Eine Thymiansalbe kann ein Arzneimittel sein, muss aber nicht. Das kommt auf den Text auf der Verpackung (und der Werbung) an. Sobald Indikationen aufgeführt sind, z.B. bei Husten, muss das Produkt als Arzneimittel bei swissmedic registriert werden. Wenn auf der Verpackung bloss steht "wohltuender Duft" oder "freier Atem" oder sowas, dann muss es nicht als Medikament registriert werden und darf somit auch überall verkauft werden. Die Zusammensetzung darf bei beiden Produkten genau gleich sein.Barfüesslerin hat geschrieben:Thymiansalbe (geht das denn auch schon unter Arzneimittel?)
gebrochenes Schlüsselbein 16 Mte
Moderator: conny85
Re: gebrochenes Schlüsselbein 16 Mte
- carina2407
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Re: gebrochenes Schlüsselbein 16 Mte
@Barfüsslerin: Das ist ja wirklich blöd, so ist es natürlich schwieriger zum KIA, klar. Meiner ist 15 min weg und wenn er nicht da ist können wir ins Ostschweizer Kispi , die haben da eine separate Notfallpraxis mit Kinderärzten aus der Region, da brauchen wir ca. 20min. Ist natürlich Luxus, ist mir schon bewusst. Ich habe eben schon öfter die Erfahrung im Bekanntenkreis gemacht, dass Allgemeinmediziner vielfach einfach keine Ahnung haben wenns um Kinder geht, deshalb bin ich diesbezüglich vom Hausarzt wenig begeistert.
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Re: gebrochenes Schlüsselbein 16 Mte
Unsere Tochter ist mit 2 Jahren auch vom Sogfa gefallen und hat sich das Schlüsselbein "gebrochen". Bzw. wurde uns gesagt, dass in diesem Alter der Knochen normalerweise nicht ganz durchbricht, sondern die äußere Knochenhaut bestehen bleibt (Grünholzfraktur). Jedenfalls mussten wir gar nichts machen, sondern einfach abwarten - keine Schlinge oder Verband oder Ähnliches.