Überzeit
Moderator: conny85
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Überzeit
Ich hab hier eine Frage.
Mein GG darf neu seine Überzeiten eingeben.
Jetzt stellt sich die Frage wie er das bei bestimmten Situationen machen soll und was gesetzlich die Bestimmung ist.
Er muss es nämlich selber eingeben die Stunden.
Also wenn GG zum Beispiel wie die letzten Wochen in Zürich arbeitet und dann von Zürich auf dem Heimweg ist, gilt das als Überzeit oder wie wird das geregelt( fährt bis nach Hause 3 Stunden bis zur Arbeit selbst 2).
Also Fahrzeiten.
Zweitens. Wenn GG auch zum Beispiel in St. Gallen arbeitet und dort im Hotel übernachten muss, wir ist das geregelt?
Drittens, wenn GG an eine Weiterbildung muss ( alles bezahlt) und auch dort übernachten muss wie ist das geregelt?
Bis jetzt hat GG einfach immer mal wieder einen zusätzlichen halben Ferien Tag eingeben können wenn was aussergewöhnliches war oder er konnte zu Terminen für sich selbst ohne das gefragt wurde.Die Überzeit soll mit Ferien kompensiert werden.
Weder er noch sein AG kennen sich damit aus, ist ein kleines Unternehmen. GG möchte einfach nichts falsch machen.
Danke für eure Hilfe.
Mein GG darf neu seine Überzeiten eingeben.
Jetzt stellt sich die Frage wie er das bei bestimmten Situationen machen soll und was gesetzlich die Bestimmung ist.
Er muss es nämlich selber eingeben die Stunden.
Also wenn GG zum Beispiel wie die letzten Wochen in Zürich arbeitet und dann von Zürich auf dem Heimweg ist, gilt das als Überzeit oder wie wird das geregelt( fährt bis nach Hause 3 Stunden bis zur Arbeit selbst 2).
Also Fahrzeiten.
Zweitens. Wenn GG auch zum Beispiel in St. Gallen arbeitet und dort im Hotel übernachten muss, wir ist das geregelt?
Drittens, wenn GG an eine Weiterbildung muss ( alles bezahlt) und auch dort übernachten muss wie ist das geregelt?
Bis jetzt hat GG einfach immer mal wieder einen zusätzlichen halben Ferien Tag eingeben können wenn was aussergewöhnliches war oder er konnte zu Terminen für sich selbst ohne das gefragt wurde.Die Überzeit soll mit Ferien kompensiert werden.
Weder er noch sein AG kennen sich damit aus, ist ein kleines Unternehmen. GG möchte einfach nichts falsch machen.
Danke für eure Hilfe.
- danci
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Re: Überzeit
@ phase1
Letztlich ist es eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie es gehandhabt wird und was zu bezahlen ist. Da es eine kleine Forma ist, gehe ich davon aus, dass es kein Betriebsreglement o.ä. hat.
Bei uns wurde es meistens so gehandhabt:
Fahrzeit ist Arbeitszeit, sofern es zwischen Geschäft und Arbeitsort ist, d.h. 2 Stunden werden bezahlt. Dies sollte m.W. auch so sein, da der Arbeitsort im Vertrag festgehalten wurde. Gerade bei handwerklichen Berufen ist es aber häufig, dass es einen Umkreis gibt, in dem nichts bezahlt wird (z. Bsp. 50 km) und erst, wenn man weiter ist, wird es bezahlt.
Bei auswärts Übernachtungen und Weiterbildungen ist Arbeitszeit alles, was im Programm ist, also die Weiterbildung selber, die Arbeit selber. Sobald man selber über die Zeit verfügen kann, ist es Freizeit. Bei geschäftlichen Abendessen galt jeweils eine direkte Vereinbarung, meistens wurde ein Teil des Essens als Arbeitszeit angerechnet, ein Teil dann nicht mehr (Z. Bsp. Abendessen ab 19.00 Uhr, bis 20.00 Uhr durfte man die Zeit aufschreiben.)
Letztlich ist es eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie es gehandhabt wird und was zu bezahlen ist. Da es eine kleine Forma ist, gehe ich davon aus, dass es kein Betriebsreglement o.ä. hat.
