Frage zu Arbeitsvertrag

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Moderator: conny85

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Drag-Ulj
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Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Drag-Ulj »

Hallo an die Expertinnen :)

Ich frage im Namen von jemanden, es geht um diverse Fragen zum Vertrag & Zahlungen!

Die Person kriegt einen Basislohn von 3000.- auf 100%, dies 13x. Dazu kommt noch die Provision, die aufgrund von der Summe verkaufter Artikel berechnet wird (ich glaube 1% der Summe) & 4x jährlich bezahlt wird. Die Provision variiert zw. 5000.- & 20000.- - je nach Saison etc.

Nun, gem. Lohnausweis werden AHV, PK etc. nur vom Basislohn abgezogen. Mich dunkt das ziemlich wenig für einen insgesamt guten Lohn. Wie ist hier die gesetzliche Regelung?
Allenfalls ein Link?!

Überstunden:
Feiertage & Weekendtage an denen gearbeitet wird, werden 1:1 gutgeschrieben, was tw. zu sehr vielen Ferientagen führen, die Ende Jahr nicht aufgebraucht werden. Diese verfallen dann einfach.
Ist das korrekt so?

Lieben Dank für die fachlichen Antworten ;)
Lg, dragulj

Caipi16
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Caipi16 »

Zuerst mal ist folgendes zu unterscheiden:

Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALE) müssen von JEDEM Einkommen abgezogen werden. Und selbstverständlich sind auch Provisionen sozialversicherungspflichtig!

PK wird nur vom versicherten Lohn abgezogen (d.h. Jahressalär bzw. Monatssalär x13) - Provisionen, Boni, Prämien, etc. gehören nicht zum PK-pflichtigen Einkommen, d.h. es wird aufgrund des Jahressalärs ausgerechnet, was monatlich für die PK abgezogen werden muss - Prämien, Provisionen, etc. ändern an diesem Betrag nichts.

Wenn an einem Feiertag oder Sonntag (Achtung: Nur Sonntag - nicht Samstag) gearbeitet wird, muss zu 150% entschädigt werden (zeitlich oder finanziell). Ueberstunden generell werden gemäss Betriebsreglement oder GAV entschädigt (meistens 100%), Ueberzeit (d.h. alles, was über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche hinausgeht) ist mit 125% zu entschädigen. Dies die gesetzliche Regelung. Es gibt gewisse Berufe/Branchen mit Extra-Regelungen (z.B. Pflegepersonal, fliegendes Personal, etc.).

Drag-Ulj
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Drag-Ulj »

Danke Caipi

Zusammengefasst für Laien:
Sozialversicherungungen werden vom Gesamtlohn abgezogen,
PK nur von diesen 3000.-??? (x13)

Also, es ist nicht korrekt, wenn gearbeitete Sonntage 1:1 vergütet werden?
Und darf der AG diese einfach streichen, wenn sie nicht aufgebraucht werden??? Bezahlen will/handhabt er nicht, aufbrauchen geht nicht (bis zu 5 Wochen angesammelt Ende Jahr)?

Caipi16
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Caipi16 »

Der PK-pflichtige Lohn ist in diesem Fall CHF 3000.-x13 (d.h. 39'000.-). Auf diesem Betrag wird die PK (monatlich) abgezogen. Was an Prämien, Provisionen, etc. dazukommt, tangiert die PK nicht bzw. davon fliesst nichts in die PK.

Abgaben für Sozialversicherungen vom Bruttolohn, Prämien, Boni, Provisionen.

KInderzulage ist weder sozialversicherungs- noch PK-pflichtig.

Ich weiss nicht, in welcher Branche diese Person arbeitet. Aber grundsätzlich - und wenn im GAV oder Betriebsreglement (aufgrund einer Sonderregelung, die gewisse Branchen haben) nichts anderes steht - ist Sonntagsarbeit mit 150% zu entlöhnen.

Ferien: Da darf der AG bestimmen, bis wann diese aufzubrauchen sind (in vielen Firmen bis 31.12. oder 31.3. des nächsten Jahres) - und ja, man kann regeln, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommene Ferien automatisch verfallen. Aber: Der AG muss dem Arbeitnehmer natürlich die Möglichkeit bieten, die Ferien zu beziehen.

Ferien auszahlen ist verboten - das geht nie! Einzige Ausnahme: In der Kündigungsfrist (d.h. wenn Ferien in der Kündigungsfrist nicht mehr genommen werden können, können sie ausbezahlt werden). Das ist aber wirklich die einzige Ausnahme.

Drag-Ulj
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Drag-Ulj »

Zu oberer Frage alles klar, danke.

