@ iselle
Das hängt vom Arbeitgeber ab. Ich persönlich würde mich nicht darauf verlassen...wenn er es aber auf das Konto z. Bsp. des verstorbenen Mannes ausbezahlt, dann ist er seiner Verpflichtung klar nicht nachgekommen, da es eine Schuld direkt gegenüber der Frau ist. Das wäre dann, wie wenn Dein AG Deinen Lohn einfach mir auszahlt. Geht ja auch nicht und er schuldet es Dir weiterhin. Hingegen kann er es von der Erbengemeinschaft zurückfordern, dann hat er die ganze Bürokratie und muss warten. Lautet das Konto aber auf beide, dann hat er auch dann erfüllt, wenn er es darauf auszahlt, auch wenn die Frau trotzdem nicht darauf zugreifen kann, da es gesperrt ist. Hängt natürlich immer davon ab, ob man dringend darauf angewiesen ist oder auch vom eigenen Lohn und/oder Ersparten auf eigenen Konten eine Weile leben kann.
Wie schnell alles geht, hängt in erster Linie von den Behörden ab und ist sicher überall verschieden. Aber natürlich erleichtert ein Testament den Vorgang.
Finanzenteilung in der Ehe
Moderator: conny85
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Re: Finanzenteilung in der Ehe
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Re: Finanzenteilung in der Ehe
Weiss nicht ob das zum thema passt aber habt ihr einen ehevertrag? Wir haben gerade ein haus gekauft und wurden mehrfach darauf hingewiesen, damit beim todesfall (mann oder frau) der hinterbliebene das haus behalten kann und nicht die kinder auszahlen muss (ausser pflichtteil).. habe mich allerdings noch nicht so genau mit dem thema beschäftigt... aber es tönte schon so dass es bei einem gemeinsamen haus sinn macht....(?)
- danci
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Re: Finanzenteilung in der Ehe
@ Hollywood
Schau mal gut in Euren Kaufvertrag. Bei uns steht das bereits da drin. Ist zwar irgendwie am falschen Ort, ich bin auch der Meinung, dass gehört in einen Erbvertrag, aber damit spart man sich Notargebühren und es gilt, da ja beides beglaubigt wird....ansonsten würde ich sagen: Ja, das macht durchaus Sinn.
EDIT:
Bei uns steht es so drin:
"Die Ehegatten XY erwerben das Vertragsobjekt als eine einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum.
Beim Tod eines Gesellschafters wächst dem Überlebenden das Gesamteigentum des Erblassers an (Akkreszenz) und er wird Alleineigentümer des Vertragsgegenstandes. In den Nachlass des Verstorbenen fällt lediglich eine entsprechende auf Geld gehende Forderung."
Aber sorry, das ist natürlich nicht ganz das Gleiche, was Du meintest. Hier geht es nur darum, wer das Haus erhält, auszahlen müssen wir die Kinder trotzdem. Wir haben keinen Vertrag, der sie auf den Pflichtteil setzt und das wollen wir auch nicht. Das Haus "alleine" brauchen wir auch nicht unbedingt. Entweder sind sie noch klein und dann bleibt man eh da wohnen, da sagt auch die KESB nichts. Oder aber sie sind gross und dann dürfen sie aus meiner Sicht, ihren Teil gerne haben. Ich plane eh nicht unbedingt, es zu behalten, wenn sie raus sind. Was soll ich dann damit? Wir sind beide einigermassen abgesichert, die Kinder sind eher diejenigen, die vielleicht mit Familiengründung etc. froh sind, um einen Betrag. Und es ist mir lieber, sie erhalten es als das Altersheim. Aber da ticke ich vielleicht anders als andere
Schau mal gut in Euren Kaufvertrag. Bei uns steht das bereits da drin. Ist zwar irgendwie am falschen Ort, ich bin auch der Meinung, dass gehört in einen Erbvertrag, aber damit spart man sich Notargebühren und es gilt, da ja beides beglaubigt wird....ansonsten würde ich sagen: Ja, das macht durchaus Sinn.
EDIT:
Bei uns steht es so drin:
"Die Ehegatten XY erwerben das Vertragsobjekt als eine einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum.
Beim Tod eines Gesellschafters wächst dem Überlebenden das Gesamteigentum des Erblassers an (Akkreszenz) und er wird Alleineigentümer des Vertragsgegenstandes. In den Nachlass des Verstorbenen fällt lediglich eine entsprechende auf Geld gehende Forderung."
Aber sorry, das ist natürlich nicht ganz das Gleiche, was Du meintest. Hier geht es nur darum, wer das Haus erhält, auszahlen müssen wir die Kinder trotzdem. Wir haben keinen Vertrag, der sie auf den Pflichtteil setzt und das wollen wir auch nicht. Das Haus "alleine" brauchen wir auch nicht unbedingt. Entweder sind sie noch klein und dann bleibt man eh da wohnen, da sagt auch die KESB nichts. Oder aber sie sind gross und dann dürfen sie aus meiner Sicht, ihren Teil gerne haben. Ich plane eh nicht unbedingt, es zu behalten, wenn sie raus sind. Was soll ich dann damit? Wir sind beide einigermassen abgesichert, die Kinder sind eher diejenigen, die vielleicht mit Familiengründung etc. froh sind, um einen Betrag. Und es ist mir lieber, sie erhalten es als das Altersheim. Aber da ticke ich vielleicht anders als andere

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Re: Finanzenteilung in der Ehe
Ohne Ehevertrag kann halt einfach sein, dass der überlebende Elternteil das Haus nicht halten kann. Angenommen, man muss die Hypothek erhöhen, damit die Kinder ausbezahlt werden können, kann sich die Bank bei der Tragbarkeit quer stellen. Daher machen wir einen Ehevertrag. Wir haben beide keine Lust, in einer Verlustsituation noch die Wohnung verkaufen zu müssen.
Re: Finanzenteilung in der Ehe
Ich sehs auch nicht so locker wie Danci (Ausser dem Punkt, dass ich das Geld lieber meinen erwachsenen Kindern als dem Altersheim gebe
). Im Todesfall müssen die Kinder ausbezahlt werden- ob man im Haus wohnen bleibt oder nicht. Da wir das nicht könnten, haben wir uns beim Notar beraten lassen und uns mittels Testament und Ehevertrag bestmöglich abgesichert.

- danci
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Re: Finanzenteilung in der Ehe
Also nir so zum richtig stellen: wir haben das nicht einfach lockerflocker so entschieden, sondern es ist in unserer speziellen Situation, mit unseren Prioritäten ein bewusster Entscheid bei der gesetzlichen Regelung zu bleiben!
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Re: Finanzenteilung in der Ehe
@hollywood: Wir haben einen Ehevertrag und ein Testament, in dem wir die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt haben. So muss der überlebende Ehegatte den Kindern am wenigstens ausbezahlen. Zurzeit scheint mir das sinnvoll, sind die Kinder volljährig müssen wir das sicher nochmals anschauen.
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