Bei uns wurde es meistens so gehandhabt:
Fahrzeit ist Arbeitszeit, sofern es zwischen Geschäft und Arbeitsort ist, d.h. 2 Stunden werden bezahlt. Dies sollte m.W. auch so sein, da der Arbeitsort im Vertrag festgehalten wurde. Gerade bei handwerklichen Berufen ist es aber häufig, dass es einen Umkreis gibt, in dem nichts bezahlt wird (z. Bsp. 50 km) und erst, wenn man weiter ist, wird es bezahlt.
Bei auswärts Übernachtungen und Weiterbildungen ist Arbeitszeit alles, was im Programm ist, also die Weiterbildung selber, die Arbeit selber. Sobald man selber über die Zeit verfügen kann, ist es Freizeit. Bei geschäftlichen Abendessen galt jeweils eine direkte Vereinbarung, meistens wurde ein Teil des Essens als Arbeitszeit angerechnet, ein Teil dann nicht mehr (Z. Bsp. Abendessen ab 19.00 Uhr, bis 20.00 Uhr durfte man die Zeit aufschreiben.)
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Re: Überzeit
Nein ein Reglement gibt es nicht. Arbeitsort ist halt überall dort wo Kunden sind. Heisst schweizweit.
Aber grundsätzlich ist Arbeitsort schon am Ort selbst. Die meisten Maschinen werden zu Ihnen geschickt.
Ok damit kann er sicher was anfangen.
Merci vielmals!
Aber grundsätzlich ist Arbeitsort schon am Ort selbst. Die meisten Maschinen werden zu Ihnen geschickt.
Ok damit kann er sicher was anfangen.
Merci vielmals!
Re: Überzeit
Zu Unterscheiden wäre noch Überzeit und Überstunden. Dazu findest du im OR Art. 321ff Anhaltspunkte und die Arbeitszeit ist im Arbeitsgesetz auch festgehalten. So habt ihr einige Anhaltspunkte auf die ihr euch stützen könnt
Re: Überzeit
@conny
solange die Mehrarbeit kompensiert wird, spielt die Unterscheidung Überzeit oder Überstunden keine Rolle. Dies käme erst im Falle der Auszahlung zu tragen.
Ich kenne es so:
Fahrzeit zum Kunden - wenn Totale Fahrzeit 3 Stunden ist aber ins Geschäft wären 2 Stunden = 1 Stunde zum aufschreiben
wenn Totale Fahrzeit 1 Stunde aber ins Geschäft wären 2 Stunden = effektive Zeit aufschreiben
Auswärts arbeiten - Hinfahrt (Abzüglich normale Fahrt ins Geschäft) bis Arbeitsschluss und Rückfahrt dasselbe (also für Auswärtsaufenthalt gibt es keine Zeitgutschrift)
Weiterbildung - 1 normaler Arbeitstag (für Abendessen oder ÜN keine Arbeitszeit)
solange die Mehrarbeit kompensiert wird, spielt die Unterscheidung Überzeit oder Überstunden keine Rolle. Dies käme erst im Falle der Auszahlung zu tragen.
Ich kenne es so:
Fahrzeit zum Kunden - wenn Totale Fahrzeit 3 Stunden ist aber ins Geschäft wären 2 Stunden = 1 Stunde zum aufschreiben
wenn Totale Fahrzeit 1 Stunde aber ins Geschäft wären 2 Stunden = effektive Zeit aufschreiben
Auswärts arbeiten - Hinfahrt (Abzüglich normale Fahrt ins Geschäft) bis Arbeitsschluss und Rückfahrt dasselbe (also für Auswärtsaufenthalt gibt es keine Zeitgutschrift)
Weiterbildung - 1 normaler Arbeitstag (für Abendessen oder ÜN keine Arbeitszeit)
Re: Überzeit
@phase1
Wie Danci sagt, ist es eine Vereinbarung zwischen AG und AN oder aber es ist schon im Vertrag geregelt (Anfahrtsweg = Arbeitszeit oder eben nicht)
Ich würde deinem GG raten, sich mit seinem AG (da eine kleine Firma ist ist dies der einfachste Weg) für ein Arrangement zu einigen.
