Wie verhält es sich, wenn Drittpersonen öffentlich Bilder des eigenen Kindes posten?
Natürlich ist es möglich, dies über Facebook zu melden und die betr. Person anzuschreiben mit der Bitte das Bild zu löschen. Ich denke aber in diesem Fall (es ist die Freundin meines Exs) wird sie nicht darauf eingehen.
Rechtlich gesehen ist es eine Persönlichkeitsverletzung. Braucht es die Zustimmung beider Elternteile bei gemeinsamen Sorgerecht, oder reicht es, wenn ich nicht damit einverstanden bin?
Wer kennt sich damit aus?
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das Recht am eigenen Bild kann nicht "vertreten" werden. Somit dürften streng genommen auch Sorgeberechtigte kein Foto eines Kindes ohne dessen Einwilligung veröffentlichen. Sollte sie also keine Einwilligung des Kindes haben, darf sie die Fotos nicht veröffentlichen, sogar wenn du und dein Ex eure Zustimmung geben würdet. Wie dies durchsetzbar ist, weiss ich allerdings nicht.
@ Barbamama: Doch, bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern das Einverständnis geben, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen oder eben nicht. Zu Carrys Frage kann ich aber leider nicht mehr beitragen, weil ich nicht weiss, wie das ist, wenn ein Elternteil ja sagt und der andere nein.
Wirbelwind (Sommer 2013) und Wundernas (Februar 2016)
Ich gehe davon aus, dass dein Sohn ja auch eine Beziehung zur Freundin deines Ex hat und sie gemeinsam Zeit verbringen. (Zusammen mit dem Papa) Da würde ich jetzt nicht intervenieren weg sowas.
Meine Tochter ist drei Jahre alt. Ich denke nicht, dass sie gefragt wurde, ob Bilder gepostet werden dürfen.
Wie gesagt, es ist öffentlich. Ich bin damit nicht einverstanden.
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Carrys wenn du das nicht willst dann geh dagegen an.
Du kannst hingegen und auf Facebook das Formular wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ausfüllen.
Des Weiteren kannst du hingehen und mit einem eingeschriebenen Brief ihr verbieten die Bilder öffentlich zu stellen und dazu setzt du eine Frist bis wann sie spätestens entfernt sein müssen.
Wenn sie das wiederum nicht macht bleibt nur der ganz zur Schlichtungsbehörde oder gar bis vors Gericht.
Frag doch mal beim Rechtsschutz nach.
Die obigen Infos hab ich vom Beobachter.
@Carrys, ich habe dir ja schon im anderen Thema darauf geantwortet. Es ist wohl so, wie Barbamama79 sagt: Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung des Betroffenen ins Internet gestellt werden; weder von Eltern noch von "Fremden". Kleinkinder können noch keine solchen Entscheidungen treffen, ergo gehören Kinderbilder nicht ins Netz - auch nicht von den Eltern!
Von einem Fall - der sich jedoch nicht hier in der CH zugetragen hat - habe ich dir ja schon geschrieben. Anbei der Link zum Bericht...
Rechtsschutz sagt das gleiche. Bzw. sie sind sich nicht einig darüber wie es sich bei gemeinsamen Sorgerecht verhält, wenn er zustimmt und ich nicht. Das macht mir etwas sorgen.
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Mir geht es ja nicht um Geld. Ich will einfach nicht, dass sie das macht.
Generell macht es Sinn zukünftig, wenn keiner mehr von uns Bilder postet. Ich habe immer wie mehr bedenken...
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Carrys
Es ist vielleicht vergleichbar, wie wenn wir in der Schule Fotos veröffentlichen. Wir holen dann das Einverständnis der Eltern ein, und zwar von beiden Elternteilen.
Somit würde ich in deinem Fall Kontakt mit dem Ex aufnehmen und ihm die Sachlage schildern und ihn bitten, dass er dafür sorgt, dass die Freundin das Bild wieder runter nimmt und mit ihm abmachen, dass ihr keine Bilder vom Kind veröffentlicht und sie eben auch nicht.
Wenn das nix nützt, würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen und rechtlich vorgehen.
Ich will auch nicht, dass Bilder meiner Kinder im Netz sind. DAS geht einfach nicht. (In der Schule haben wir eingewilligt, weil da immer Gruppenbilder im Netz sind und nie Bilder von Einzelkindern... und nie der Name...) Aber wir stellen NIE Bilder von unseren Kindern ins Netz und haben auch die Verwandten gebeten, dies nicht zu tun.
Carrys hat geschrieben:Mir geht es ja nicht um Geld. Ich will einfach nicht, dass sie das macht.
Generell macht es Sinn zukünftig, wenn keiner mehr von uns Bilder postet. Ich habe immer wie mehr bedenken...
Ich habe dir den Bericht nicht wegen der Geldstrafe verlinkt, sondern wegen dem Persönlichkeitsrecht - und dieses geniesst eure Tochter vollumfänglich!
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
1. ist es nicht dein ex sondern dessen Freundin.
2. hast du deine Zustimmung nicht gegeben.
Von dem her ist der Fall fast klar. Sie darf nicht das Foto von deiner Tochter veröffentlichen wenn einer von den Eltern nicht damit einverstanden ist!
Da du das nicht bist muss sie auch die Fotos entfernen!
Ich würde einen Brief ( eingeschrieben) ihr zusenden mit der Aufforderung dies zu löschen und in Zukunft sein zu lassen.
Tut sie das nicht gehst du vor den Richter.
Da würde mich die Meinung des exs am A.. vorbei gehen.
Denn er veröffentlicht die ja nicht sondern eine dritte Person die nicht mal mit dem Kind verwandt ist.
eventuell würde es schon helfen, wenn die dame ihr Profil nicht öffentlich machen würde sondern nur ihren freunden gegenüber sichtbar?
ihr vorteil: du siehst nicht mehr was sie postet.......
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Ich sehe ohnehin ihr Profil nicht, weil ich sie blockiert habe. Aber Freunde teilen einem solche Dinge eben mit....
Titelbild sowie Profilbild sind immer öffentlich. Und sie hat es eben so gepostet.
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
ah ok, dann hilfts natürlich nichts,
Ich nehme mal an, sie ist nicht willens auf eine nette Anfrage hin das Bild zu entfernen und dein Ex findets auch ok, hm?
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")