Meines Wissens nach keine Sonderregelung, werde bei der betr. Person nach den Ferien jedoch genau nachfrage. Zurzeit wie folgt:
25 Tage Ferien
Zusätzlich geleistete Samstage/Sonntage/Feiertage (wie gesagt bisher 1:1 vergütet) ca. 35 Tage (Messen, Reisen etc.).
Da kommt die Person auf 60 Tage, also auf 12 Wo Ferien/Kompensation.
Es dürfen gem. interner Regelung nie länger als 2 Wo Ferien/Freitage genommen werden. Januar, hälfte März, April, Mai, Dezember bis Weihnachten sind wegen der vielen Messen & co. sowieso ausgeschlossen.
AG gibt Zeit bis 31.3. ABER 5 Wo in diesem Zeitraum sind ja unmöglich.
Was vorschlagen, wie vorgehen?!

Caipi16
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Caipi16 »

Achtung: Arbeiten an Sonn- und Feiertage gibt keine zusätzlichen Ferientage!

Die 25 Tage Ferien sind klar. Die müssen innert der vorgegebenen Frist genommen werden und können - wenn so geregelt - auch verfallen, wenn innert einer gewissen Frist nicht genommen.

Wenn jemand öfters mal am Sonntag und/oder an Feiertagen arbeitet - und der Entgelt für diese Arbeit nicht speziell geregelt ist - dann muss diese Zeit auf ein Sonderkonto gehen. Diese Zeit kann dann je nachdem zeitlich oder finanziell kompensiert werden und diese Zeitguthaben verfällt dann auch nicht.

Von daher: Die 5 Wochen müssen (zeitlich) bis am 31.3. genommen werden. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen kann finanziell entschädigt werden - das ist i.O. Warum der AG da bisher nur 1:1 entschädigt hat, weiss ich nicht - möchte mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wie gesagt: Es gibt die gesetzliche Regelung und mein AG z.B. ist ein "0-8-15"-AG ohne Sonderregelungen, d.h. wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Ich habe aber auch schon für AG gearbeitet, die für Sonntagsarbeit spezielle - vom Gesetz abweichende - Regelungen hatten (die natürlich vom Kanton bewilligt werden mussten). Grad wenn die Firma irgendwo im Bereich Messen unterwegs ist, kann es natürlich schon sein, dass es da Sonderregelungen gibt, d.h. Sonn- und Feiertage nur 1:1 vergütet werden. Wenn man die Branche, den GAV, das Betriebsreglement nicht kennt, kann man das nicht beantworten. Sonst soll die Person halt mal beim Personaldienst oder beim Chef nett nachfragen.

Drag-Ulj
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Drag-Ulj »

Die zusätzlich gearbeiteten Tage (WE, Feiertage) darf der AN einfach zeitlich kompensieren. Es gibt keine Überstunden, so werden Ferientage oder eben diese Tage genutzt, wenn der AN eiben Termin hat oder eben einfach zum Kompensieren.

Die 5 Wochen Ferien schafft er schon, oft aber bis zu 15/20 von den zusätzlichen 30 Kompensationstagen nicht, da gar nicht möglich. Für diese setzt der AG auch eine Frist bis 31.3. & es ist trotzdem nicht machbar, also verfallen sie. Also wie du beschreibst, nicht ganz"koscher" :/

Der Finanztyp der Firma argumentierte mit "das ist bei uns so" - deshalb bin ich hier ;)

Danke dir

Caipi16
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Caipi16 »

Wenn die gearbeiteten Sonn- und Feiertage nur zeitlich kompensiert werden dürfen, dann muss diese Zeit auch gegeben werden - ganz klar. Und wie gesagt: Überstunden/Überzeit (d.h. auch Stunden, die an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden) dürfen zeitlich nicht verfallen.

Dieses "das ist bei uns so" muss grundsätzlich sicher nicht akzeptiert werden. Aber eben: Wo kein Kläger, da kein Richter. Schlussendlich bleiben nur 3 Varianten: Dies weiterhin so akzeptieren, vor Arbeitsgericht deswegen (wenn Diskussionen nichts nützen und der Chef/der AG "hart" bleibt) oder einen anderen Job suchen (ich würde letzteres empfehlen).

Aber eben: Bevor der betroffene Mitarbeiter da einen Streit vom Zaun bricht, soll er die ganze Sache zuerst mal von einem Juristen (bzw. einer Rechtsberatung) seriös anschauen lassen. Es ist halt schwierig, hier nur aufgrund Erzählungen (ohne die Firma, Branche, Reglemente, GAV, etc. zu kennen) eine wirklich verlässliche Auskunft zu geben. Ich habe schon viele solcher Anfragen erhalten, wo ich zuerst auch dachte: "Geht so nicht" - und nachdem ich alle notwendigen Unterlagen, Reglemente, etc. gesehen habe, war's dann halt doch ok (oder der Mitarbeiter hat etwas falsch verstanden - gibt es auch ;-))

Drag-Ulj
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Re: Frage zu Arbeitsvertrag

Beitrag von Drag-Ulj »

Ja, klar, die eigene Interpretation kann durchazs täuschen.
Allenfalls - falls du nix dagegen hast, würde ich dir nach den Ferien eine PN schreiben... Nun wurmts mich auch ;)
Danke auf jeden Fall!!

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