Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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caly
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Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von caly »

Hallo
Langsam werden die Kinder grösser und sind mitten im Schulsystemverankert. Zeit sich über die eigene Zukunft zu machen.
Ich habe mir überlegt, ob ich auf unserem kleinen Bauernhof einen Minikids-Treff anbieten soll. Ideen sind vorhanden. Nun aber konkrete Frage, wie sieht das Rechtlich aus? Wenn ich Kinder betreue ohne Mamis muss ich mich da absichern? Oder reicht das wenn ich eine Anmeldung erstelle, wo Versicherungstechnisch steht, dass jeder selber dafür verantwortlich ist?

Danke jetzt schon...
drittklässler 2007, erstklässler 2009

jp3077
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von jp3077 »

Rechtlich wäre für mich die zentrale Frage darf frau in der Landwirtschaftszone einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb führen ? So bald bauliche Veränderungen notwendig werden könnte es schwierig werden.
3 Mädchen 2 Jungs

jupi2000
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von jupi2000 »

Caly
Das nimmt mich auch Wunder. Finde ich eine tolle Idee!

Jp
Was ist denn "schlafen im Stroh?"

aluger
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von aluger »

für landwirtschaftliche Themen gibt es extrem viele und sehr gute Beratungsangebote.
Ich würde mal beim landwirtschaftlichen Amt nachfragen und bei Agridea.
Schau mal hier:
https://agridea.abacuscity.ch/de/2~310~ ... ifizierung

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sunflyer
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von sunflyer »

Wie wäre es mit einer Bauernhofspielgruppe? Die sind sehr gefragt. Jedoch wäre da die Ausbildung noch wichtig.
Grosser Bruder, Januar 2010
Kleiner Bruder, Juli 2011

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caly
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von caly »

@jp3077 ob frau das darf ist relativ.. wir haben einen bauernhof sind aber keine landwirte also durften auch kein land dazu kaufen. Deswegen ist sowieso grauzone. Baulich würde ich nichts ändern.

@aluger danke für den link!

@sunflyer spielgruppe ist bei uns schon gross ausgebaut. Dachte darum heher an mami-kindtreff... mit kutschenfahrt und kaffeeklatsch unter frauen... kinder können pferde und kleintiere kennenlehrnen
drittklässler 2007, erstklässler 2009

Annika
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von Annika »

Du benötigst auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung. Wenn Du es zu Verdienstzwecken machst, eine Betriebshaftpflicht.
Auf einem Bauernhof, egal ob Landwirtschaft oder nicht, lohnt es sich, mit der BUL einen Rundgang zu vereinbaren. Sie sehen mögliche Gefahrenquellen und geben gute Tipps.

Wir bieten div. landwirtschaftsabhängige Angebote an. Du kannst mir bei Fragen sonst eine PN senden.

jupi2000
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von jupi2000 »

Wirst du Eintritt verlangen um auf dem Hof Zeit zu verbringen? Oder verdienst du Geld mit Kaffee und Kuchen?
Ich kenne den Jucker Hof in Seegräben und Jona. Dort zahlt man keinen Eintritt, dafür saftige Konsumationspreise. Mitgebrachtes Essen und Trinken wird nicht gerne gesehen.
Wie machst du das?

Annika
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von Annika »

jupi2000
Ich habe ganz gezielte Angebote. Einerseits für Schulen, wo diese bei uns auf dem Hof sind oder ich in der Schulklasse selbst. Auch für Privatpersonen gibt es bestimmte Anlässe. Bei uns kommt niemand "einfach so" vorbei. Sondern angemeldet. Dies, weil es mir wichtig ist, dass gerade die Kinder einen Nutzen aus unserem Angebot ziehen können. Und auch zum Schutze der Tiere.

Mit Kaffee, Kuchen, Getränken und co Geld verdienen auf dem Bauernhof, hat wieder so seine Tücken. Sobald das regelmässig gemacht wird und je nach Art und Weise wie es gehandhabt wird, gibt es ziemlich zackig wieder Vorschriften.
Zudem darfst Du grundsätzlich nichts in Deiner Hausküche herstellen, dass Du dann verkaufen willst. Das geht vom Lebensmittelgesetz her nicht.

Vom Junker Hof habe ich schon gehört. War jedoch noch nie da.

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Schwups
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Re: Rechtliche Grundlagen Kindertreff

Beitrag von Schwups »

Die Jucker Farm spielt in einer anderen Liga mit, die sind eine AG (Aktiengesellschaft).
Ich finde es schon zentral zu wissen, ob sich die Kinder allein bei Dir aufhalten (Art Tagesmutter) oder ob Du ein Angebot für Familien (Mutter bzw. Vater mit Kind/er) anbietest.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

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