüber, wovon mein Kollege nichts weiss, respk. kein solches Mail besitzt.
Wie gesagt, er hat bis auf den Kompost, den eine Nachbarin mit benützt, alles entfernt, und Gras ist im Februar schwierig wachsen zu lassen. Was jedoch in meinen Augen gesetzeswidrig ist, ist einfach einen Gärtner kommen zu lassen auf Rechnung meines Kollegen, oder das Depot dafür zu benützen. In dem Fall würde er auch den Rechtsweg beschreiten.
Noch einmal: es handelt sich um eine riesige, ungenutzte Naturwiese in der Grösse einiger Bauparzellen, wo auch andere Nachbarn einige Beete angelegt haben, und mein Kollege auch zwei Beete mit eben diesen Einwilligungen der Nachbarn angelegt hat.
In ein paar Wochen wäre das Ganze auf natürlichem Weg erledigt. Ich weiss wirklich nicht, was dieser Verwalter hat.

Benutzeravatar
Phase 1
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 9120
Registriert: So 19. Dez 2010, 18:43
Geschlecht: weiblich

Re: Mietrecht

Beitrag von Phase 1 »

Mila naja selbst hier überwuchert es nicht in ein paar Wochen. Ich würd ihm raten einfach Grassamen im Handel zu holen dort zu verstreuen und dann kräftig drauf zu treten.
Dann per Brief schreiben das der rasen neu angesägt wurde und das nach einer wachstumszeit von vier Wochen sicher der rasen wieder fast normal ist.
Der Kompost entfernen und sofort Grass sähen!
Dann dauert es sich nicht lange.
Am besten vorher nachher Bilder machen!
das ganze per schreiben dann dem Vermieter zuschicken und gleichzeitig die Kaution zurückverlange bis auf den und den Zeitpunkt!

Mila
Member
Beiträge: 164
Registriert: Fr 15. Mai 2009, 16:11

Re: Mietrecht

Beitrag von Mila »

Danke auch dir, Phase, für deine Gedanken.

Kurzes Update bis hierhin: Ich habe dem Mieterverband angerufen und dort erfahren, was ich mir schon gedacht habe. Der Vermieter hätte einen schlechten Stand, wenn wir uns weigern würden, da es kein versteckter Mangel ist, sondern ein Versäumnis des Verwalters.

Ich glaube, es geht bei allem nur um den Ton, den der gute Mann anschlägt. Schlussamend ist es sein Versäumnis. Ich denke, es sollte ja ein Dossier für jeden Mieter geben, und er hat nun die Sache einfach vergessen. Wäre auch kein Problem gewesen, aber der Ton... Wir sind ja kooperativ. Wir haben ja abgeräumt. Da muss man doch nicht das Gefühl haben, Fristen setzen zu müssen, diese dann noch im Befehlston.

Mein Kollege hat ihm vorgeschlagen, den einen Kompost zu entfernen und Rasensamen zu sähen, was er wiederum mit Fristensetzung und im Befehlston beantwortet hat. Auch die Geschichte mit den Wänden, dort geht es ihm nur ums Rechthaben. So meinte er, uns belehren zu müssen, dass "Putzleute" nicht imstande wären, Löcher in den Wänden zu flicken. Dass mein Kollege jedoch einen gelernten Gipser angestellt hatte, das weiss man natürlich nur, wenn man anständig nachfragt und nicht einfach schlussfolgert.

Nun, wir werden am Sonntag helfen, den Kompost zu beseitigen und Rasensamen ansähen. Sodann hoffen wir, baldmöglichst die Rechnung für die Wände, die Schlussrechnung sowie den Fackel fürs Auslösen des Depots zu bekommen und die Sache dann abschliessen zu können.
Ich denke jedoch, dass wir am Sonntag nach getaner Arbeit ein höfliches Mail an den Vorgesetzten des Vermieters schreiben werden. So kann man einfach nicht umgehen mit Menschen, die kooperativ sind.

Benutzeravatar
Phase 1
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 9120
Registriert: So 19. Dez 2010, 18:43
Geschlecht: weiblich

Re: Mietrecht

Beitrag von Phase 1 »

Mila und eine lehre an alle, besser einen vom mieterverband kommen lassen wenn die Wohnung übergeben wird ;-)
Ich werd das definitiv in Zukunft machen!

Antworten