Beispiel Arbeitsort = Einsatzort (Fall von deinem GG Zürich oder St. Gallen)
Bezüglich Anrechnung an die Arbeitszeit verhält es sich so, dass die Differenz zwischen den effektiven Wegzeit und der Wegzeit zum üblichen Arbeitsort als Arbeitszeit angerechnet wird^. Durch die Rückreise von einem Auswärtigen Arbeitsort darf der Zeitraum der täglichen Arbeitszeit oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Entlohnung der Wegzeit: Gewöhnlich wird der Arbeitsweg von Wohnort zum Arbeitsort und zurück nicht als Arbeitszeit definiert. Wenn der Einsatzort aber nicht dem Arbeitsort entspricht kann jedoch für diesen Fall eine vertragliche Regelung vorgesehen werden welche z.B beinhaltet, dass die erste Stunde Wegzeit pro Tag als Arbeitsweg gilt und damit nicht entschädigt wird, die darüber hinausgehende Wegzeit jedoch zur Arbeitszeit zu zählen ist. Das würde bei deinem GG bedeuten dass bei einer Fahrt von 3h 2h zusätzlich aufgeschrieben werden dürfen.
Überzeit/Überstunden: Dein GG hat eine wöchentliche Std-Woche welche vertraglich geregelt ist. Z.B 42 Std/Woche. Jedoch gibt es noch eine max. Wochenarbeitszeit diese beträgt 45h/Woche. Alles was zwischen den 42h/W und 45h/W (Branchenabhängig) ist gilt als Überstunden. Dann gibt es noch eine Jährlich begrenzte Zeit welche 180h/Jahr ist und das sind dann die Stunden welche Über 45h/W gezählt werden. Und dies gilt dann als Überzeit. Jährlich darf gesetzlich gesehen nicht mehr als 180Std Überzeit pro Jahr gemacht werden.
Als Beispiel:
Dein GG Arbeitet 48h/pro Woche dann sind 6hauf das monatliche Überstundenblatt zu schreiben jedoch muss der AG noch 3h auf seinem Überzeitkonto eintragen. Das Überzeitkonto hat aber keinen Einfluss auf die Überstunden von GG. Es gilt nur als Kontrolle für einen AG, dass der AN nicht 180h Überzeit kommt.
Ich hoffe ich konnte dies einigermassen logisch erklären.
Bei uns in der Firma handhaben wir noch so bei Schulungsterminen im Mutterhaus in DE werden pro Tag einfach 11h angerechnet. Dann ist der Business-Lunch oder das Abendessen auch noch eingerechnet. Dies geht einfacher zum aufschreiben.
Wie Danci sagt, ist es eine Vereinbarung zwischen AG und AN oder aber es ist schon im Vertrag geregelt (Anfahrtsweg = Arbeitszeit oder eben nicht)
Ich würde deinem GG raten, sich mit seinem AG (da eine kleine Firma ist ist dies der einfachste Weg) für ein Arrangement zu einigen.
Beispiel Arbeitsort = Einsatzort (Fall von deinem GG Zürich oder St. Gallen)
Bezüglich Anrechnung an die Arbeitszeit verhält es sich so, dass die Differenz zwischen den effektiven Wegzeit und der Wegzeit zum üblichen Arbeitsort als Arbeitszeit angerechnet wird^. Durch die Rückreise von einem Auswärtigen Arbeitsort darf der Zeitraum der täglichen Arbeitszeit oder die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Entlohnung der Wegzeit: Gewöhnlich wird der Arbeitsweg von Wohnort zum Arbeitsort und zurück nicht als Arbeitszeit definiert. Wenn der Einsatzort aber nicht dem Arbeitsort entspricht kann jedoch für diesen Fall eine vertragliche Regelung vorgesehen werden welche z.B beinhaltet, dass die erste Stunde Wegzeit pro Tag als Arbeitsweg gilt und damit nicht entschädigt wird, die darüber hinausgehende Wegzeit jedoch zur Arbeitszeit zu zählen ist. Das würde bei deinem GG bedeuten dass bei einer Fahrt von 3h 2h zusätzlich aufgeschrieben werden dürfen.
Überzeit/Überstunden: Dein GG hat eine wöchentliche Std-Woche welche vertraglich geregelt ist. Z.B 42 Std/Woche. Jedoch gibt es noch eine max. Wochenarbeitszeit diese beträgt 45h/Woche. Alles was zwischen den 42h/W und 45h/W (Branchenabhängig) ist gilt als Überstunden. Dann gibt es noch eine Jährlich begrenzte Zeit welche 180h/Jahr ist und das sind dann die Stunden welche Über 45h/W gezählt werden. Und dies gilt dann als Überzeit. Jährlich darf gesetzlich gesehen nicht mehr als 180Std Überzeit pro Jahr gemacht werden.
