Job aufgeben für Familie
Moderator: conny85
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Re: Job aufgeben für Familie
Herzlichen Dank für die ganzen Inputs! Wir haben am Sonntag eine Velotour unternommen und dann in Ruhe nochmals darüber geredet.
Ich werde mir diese Auszeit gönnen und erhoffe mir etwas mehr Ruhe und stressfreiere Tage in der Familie.
Eine Unfallversicherung werde ich ja sicher abschliessen müssen, aber wie sieht es mit AHV Beiträgen aus? Muss ich da weiterhin einzahlen, damit ich im Alter nicht angeschmiert bin? PK weiter einzahlen machen wir sicher nicht, da wir einen recht hohen Betrag an die 3. Säule einzahlen.
Ich werde mir diese Auszeit gönnen und erhoffe mir etwas mehr Ruhe und stressfreiere Tage in der Familie.
Eine Unfallversicherung werde ich ja sicher abschliessen müssen, aber wie sieht es mit AHV Beiträgen aus? Muss ich da weiterhin einzahlen, damit ich im Alter nicht angeschmiert bin? PK weiter einzahlen machen wir sicher nicht, da wir einen recht hohen Betrag an die 3. Säule einzahlen.
Re: Job aufgeben für Familie
@Annegretli74: Ich wünsche dir eine gute Auszeit. Am Anfang ist es eigenartig, mehr Zeit zu haben... Mein Tipp: Übernimm keine Arbeiten, die du nicht wieder abgeben kannst, wenn du wieder einsteigst... (OT: Ich war in einer ähnlichen Situation. 2 Jahre habe ich nicht mehr gearbeitet - nur ehrenamtlich - nächstens steige ich wieder ein.)
Das Finanzielle:
AHV: wenn du verheiratet bist und er 100 % arbeitet, sind deine Beiträge gedeckt:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d
Unfallversicherung: Frag mal deine Krankenkasse an... , 3. Säule. 3a kannst du meines Wissens nur bezahlen, wenn du PK einzahlst. Bitte klär das ab, wenn du es steuerlich absetzen möchtest... Für dieses Jahr kannst du es vermutlich noch voll einzahlen.
Das Finanzielle:
AHV: wenn du verheiratet bist und er 100 % arbeitet, sind deine Beiträge gedeckt:
https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d
Unfallversicherung: Frag mal deine Krankenkasse an... , 3. Säule. 3a kannst du meines Wissens nur bezahlen, wenn du PK einzahlst. Bitte klär das ab, wenn du es steuerlich absetzen möchtest... Für dieses Jahr kannst du es vermutlich noch voll einzahlen.
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Re: Job aufgeben für Familie
@iselle: danke für den Tipp mit der 3. Säule, das habe ich nicht gewusst. So ein Sch..., da will man was für die Vorsorge tun und darf es nicht mehr von den Steuern absetzen....
Re: Job aufgeben für Familie
*reinschleich*
Sobald du AHV-pflichtiges Einkommen generierst, kannst du in die Säule 3a einzahlen - dies hat jedoch nichts mit der PK-Eintrittsschwelle zu tun. Du kannst z.B. CHF 12'000.00 p.a generieren (AHV-pflichtig, jedoch keine Sparbeiträge PK, höchstens Risikobeitrag - je nach Stiftung) und somit in die Säule 3a einzahlen.
Siehe hier: https://www.vorsorge-3a.ch/meine-situat ... le-3a.html
Sobald du AHV-pflichtiges Einkommen generierst, kannst du in die Säule 3a einzahlen - dies hat jedoch nichts mit der PK-Eintrittsschwelle zu tun. Du kannst z.B. CHF 12'000.00 p.a generieren (AHV-pflichtig, jedoch keine Sparbeiträge PK, höchstens Risikobeitrag - je nach Stiftung) und somit in die Säule 3a einzahlen.
Siehe hier: https://www.vorsorge-3a.ch/meine-situat ... le-3a.html
Re: Job aufgeben für Familie
@Doani
Achtung - ich habe das Gefühl, dass Du 2. und 3. Säule vermischt. Und die beiden haben 3x gar nichts miteinander zu tun!
2. Säule ist PK. Da kann (muss!) man einzahlen, wenn man erwerbstätig ist und mindestens CHF 21'330.- pro Jahr verdient. Das heisst: PK ist zwangsläufig abhängig von einer (finanziellen) Erwerbstätigkeit und ist kein Wunschkonzert. Wenn man nicht erwerbstätig ist und/oder weniger als den obengenannten Betrag verdient, kann man nicht in die PK einzahlen - verdient man mehr, MUSS man einzahlen (kein Wunschkonzert!)
3. Säule ist ein rein privates Thema, das auf Freiwilligkeit beruht. Unterschieden wird zwischen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge). In ein 3b-Konto kann jeder soviel einzahlen wie er/sie will. Steuerlich privilegierter ist das 3a-Konto, aber dort ist das Geld dann wirklich auch gebunden (d.h. man kann es nicht einfach wieder abheben, wenn man es in 5 oder in 10 Jahren braucht) und man kann auch nur einen Maximalbetrag pro Jahr einzahlen.
