Mietrecht
Moderator: conny85
Mietrecht
Hallo. Ich hab mal eine Frage die mir hoffentlich einer beantworten kann ...
Mein Mann und ich haben uns letzten November scheiden lassen und ich bin mit den Kindern ausgezogen es ist nur so das wir den Mietvertrag für die alte Wohnung zusammen unterschrieben haben und er mich drum gebeten hat wegen der Wohnung jetzt nicht “über zu reagieren “ und sie ihm zu lassen er braucht den Wohnraum ja eh für die Kinder am Wochenende...
Jetzt will er aber seine neue Freundin einziehen lassen das sehe ich nicht ein! Weiss jemand was ich tun kann? Kann man bei der Gemeinde eine sperre für einen weiter Einzug in die Wohnung machen. Oder soll ich warten bis sie einzieht und dann die Polizei rufen die sie raus holt. Die Hausverwalrung will mich nicht ohne 2. Unterschrift aus dem Mietvertrag entlassen und was an Details jetzt noch wichtig wäre weiss ich nicht xD
Mein Mann und ich haben uns letzten November scheiden lassen und ich bin mit den Kindern ausgezogen es ist nur so das wir den Mietvertrag für die alte Wohnung zusammen unterschrieben haben und er mich drum gebeten hat wegen der Wohnung jetzt nicht “über zu reagieren “ und sie ihm zu lassen er braucht den Wohnraum ja eh für die Kinder am Wochenende...
Jetzt will er aber seine neue Freundin einziehen lassen das sehe ich nicht ein! Weiss jemand was ich tun kann? Kann man bei der Gemeinde eine sperre für einen weiter Einzug in die Wohnung machen. Oder soll ich warten bis sie einzieht und dann die Polizei rufen die sie raus holt. Die Hausverwalrung will mich nicht ohne 2. Unterschrift aus dem Mietvertrag entlassen und was an Details jetzt noch wichtig wäre weiss ich nicht xD
Re: Mietrecht
Also ganz ehrlich: Ihr habt Kinder - da würde ich solche Geschichten nicht via Polizei lösen....
Ganz klar: Du bist ausgezogen und kannst darauf bestehen, dass Dein Mann Dich aus dem Mietvertrag entlässt - das kannst Du juristisch schon durchsetzen und würde ich an Deiner Stelle auch dringend tun, denn solange Du drin wohnst, haftest Du zu 50% (auch für Schäden, die er heute oder morgen machen sollte).
Wenn er seine Freundin einziehen lassen will, ist es ja kein Problem: Er soll Dich aus dem Mietvertrag entlassen und dafür kann seine Freundin einspringen. Für Verwaltungen ist das meistens kein Problem (wenn keine zwingenden Gründe - z.B. zu wenig Einkommen - dagegen sprechen).
Ganz klar: Du bist ausgezogen und kannst darauf bestehen, dass Dein Mann Dich aus dem Mietvertrag entlässt - das kannst Du juristisch schon durchsetzen und würde ich an Deiner Stelle auch dringend tun, denn solange Du drin wohnst, haftest Du zu 50% (auch für Schäden, die er heute oder morgen machen sollte).
Wenn er seine Freundin einziehen lassen will, ist es ja kein Problem: Er soll Dich aus dem Mietvertrag entlassen und dafür kann seine Freundin einspringen. Für Verwaltungen ist das meistens kein Problem (wenn keine zwingenden Gründe - z.B. zu wenig Einkommen - dagegen sprechen).
Re: Mietrecht
Das ist ja auch meine Meinung das es eigentlich alles ganz schnell und einfach gehen sollte aber er mag einfach nicht. Und bevor ich einen Anwalt bezahle weil er zu bequem ,stur ,dumm ist werde ich es anders machen müssen
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Re: Mietrecht
warum will er denn, dass du im Mietvertrag stehen bleibst? macht doch keinen sinn?
Re: Mietrecht
Mit welchem Grund sollte denn die Polizei die neue Freundin aus der Wohnung holen?
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Re: Mietrecht
NinuHH hat geschrieben: ↑Mo 25. Jun 2018, 12:32 Und wenn er so dumm tut, bleibt dir im Zweifelsfall nichts anderes übrig als das über einen Anwalt laufen zu lassen. Aber erstmal kannst du die Verwaltung schriftlich über die Pläne deines Ex informieren. Und sie auch darauf hinweisen, dass du noch im Vertrag stehst und das gar nicht willst.
das wäre auch meine 1. aktion nachdem ich dem ex gesagt habe das mir das zu heikel ist weil ich haftbar bin. danach verwaltung anschreiben das du nicht mehr dort wohnst aber jemand anderes.
