Ich hatte vor ein paar Monaten einen kurzen Flirt mit einer Frau, die gerade in einer Beziehungspause war. Nun ist sie wieder mit ihrem Partner zusammen und sie heiraten bald. Ich habe nun erfahren, dass sie Mutter geworden ist und es gibt eine kleine Möglichkeit, dass auch ich der Vater sein könnte. Besteht nun die Möglichkeit, dass sie irgendwann auf mich zurück kommen kann und Unterhaltszahlungen verlangt?
Vielen Dank!
Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Moderator: conny85
Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Selbstverständlich. Es kann eine Vaterschaftsklage geben und wenn Du der Vater bist, bist Du auch ganz klar alimentenpflichtig.
Das kann auch Jahre später noch passieren.
Das kann auch Jahre später noch passieren.
Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Ich dachte bisher immer, man wird von ungeschütztem Sex schwanger, nicht durchs flirten

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Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Leela hat geschrieben:Ich dachte bisher immer, man wird von ungeschütztem Sex schwanger, nicht durchs flirten

Ansonsten wenn ein Die Möglichkeit besteht wirst du wohl erst was erfahren wenn die Kindesmutter auf dich zukommt.
Oder dann halt das KESB.
Dann kannst du ein Vaterschaftstest machen lassen wenn Zweifel bestehen.
Sollte der positiv sein bist du auch zu Unterhalt verpflichtet.
Neu kommt im übrigen noch der betreungsunterhalt dazu.
Ausserdem hättest du die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts und besuchstecht.
Du könntest auch später ( wenn das Kind schon gross ist) noch dazu verpflichtet werden.
Aber wie gesagt von Flirts wird Frau nicht schwanger und zweitens frag ich mich wieso du dich das nun fragst.
Hat sich die Kindesmutter bei dir etwa gemeldet?
Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
der Flirt lief über ein paar Wochen und Sex war auch dabei... Ich habe ab- und zu noch mit ihr Kontakt und als sie mal Streit mit ihrem Mann hatte, hat sie zu mir gemeint, sie könne bei einer möglichen Trennung ihm dann sagen, dass es vielleicht nicht sein Kind ist... Und ich mache mir nun halt Gedanken, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen könnte...
Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Lieber Marcel
Hättest wohl besser verhütet
Die Frau wird wohl kaum auf dich zukommen. Sie wird den " Flirt" vor ihrem Mann sicher geheim halten wollen.
Hättest wohl besser verhütet

Die Frau wird wohl kaum auf dich zukommen. Sie wird den " Flirt" vor ihrem Mann sicher geheim halten wollen.
- danci
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Re: Vaterschaft und Unterhaltszahlung
Bis zum 19. Geburtstag des Kindes ist eine Vaterschaftsklage möglich. Unterhalt kann von der Mutter/dem Kind ein Jahr im Nachhinein gefordert werden, allerdings könnte der Freund, der sich ja vermutlich für den Vater hält, Schadenersatz fordern, wenn er nun jahrelang Unterhalt bezahlt. Das kann teuer werden. Ich persönlich würde sie um einen Test bitten, der Freund muss ja nichts erfahren (sofern er negativ ist), aber Du hast dann Sicherheit.
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