Ich werde nicht ganz schlau aus dem net.
Ich habe aoeben meinen Jahresabschluss mwiner Einzelfirma gemacht, Umsatz ist mehr als 100000.- (muss ich also mwsr ab 2019 bezahlen?) Oder erst wenn der Reingewinn mehr als 100000.- ist? Dieser ist nämlich noch darunter.
Ist jemand auch selbständig und weiss genau Bescheid.
Mwst bei Selbständigkeit
Moderator: conny85
Re: Mwst bei Selbständigkeit
Der Umsatz ist massgebend für die Mwst.
- pili81
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Re: Mwst bei Selbständigkeit
Der Umsatz ist Massgebend. Reingewinn spielt da keine Rolle. Du bist laut deinem Unsatz für das Jahr 2018 MWST- Pflichtig
Re: Mwst bei Selbständigkeit
Nach meiner Meinung musst du die Rechnung ab 1.1.19 inkl. MWSt ausstellen und kannst die Vorsteuer abziehen.
Ab wann war für dich klar, dass du die 100'000 Umsatz erreichen würdest? Wenn das nicht klar war bis Ende 18 (weil der Umsatzschub Ende Jahr kam, und nicht weil du keine aktuelle Buchhaltung hattest) ist 2018 noch nicht pflichtig...
Ab wann war für dich klar, dass du die 100'000 Umsatz erreichen würdest? Wenn das nicht klar war bis Ende 18 (weil der Umsatzschub Ende Jahr kam, und nicht weil du keine aktuelle Buchhaltung hattest) ist 2018 noch nicht pflichtig...
- providenca
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Re: Mwst bei Selbständigkeit
Ups... hat recht. Für 2018 bist du noch nicht MWST-pflichtig, sondern erst ab dem Folgejahr in dem du die CHF 100'000.00 Umsatz erreicht hast.
- Schneeflocke2016
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Re: Mwst bei Selbständigkeit
Der Umsatz ist massgebend (wie bereits meine Vorgänger geschrieben haben). Je nach Branche und Dienstleistung ist nicht alles an Umsatz mehrwertsteuerpflichtig (es gibt mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen wie z.B. die Arbeit mit minderjährigen Sportlern oder gewisse Kursleitungen), dann kann man nur den mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz berücksichtigen.
Falls du dir unsicher bist: Einfach mal bei der Mehrwertsteuerbehörde anrufen oder eine E-Mail schreiben. Bei Anfragen per E-Mail schreiben die sehr kompetent zurück, ich war bisher immer zufrieden.
Falls du dir unsicher bist: Einfach mal bei der Mehrwertsteuerbehörde anrufen oder eine E-Mail schreiben. Bei Anfragen per E-Mail schreiben die sehr kompetent zurück, ich war bisher immer zufrieden.
grosse Brüeder, April 2016
chlini Schwöster, Juni 2019
chlini Schwöster, Juni 2019