Als Beispiel:
Dein GG Arbeitet 48h/pro Woche dann sind 6hauf das monatliche Überstundenblatt zu schreiben jedoch muss der AG noch 3h auf seinem Überzeitkonto eintragen. Das Überzeitkonto hat aber keinen Einfluss auf die Überstunden von GG. Es gilt nur als Kontrolle für einen AG, dass der AN nicht 180h Überzeit kommt.
Ich hoffe ich konnte dies einigermassen logisch erklären.
Bei uns in der Firma handhaben wir noch so bei Schulungsterminen im Mutterhaus in DE werden pro Tag einfach 11h angerechnet. Dann ist der Business-Lunch oder das Abendessen auch noch eingerechnet. Dies geht einfacher zum aufschreiben.
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Re: Überzeit
SA MA du hast es sehr gut beschrieben. danke vielmals.
Mein GG arbeitet in etwa 50 Stunden Wochen. Ist halt nicht anders möglich. Wenn ein Gerät repariert werden muss sind Stunden zählen egal.
Hauptsache das Teil funktioniert schnell wieder. Letzten zwei Wochen war er 60-70 Stunden am arbeiten da Notfälle.
Wie ist das am Samstag arbeiten oder Sonntag?
Kam jetzt ein zwei mal vor das er dort wegen Alarm weg musste ( Alarme gehen von der Maschine direkt an sein Handy).
Ist interessant was ihr sagt. Da kommt GG ja zu einem Riesen Haufen Ferien Tage hihi.
Mein GG arbeitet in etwa 50 Stunden Wochen. Ist halt nicht anders möglich. Wenn ein Gerät repariert werden muss sind Stunden zählen egal.
Hauptsache das Teil funktioniert schnell wieder. Letzten zwei Wochen war er 60-70 Stunden am arbeiten da Notfälle.
Wie ist das am Samstag arbeiten oder Sonntag?
Kam jetzt ein zwei mal vor das er dort wegen Alarm weg musste ( Alarme gehen von der Maschine direkt an sein Handy).
Ist interessant was ihr sagt. Da kommt GG ja zu einem Riesen Haufen Ferien Tage hihi.
Re: Überzeit
Dies würde ja dann in eine Art Pikett-Dienst gehen. Also da findest du unter diesem Link gute Infos
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... eiten.html
Also Sonntagsarbeit ist in der Regel verboten und benötigen eine Sonderbewilligung. Wenn aber Sonntagsarbeit bewilligt wird und geleistet wird dann gibt es eine Lohnentschädigung (Arbeitszeitentschädigung) von 50%. Beispiel: 4h Arbeit geleistet, aufgebschrieben 6h
Ich schlage deinem GG wirklich vor, zu jedem Punkt eine Regelung auszuarbeiten und mit dem AG zu diskutieren und dann alles schriftlich festzulegen. Ist der Vertrag von deinem AG auf das OR gestützt oder einem Gesamtarbeitsvertrag der Branche angepasst? dann kann er sich ev. auch noch Beispiele beim Branchenverband holen für gewisse Regelungen (z.B. Pikett-Dienst, Anfahrtsweg etc.)
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... eiten.html
Also Sonntagsarbeit ist in der Regel verboten und benötigen eine Sonderbewilligung. Wenn aber Sonntagsarbeit bewilligt wird und geleistet wird dann gibt es eine Lohnentschädigung (Arbeitszeitentschädigung) von 50%. Beispiel: 4h Arbeit geleistet, aufgebschrieben 6h
Ich schlage deinem GG wirklich vor, zu jedem Punkt eine Regelung auszuarbeiten und mit dem AG zu diskutieren und dann alles schriftlich festzulegen. Ist der Vertrag von deinem AG auf das OR gestützt oder einem Gesamtarbeitsvertrag der Branche angepasst? dann kann er sich ev. auch noch Beispiele beim Branchenverband holen für gewisse Regelungen (z.B. Pikett-Dienst, Anfahrtsweg etc.)
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Re: Überzeit
SA MA danke für deine Infos.
Ich weis nicht ob das ganze auf einen gesamtarbeitsvertrag stützt.
Glaub es aber eben nicht.
Mein GG ist da völlig frei hat der AG gesagt. Er will das nicht vertraglich geregelt haben.