Re: Mietrecht
Hast du der Verwaltung schon schriftlich mitgeteilt, dass du nicht mehr dort wohnst? Würde dies sonst unbedingt machen und sie bitten, den Vertrag auf den Namen deines Mannes zu ändern.
Wenn er die ganze Miete allein zahlen kann, sollte dies ja eigentlich kein Problem sein.
Wenn er die ganze Miete allein zahlen kann, sollte dies ja eigentlich kein Problem sein.
Re: Mietrecht
Also 1. würde ich dir raten: kümmere dich um DICH und nicht um deinen Ex. Du musst aus dem Mietvertrag raus, weil du ja weder da wohnst noch bürgen möchtest, wenn er jetzt etwas kaputt macht oder die Miete nicht bezahlt?!
2. Geht es dich aber rein gar nichts an, was der Ex in der Wohnung macht - es ist dein Ex, er ist erwachsen nehme ich an und darf zusammen wohnen mit wem er will. Sie ist ja, nur weil sie sich da aufhält noch keine Mieterin!
3.Die Polizei rufen wegen was? Eifersucht? Das fände ich sehr peinlich
2. Geht es dich aber rein gar nichts an, was der Ex in der Wohnung macht - es ist dein Ex, er ist erwachsen nehme ich an und darf zusammen wohnen mit wem er will. Sie ist ja, nur weil sie sich da aufhält noch keine Mieterin!
3.Die Polizei rufen wegen was? Eifersucht? Das fände ich sehr peinlich

"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Re: Mietrecht
Und einfach, dass Du Dir dem auch bewusst bist:
Dein Ex kann faktisch für die letzten Monate rückwirkend 50% der Miete für die Wohnung von Dir verlangen - wäre rein rechtlich voll i.O., da Du ja auch im Mietvertrag drin stehst (ob Du dort auch tatsächlich wohnst oder nicht, ist dann nicht entscheidend).
Wie gesagt: Da würde ich an Deiner Stelle - unabhängig davon, ob und wann die Freundin oder sonstwer dort einzieht - schauen, dass Du möglichst rasch aus dem Mietvertrag raus kommst.
Dein Ex kann faktisch für die letzten Monate rückwirkend 50% der Miete für die Wohnung von Dir verlangen - wäre rein rechtlich voll i.O., da Du ja auch im Mietvertrag drin stehst (ob Du dort auch tatsächlich wohnst oder nicht, ist dann nicht entscheidend).
Wie gesagt: Da würde ich an Deiner Stelle - unabhängig davon, ob und wann die Freundin oder sonstwer dort einzieht - schauen, dass Du möglichst rasch aus dem Mietvertrag raus kommst.
Re: Mietrecht
Sicher würde das mit der Polizei nicht aus Eifersucht sein sondern als Druckmittel und Ansporn mich freiwillig aus dem Mietvertrag zu entlassen. Mit der Hausverwaltung habe ich schon gesprochen die Stellen sich genau so stur und desinteressiert an wie er... entweder eine Kündigung von beiden oder gar nichts. Also ist das erste ihm ein bisschen das Leben schwer machen in der Hoffnung das er nachgibt und als letztes eben nur noch der Anwalt an Möglichkeiten die ich gerade sehe.
Re: Mietrecht
ruf mal beim rechtschutz/ mieterverband an, die können dir sicher weiter helfen und kosten erstmal weniger als ein anwalt
Re: Mietrecht
Hallo Da11
Solange Du Mieterin (Mitmieterin mit Ehemann/Partner) bist, haftest Du solidarisch. Da heisst, der Vermieter (die Verwaltung) kann sämtliche Kosten bei Dir wir auch bei deinem Ex zu 100% einfordern, nicht bloss zu 50%.
Der Vermieter darf Dich, ohne die Einwilligung deines Ex, gar nicht aus dem Vertrag entlassen. Denn das wäre, gegenüber deinem Ex, eine unzulässige einseitige Vertragsänderung.
Um die Familienwohnung zu kündigen, braucht es beide Unterschriften. Sind diese nicht beizubringen, musst Du übers Gericht.
Und hier tut sich mir eine ganz grosse Frage auf: wurde anlässlich der Scheidung die Wohnungs- oder Mietsituation nicht geklärt? Das scheint mir, so gesehen und wie von Dir dargestellt, fast grobfahrlässig seitens der Juristen.
NB: die Drohung mit der Polizei hat kurze Beine, denn der sind die Hände gebunden. Dass die Freundin vom Ex einziehen will, sollte Dir eh am A... vorbei.
