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Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Caipi16
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Re: Verjährung Lohnzahlung

Beitrag von Caipi16 »

Arbeitsrechtliche Forderungen verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, d.h eine Lohnforderung aus dem Jahr 2014 kann noch eingefordert werden.

Caipi16
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Re: Verjährung Lohnzahlung

Beitrag von Caipi16 »

Mhmmm.. .wie willst Du mittels Kontoauszug beweisen, dass Du kein Lohn bekommen hast? Klar, man sieht, dass nichts reingekommen ist. Aber Du musst nachweisen können, dass Du einen Anspruch hattest. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, er hätte von irgendeiner Firma XY Lohn zugute gehabt und als Beweis vorlegen, dass von der Firma XY kein Lohn reingekommen ist :wink: . Da muss man schon nachweisen können, dass man zum betreffenden Zeitpunkt dort angestellt war und Lohn zugute gehabt hätte, der nicht ausbezahlt wurde. Ich gehe davon aus (oder hoffe es), dass es damals deswegen ja auch einen Schriftverkehr gab, womit Du den Lohnanspruch beweisen kannst. Einfordern kannst Du nur, was Du beweisen kannst, zugute zu haben. Irgendsowas musst Du schon vorweisen können.

Du musst auch detailliert nachweisen können, wieviel Lohn Du zugute gehabt hättest.

Aber eben: Ich nehme ja nicht an, dass 2014 einfach nichts ausbezahlt wurde und nicht reagiert wurde - und erst knapp 4 Jahre später eine Reaktion folgt? ;-)

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Stella*
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Re: Verjährung Lohnzahlung

Beitrag von Stella* »

Gundsätzlich muss dir der Arbeitgeber beweisen, dass er dir den Lohn bezahlt hat und nicht du, dass du keinen bekommen hast.

Allerdings musst du beweisen können, dass er dir den Lohn hätte zahlen müssen (zB mit einem Arbeitsvertrag, Zeitrapport).

Caipi16
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Re: Verjährung Lohnzahlung

Beitrag von Caipi16 »

@Stella
Das mit dem Arbeitsvertrag ist wahrscheinlich nicht genügend. Ich z.B. habe auch noch den Arbeitsvertrag von meinem letzten AG - könnte ich den jetzt vorweisen und reklamieren, ich würde seit 1.5 Jahren keinen Lohn mehr bekommen? ;-) Der Arbeitsvertrag sagt nur aus, seit wann ich dort gearbeitet habe - aber nicht bis wann.

Klar, der AG könnte in meinem Fall mein Kündigungsschreiben vorweisen und somit beweisen, dass ich seit 1.5 Jahren keinen Lohnanspruch mehr habe.

Aber eben: Man sollte ja nachdem man (ungerechtfertigt) keinen Lohn mehr bekommen hat, schon irgendwas in den Fingern haben (kenne auf jeden Fall niemanden, der keinen Lohn bekommt und erst nach 3-4 Jahren zum ersten Mal darauf reagiert).

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Phase 1
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Re: Verjährung Lohnzahlung

Beitrag von Phase 1 »

M

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