Mir wurde letzte Woche meine Stelle gekündigt

wäre schön wenn du jemand bescheid wüsste..
Moderator: conny85
Jein. Ich würde Dir empfehlen, Dich an eine Rechtsberatungsstelle im Sachen Arbeitsrecht zu wenden.Caipi16 hat geschrieben: Wenn man aber einen Stundenlohn-Vertrag hat, in dem keine fixen Stunden abgemacht sind, wird nur im Falle von Krankheit/Unfall der Durchschnittslohn genommen - aber ansonsten hat man (wenn im Vertrag nichts vereinbart ist) auch kein Recht auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen. Und wenn man dann sogar noch explizit im Vertrag drin hat, dass man (generell oder eben in der Kündigungsfrist) keinen Anspruch auf Einsätze hat, ist der Fall grundsätzlich klar.
Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
@Ups: doch, das war die Frage. Denn wenn das so im OR steht muss sie zumindest 1 Monat den Lohn (Durchschnittslohn) erhalten!Ups... hat geschrieben:Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
nein, die Frage ist nicht, ob sie eine Kündigungsfrist hat - das bestreitet ja niemand, auch der Arbeitgeber nicht - die Frage ist, ob sie Lohn bekommt. Egal ob sei Einsätze arbeitet oder nicht...Tinky hat geschrieben:@Ups: doch, das war die Frage. Denn wenn das so im OR steht muss sie zumindest 1 Monat den Lohn (Durchschnittslohn) erhalten!Ups... hat geschrieben:Das war eben nicht die Frage - sondern, ob sie während dieser Zeit beschäftigt oder zumindest bezahlt werden muss...Tinky hat geschrieben:Gemäss OR Art. 335c Abs 2 darf eine Kündigungsfrist auch in gegenseitiger Absprache nicht unter 1 Monat gesetzt werden.
Zum allerletzten Mal...Ups... hat geschrieben:@Tinky
Super deine Rechthaberei...
Nur, nun ganz langsam für dich... Keiner bestreitet, dass sie eine Kùndigungsfrist hat! Sogar im Arbeitsvertrag steht es so... Lies doch nochmals nach, bevor du mich so möchtegern herablassend Meine Liebe nennst!