Kompetenzen Bankangestellter
Moderator: conny85
- Honigblume
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
Ich sehe das Problem nicht ganz. Er hat sich beim Vermieter abgesichert, so what? Erbangelegenheiten sind äusserst delikat. Nach einem Todesfall werden die Konti eingefroren und nur noch die nötigen Zahlungen wie Miete gemacht bis klar ist, was mit dem Erbe geht. Die Bank ist bis dann quasi Hüterin des Geldes. Wenn es nicht gestimnt hätte, dass der Onkel keine Miete mehr will, wäre die Bank ins Kreuzfeuer der Kritik gekommen. Am einfachsten wäre es gewesen, wenn der Onkel in einem kurzen Schreiben schriftlich auf die weitere Miete verzichtet hätte. Seid froh, habt ihr so wachsame Bankangestellte!
sie 2009
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
Nein, der Bankangestellte darf mit dem Vermieter gar keinen Kontakt aufnehmen. Ausser dieser hat eine Vollmacht auf dem Konto oder wäre eben einer der Erben. Ansonsten ist es Verletzung des Bankkundengeheimnis.
- Honigblume
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
Oh du meine Güte - das ist ganz sicher ein Problrm. Also das geht gar nicht, wie Minion sagt, ausser ihr habt das genehmigt (was offensichtlich nicht der Fall war) oder der Vermieter hat eine Vollmacht. Ansonsten kann das strafbar sein, für den Bankangestellten. Da würde ich, so schnell es in Anbetracht der Umstände geht, das Konto saldieren und zu einer anderen Bank wechseln. Ich persönlich würde den Grund auch der Bank genau so mitteilen, damit die handeln können... alles Gute und mein Beileid für Euren Verlust [emoji253]
Re: Kompetenzen Bankangestellter
Nö, darf er nicht.
Grundsätzlich ist es so, dass die Konti per Todestag "eingefroren" werden bis dass die erbrechtlichen Angelegenheiten geklärt sind.
Lediglich Rechnungen bezüglich dem Todesfall (Beerdigungskosten etc.) dürfen noch beglichen werden über die Konti (Nachweis bzw. Rechnungskopien müssen vorliegen).
Allen anderen Forderungen müssen "warten" bis eine Erbgangsbescheinigung vorliegt (Konti können wieder freigegeben werden und Erben sind danach dazu verpflichtet, dass allfällige Forderung wie z.B. Restmieten, Krankenkasse oder Steuern noch beglichen werden => aus der Erbmasse).
Grundsätzlich ist es so, dass die Konti per Todestag "eingefroren" werden bis dass die erbrechtlichen Angelegenheiten geklärt sind.
Lediglich Rechnungen bezüglich dem Todesfall (Beerdigungskosten etc.) dürfen noch beglichen werden über die Konti (Nachweis bzw. Rechnungskopien müssen vorliegen).
Allen anderen Forderungen müssen "warten" bis eine Erbgangsbescheinigung vorliegt (Konti können wieder freigegeben werden und Erben sind danach dazu verpflichtet, dass allfällige Forderung wie z.B. Restmieten, Krankenkasse oder Steuern noch beglichen werden => aus der Erbmasse).
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
Ich finde du überfreibst. Der Bankbeamte hat sich abgesichert. Er hat einen einfachen, fairen Weg gewählt... Ihr habt ja auch mùndlich einen Daueraufzrag künden können...
Re: Kompetenzen Bankangestellter
LSV und Dauerauftrag ist ja nicht das selbe!?
Beim LSV wird ja der andere Part bevollmächtigt einen Betrag zu belasten - da wäre es ja schon richtig das dieser auch informiert wird. Zumal noch kein Erbschein vorliegt.
Abgesehen davon wird die Mieteinkunft wohl zur Begleichung des Hypozinses genutzt und dann muss der Kontoinhaber ja auch wissen dass kein Geld mehr fliesst und er anderweitig das Konto füllen muss, damit die Zinsen weiter beglichen werden können. Ein aufmerksamer Bankberater sagt einem sowas, bevor man eine Mahnung kriegt.
Beim LSV wird ja der andere Part bevollmächtigt einen Betrag zu belasten - da wäre es ja schon richtig das dieser auch informiert wird. Zumal noch kein Erbschein vorliegt.
Abgesehen davon wird die Mieteinkunft wohl zur Begleichung des Hypozinses genutzt und dann muss der Kontoinhaber ja auch wissen dass kein Geld mehr fliesst und er anderweitig das Konto füllen muss, damit die Zinsen weiter beglichen werden können. Ein aufmerksamer Bankberater sagt einem sowas, bevor man eine Mahnung kriegt.
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Re: Kompetenzen Bankangestellter
Das Vorgehen des Bankangestellten ist wahrscheinlich schon nicht ganz korrekt, sonst hätte er nicht lügen müssen und einen Vorwand suchen müssen, warum er den Onkel kontaktiert hat.
Er hätte auch euch nach einem schriftlichen Beweis fragen können, dass der Onkel die Miete nicht mehr will.
Dieses Hintenrum erkundigen ist nicht professionell, und ich finde es ziemlich peinlich. Aber damit muss ja der Bankangestellte leben...
Er hätte auch euch nach einem schriftlichen Beweis fragen können, dass der Onkel die Miete nicht mehr will.
Dieses Hintenrum erkundigen ist nicht professionell, und ich finde es ziemlich peinlich. Aber damit muss ja der Bankangestellte leben...
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