Wo du Recht hast, hast du Recht. **Daumenhoch**Ups... hat geschrieben:P.S.
Die Zeit, die du jetzt hier für das "Problem" vertrödelt hast, in dieser Zeit wäre die Sitzung garantiert schon gewesen...



Moderator: conny85
Wo du Recht hast, hast du Recht. **Daumenhoch**Ups... hat geschrieben:P.S.
Die Zeit, die du jetzt hier für das "Problem" vertrödelt hast, in dieser Zeit wäre die Sitzung garantiert schon gewesen...
Hallo CCCCCC hat geschrieben: Die ursprüngliche Frage war aber, ob die Entscheidung über das "danach" tatsächlich schon vor Ablauf des 16-wöchigen Mutterschutzes geklärt sein muss oder ob der Arbeitsvertrag auch am 1. Arbeitstag nach den 16 Wochen geändert werden kann? Denn erst dann ist mein "Urlaub" auch erst beendet und ich bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen...
Ein Gespräch über das "wie weiter" gehört nicht zur Beschäftigung bzw. ist keine Arbeit und gehört nicht unter das Beschäftigungsverbot.Sunne12 hat geschrieben:Rechtlich ist doch alles klar?! Da gibt es keinen Intepretationsspielraum.
Die ersten 8 Wochen ist striktes Beschäftigungsverbot. Das würde im Prinzip auch das Gespräch einschliessen. Aber da diese Frage nicht früher geklärt wurde-woran du auch schuld hast, ist es in deinem Interesse die Frage schnellstens zu klären.
CCC hat geschrieben: Ich habe nie gesagt dass ich den AG warten lassen will, schon gar nicht wochenlang. Sondern wollte einfach ein paar Informationen, bevor ich in ein solches Gespräch gehe...
Damit ist das Thema (für mich zumindest) beendet
CCC hat geschrieben:Die ursprüngliche Frage war aber, ob die Entscheidung über das "danach" tatsächlich schon vor Ablauf des 16-wöchigen Mutterschutzes geklärt sein muss oder ob der Arbeitsvertrag auch am 1. Arbeitstag nach den 16 Wochen geändert werden kann? Denn erst dann ist mein "Urlaub" auch erst beendet und ich bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen..CCC hat geschrieben:
Ich denke noch länger warten lassen wie bis zum 1. Arbeitstag nach dem Mutterschaftsurlaub geht gar nicht.