Hier eine gute Übersicht zur 2. und 3. Säule.
https://www.cash.ch/news/top-news/vorso ... hr-1217365
1. Säule (AHV, IV, etc.) ist man als VERHEIRATETE Frau (Achtung: Wirklich nur, wenn man verheiratet ist!) durch den Mann versichert, wenn dieser erwerbstätig ist.
Achtung - ich habe das Gefühl, dass Du 2. und 3. Säule vermischt. Und die beiden haben 3x gar nichts miteinander zu tun!
2. Säule ist PK. Da kann (muss!) man einzahlen, wenn man erwerbstätig ist und mindestens CHF 21'330.- pro Jahr verdient. Das heisst: PK ist zwangsläufig abhängig von einer (finanziellen) Erwerbstätigkeit und ist kein Wunschkonzert. Wenn man nicht erwerbstätig ist und/oder weniger als den obengenannten Betrag verdient, kann man nicht in die PK einzahlen - verdient man mehr, MUSS man einzahlen (kein Wunschkonzert!)
3. Säule ist ein rein privates Thema, das auf Freiwilligkeit beruht. Unterschieden wird zwischen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge). In ein 3b-Konto kann jeder soviel einzahlen wie er/sie will. Steuerlich privilegierter ist das 3a-Konto, aber dort ist das Geld dann wirklich auch gebunden (d.h. man kann es nicht einfach wieder abheben, wenn man es in 5 oder in 10 Jahren braucht) und man kann auch nur einen Maximalbetrag pro Jahr einzahlen.
Hier eine gute Übersicht zur 2. und 3. Säule.
https://www.cash.ch/news/top-news/vorso ... hr-1217365
1. Säule (AHV, IV, etc.) ist man als VERHEIRATETE Frau (Achtung: Wirklich nur, wenn man verheiratet ist!) durch den Mann versichert, wenn dieser erwerbstätig ist.
Re: Job aufgeben für Familie
Nein, nein, ist mir schon klar, dass 2. und 3. Säule nichts miteinander zu tun haben. Bin ja selbst (sogar in der betreffenden Branche) tätig.Alebri hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 09:33 @Doani
Achtung - ich habe das Gefühl, dass Du 2. und 3. Säule vermischt. Und die beiden haben 3x gar nichts miteinander zu tun!
2. Säule ist PK. Da kann (muss!) man einzahlen, wenn man erwerbstätig ist und mindestens CHF 21'330.- pro Jahr verdient. Das heisst: PK ist zwangsläufig abhängig von einer (finanziellen) Erwerbstätigkeit und ist kein Wunschkonzert. Wenn man nicht erwerbstätig ist und/oder weniger als den obengenannten Betrag verdient, kann man nicht in die PK einzahlen - verdient man mehr, MUSS man einzahlen (kein Wunschkonzert!)
3. Säule ist ein rein privates Thema, das auf Freiwilligkeit beruht. Unterschieden wird zwischen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge). In ein 3b-Konto kann jeder soviel einzahlen wie er/sie will. Steuerlich privilegierter ist das 3a-Konto, aber dort ist das Geld dann wirklich auch gebunden (d.h. man kann es nicht einfach wieder abheben, wenn man es in 5 oder in 10 Jahren braucht) und man kann auch nur einen Maximalbetrag pro Jahr einzahlen.
Hier eine gute Übersicht zur 2. und 3. Säule.
https://www.cash.ch/news/top-news/vorso ... hr-1217365
1. Säule (AHV, IV, etc.) ist man als VERHEIRATETE Frau (Achtung: Wirklich nur, wenn man verheiratet ist!) durch den Mann versichert, wenn dieser erwerbstätig ist.
Ich wollte nur damit sagen, dass die Säule 3a - Beiträge vom AHV-pflichtigen Einkommen abhängen. Aber Achtung! Solange die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreicht ist, können auch nicht die vollen Säule-3a-Beiträge eingezahlt werden. Die Säule 3b kann ja bekanntlich jeder bilden (auch ohne AHV-pflichtiges Einkommen).
Re: Job aufgeben für Familie
@3a-Fachfrauen:
Wenn ich also jetzt noch ein gutes halbes Jahr arbeite, kann ich die volle 3a-Summe einzahlen (die BVG-Schwelle erreiche ich)?
Wenn ich also jetzt noch ein gutes halbes Jahr arbeite, kann ich die volle 3a-Summe einzahlen (die BVG-Schwelle erreiche ich)?
Re: Job aufgeben für Familie
Du kannst noch die volle (kleine) Säule 3a einzahlen, auch wenn du nicht das ganze Jahr erwerbstätig bist.
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Zwei Kids 2015 und 2017 und ne Katze 2012
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Re: Job aufgeben für Familie
@Nik: Danke Dir!