Solange Du Mieterin (Mitmieterin mit Ehemann/Partner) bist, haftest Du solidarisch. Da heisst, der Vermieter (die Verwaltung) kann sämtliche Kosten bei Dir wir auch bei deinem Ex zu 100% einfordern, nicht bloss zu 50%.
Der Vermieter darf Dich, ohne die Einwilligung deines Ex, gar nicht aus dem Vertrag entlassen. Denn das wäre, gegenüber deinem Ex, eine unzulässige einseitige Vertragsänderung.
Um die Familienwohnung zu kündigen, braucht es beide Unterschriften. Sind diese nicht beizubringen, musst Du übers Gericht.
Und hier tut sich mir eine ganz grosse Frage auf: wurde anlässlich der Scheidung die Wohnungs- oder Mietsituation nicht geklärt? Das scheint mir, so gesehen und wie von Dir dargestellt, fast grobfahrlässig seitens der Juristen.
NB: die Drohung mit der Polizei hat kurze Beine, denn der sind die Hände gebunden. Dass die Freundin vom Ex einziehen will, sollte Dir eh am A... vorbei.

Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Mietrecht
Ich frage nochmals.
Mit welcher Begründung sollte die Polizei da denn etwas tun?
Mit so einer Drohung machst du dich niur lächerlich... Mehr nicht...
Mit welcher Begründung sollte die Polizei da denn etwas tun?
Mit so einer Drohung machst du dich niur lächerlich... Mehr nicht...
Re: Mietrecht
Sorry, Ihr seid erwachsen und Eltern... auch ich finde: Solche Drohungen sind kindisch und bringen gar nichts.
Bringt Eure Situation mit der Wohnung schnellstmöglich in Ordnung - wenn es bilateral offenbar wirklich nicht geht, dann such Dir einen Anwalt und geh vor Gericht. Aber damit zu drohen, dass Du die Polizei holst, wenn die Freundin einzieht bzw darauf zu warten... sorry... Kinderkram. Die Freundin kann Dir faktisch egal sein bzw. hat mit DEINEM Problem (dass Du nach wie vor für eine Wohnung voll haftest, in der Du nicht mehr wohnst!) zu tun. Aber die Sachlage mit der Wohnung musst Du dringend in Ordnung bringen - auf eine möglichst erwachsene und vernünftige Weise!
Mit so einer Situation hat sich übrigens eine Freundin von mir nicht unerhebliche Schulden eingefahren. Sie zog auch aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat sich erst 7 Monate später bemüht, aus dem Mietvertrag raus zu kommen (wobei Ihr Ex dann auch relativ schnell eingewilligt hat). Soweit so gut. Was sie nicht wusste: Er hatte die ganzen 7 Monate keine Miete mehr gezahlt, d.h. es waren dann rund CHF 15'000.- offen, für die sie natürlich genau so haftete wie ihr Ex. Darunter hat sie dann noch jahrelang gelitten.
Von daher wie gesagt: Mach vorwärts und löse DEIN Problem - Dir und Deinen Kindern zuliebe!
Bringt Eure Situation mit der Wohnung schnellstmöglich in Ordnung - wenn es bilateral offenbar wirklich nicht geht, dann such Dir einen Anwalt und geh vor Gericht. Aber damit zu drohen, dass Du die Polizei holst, wenn die Freundin einzieht bzw darauf zu warten... sorry... Kinderkram. Die Freundin kann Dir faktisch egal sein bzw. hat mit DEINEM Problem (dass Du nach wie vor für eine Wohnung voll haftest, in der Du nicht mehr wohnst!) zu tun. Aber die Sachlage mit der Wohnung musst Du dringend in Ordnung bringen - auf eine möglichst erwachsene und vernünftige Weise!
Mit so einer Situation hat sich übrigens eine Freundin von mir nicht unerhebliche Schulden eingefahren. Sie zog auch aus der gemeinsamen Wohnung aus und hat sich erst 7 Monate später bemüht, aus dem Mietvertrag raus zu kommen (wobei Ihr Ex dann auch relativ schnell eingewilligt hat). Soweit so gut. Was sie nicht wusste: Er hatte die ganzen 7 Monate keine Miete mehr gezahlt, d.h. es waren dann rund CHF 15'000.- offen, für die sie natürlich genau so haftete wie ihr Ex. Darunter hat sie dann noch jahrelang gelitten.
Von daher wie gesagt: Mach vorwärts und löse DEIN Problem - Dir und Deinen Kindern zuliebe!