Das zumindest weis ich. Daher fragt er sich halt wie er das berechnen kann.
Pikett ist halt ein sooo extrem weitläufiger Begriff.
Pikett Dienste wurden eben bis jetzt mit halben Tag Ferien entschädigt. Das ist mündlich so vereinbart gewesen.
Ich werd noch im netzt mal suchen was für Verträge es für Techniker gibt.
Danke auf jeden Fall. Ich hab es sehr gut verstanden.
Ich weis nicht ob das ganze auf einen gesamtarbeitsvertrag stützt.
Glaub es aber eben nicht.
Mein GG ist da völlig frei hat der AG gesagt. Er will das nicht vertraglich geregelt haben.
Das zumindest weis ich. Daher fragt er sich halt wie er das berechnen kann.
Pikett ist halt ein sooo extrem weitläufiger Begriff.
Pikett Dienste wurden eben bis jetzt mit halben Tag Ferien entschädigt. Das ist mündlich so vereinbart gewesen.
Ich werd noch im netzt mal suchen was für Verträge es für Techniker gibt.
Danke auf jeden Fall. Ich hab es sehr gut verstanden.
Re: Überzeit
Also ich rate dir und deinem GG die Regelungen schriftlich festzuhalten. Dann "verhebts" ou. Mündlich ist halt immer schwer zu beweisen.
Re: Überzeit
Die erste Frage ist wohl: untersteht dein Mann/der Betrieb einem GAV oder ähnlichem. Dann kommen nämlich die Bestimmungen desselben zur Anwendung. Untersteht er keinem GAV, zählt in erster Linie OR, in zweiter die Abmachungen zwischen den Parteien, solange diese den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen wie das OR (und AR).
In gewissen Branchen und deren GAV ist es z.B. so geregelt, dass die erste Stunde oder die erste halbe Stunde Arbeitsweg (vom Anstellungsort zum Einsatzort) zu Lasten des Arbeitnehmers geht und die darüber hinaus anfallende Reisezeit zu Lasten des Arbeitgebers.
Nach OR ist es im Prinzip so: sobald und solange der Arbeitnehmer für die Firma tätig ist, zählt dies als Arbeitszeit.
Da weder die eine noch die andere Regelung alle möglichen Eventualitäten abdeckt, ist es sinnvoll und eigentlich nötig, dies vorgängig mit der Arbeitgeber abzusprechen/auszuhandeln.
In gewissen Branchen und deren GAV ist es z.B. so geregelt, dass die erste Stunde oder die erste halbe Stunde Arbeitsweg (vom Anstellungsort zum Einsatzort) zu Lasten des Arbeitnehmers geht und die darüber hinaus anfallende Reisezeit zu Lasten des Arbeitgebers.
Nach OR ist es im Prinzip so: sobald und solange der Arbeitnehmer für die Firma tätig ist, zählt dies als Arbeitszeit.
Da weder die eine noch die andere Regelung alle möglichen Eventualitäten abdeckt, ist es sinnvoll und eigentlich nötig, dies vorgängig mit der Arbeitgeber abzusprechen/auszuhandeln.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Überzeit
Phase
Ob der Arbeitgeber nun will oder nicht, wenn sein Betrieb, sprich der Job deines Mannes in einem GAV erfasst resp. unterstellt ist, so ist das so. Da gibt's kein Wunschkonzert, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer. Die Allgemeinverbindlicherklärung des BR schliesst dies eben aus. Sonst würde es wenig Sinn machen, GAV überhaupt auszuarbeiten und druchzusetzen.
Ob der Arbeitgeber nun will oder nicht, wenn sein Betrieb, sprich der Job deines Mannes in einem GAV erfasst resp. unterstellt ist, so ist das so. Da gibt's kein Wunschkonzert, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer. Die Allgemeinverbindlicherklärung des BR schliesst dies eben aus. Sonst würde es wenig Sinn machen, GAV überhaupt auszuarbeiten und druchzusetzen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
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Re: Überzeit
Shiraz und SA MA danke werde es GG so weiterleiten und mal sehen wegen Vertrag.
- Nette
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- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
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Re: Überzeit
Unbedingt schriftlich vereinbaren. Sonst heisst es plötzlich: "wir haben das so niiiiiiiie vereinbart". Und das Ganze muss auch gesetzlich verheben.
NEtte
NEtte
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 
