Kinderalimente Zwischenjahr
Moderator: conny85
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Kinderalimente Zwischenjahr
Hallo ich brauche dringend Rat:
Meine Tochter steht mitten in den Maturaprüfungen und nun hat ihr Vater nichts anderes zu tun als ihr zu drohen dass er die Kinderalimente kürzt, da sie ein Zwischenjahr einlegt. Er bezahlt 1300 plus Kinderzulagen. Das Jahr ist fest verplant, zuerst werden wir zwei Monate mit Ihr und Ihrer Halbschwester verreisen, da mein neuer Mann ein Sabattical beziehen kann. Nachher sucht sie sich einen Studenten Job um sich noch einen Sprachaufenthalt zu finanzieren, respektive will sie unbedingt vor dem Studium ein gutes Sprachdiplom in Englisch absolvieren. Dazu kommt noch, das sie sich in diesem Jahr auch noch gründlich für den Numerus Klausus vorbereiten will. Sie wird nun alles andere als auf der faulen Haut liegen und zwingend ein Studium im nächsten Jahr beginnen. Ihr Vater kommt nun mit dem Argument, dass Sie ja nun bei Ihm wohnen könne, und er darum keine Wohnkosten mehr übernehmen will. Kann er die Alimente einfach kürzen wenn wir auf Reisen sind? Was ist das beste Vorgehen? Er ist nicht einsichtig und hat findet, man müsse das nun mitten in den Maturprüfungen
Meine Tochter steht mitten in den Maturaprüfungen und nun hat ihr Vater nichts anderes zu tun als ihr zu drohen dass er die Kinderalimente kürzt, da sie ein Zwischenjahr einlegt. Er bezahlt 1300 plus Kinderzulagen. Das Jahr ist fest verplant, zuerst werden wir zwei Monate mit Ihr und Ihrer Halbschwester verreisen, da mein neuer Mann ein Sabattical beziehen kann. Nachher sucht sie sich einen Studenten Job um sich noch einen Sprachaufenthalt zu finanzieren, respektive will sie unbedingt vor dem Studium ein gutes Sprachdiplom in Englisch absolvieren. Dazu kommt noch, das sie sich in diesem Jahr auch noch gründlich für den Numerus Klausus vorbereiten will. Sie wird nun alles andere als auf der faulen Haut liegen und zwingend ein Studium im nächsten Jahr beginnen. Ihr Vater kommt nun mit dem Argument, dass Sie ja nun bei Ihm wohnen könne, und er darum keine Wohnkosten mehr übernehmen will. Kann er die Alimente einfach kürzen wenn wir auf Reisen sind? Was ist das beste Vorgehen? Er ist nicht einsichtig und hat findet, man müsse das nun mitten in den Maturprüfungen
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Re: Kinderalimente Zwischenjahr
@Josephine19
Am besten lässt ihr euch von der Fachstelle beraten. Was steht in der Alimentenvereinbarung?
Ich kann das jetzt nicht rechtlich belegen, aber normalerweise werden die Alimente bis zur Beendigung der Erstausbildung bezahlt (bis 25 Jahren). Ob sie nun dazwischen ein Jahr pausiert oder selber arbeitet, sollte meines Erachtens keine Auswirkung darauf haben. Fakt ist, dass in diesem Alter keine Betreuungskosten mehr anfallen, aber das weisst du bestimmt.
Ich würde mir erst alle Infos einholen und ihm dann diese vorlegen. Herumdiskutieren etc. bringt ziemlich wenig, das verhärtet nur die Fronten. Fakten einholen! Allenfalls könnt ihr auch eine Kompromiss-Lösung mit ihm ausmachen. Das Kindergeld übrigens steht deiner Tochter so oder so zur Verfügung. Das darf er nicht einbehalten!
Am besten lässt ihr euch von der Fachstelle beraten. Was steht in der Alimentenvereinbarung?
Ich kann das jetzt nicht rechtlich belegen, aber normalerweise werden die Alimente bis zur Beendigung der Erstausbildung bezahlt (bis 25 Jahren). Ob sie nun dazwischen ein Jahr pausiert oder selber arbeitet, sollte meines Erachtens keine Auswirkung darauf haben. Fakt ist, dass in diesem Alter keine Betreuungskosten mehr anfallen, aber das weisst du bestimmt.
Ich würde mir erst alle Infos einholen und ihm dann diese vorlegen. Herumdiskutieren etc. bringt ziemlich wenig, das verhärtet nur die Fronten. Fakten einholen! Allenfalls könnt ihr auch eine Kompromiss-Lösung mit ihm ausmachen. Das Kindergeld übrigens steht deiner Tochter so oder so zur Verfügung. Das darf er nicht einbehalten!
Re: Kinderalimente Zwischenjahr
Ergänzend zu Miss Mommy's Antwort möchte ich hinzufügen, dass während diesem Jahr keine Ausbildungszulage ausbezahlt wird, dh diese Kürzung werdet ihr sicher hinnehmen müssen. Der Vater deiner Tochter muss der Unterbruch seinem Arbeitgeber oder direkt der Ausgleichskasse melden.
Re: Kinderalimente Zwischenjahr
Ich habe eben diese Infos gefunden: https://www.brackpartner.ch/publikation ... lt-23.html
Auf eure Situation umgemünzt bedeutet das für mich, dass der Vater sicher nicht für die Dauer eurer Reise Unterhaltsbeiträge zahlen muss - was ich persönlich auch fair finde. Beim Sprachaufenthalt bzw. -diplom kommt es wohl darauf an, ob dieses für die Ausbildung notwendig ist. Die Vorbereitung auf den NC kann m.E. man schon als Teil der Ausbildung sehen, jedoch ist es nicht obligatorisch, sich im Rahmen eines Zwischenjahres vorzubereiten.
Ich denke auch, dass ihr wohl am besten einen Kompromiss anstrebt, wenn denn die Ausgangslage tatsächlich so ist, wie unter dem Link beschrieben.
Auf eure Situation umgemünzt bedeutet das für mich, dass der Vater sicher nicht für die Dauer eurer Reise Unterhaltsbeiträge zahlen muss - was ich persönlich auch fair finde. Beim Sprachaufenthalt bzw. -diplom kommt es wohl darauf an, ob dieses für die Ausbildung notwendig ist. Die Vorbereitung auf den NC kann m.E. man schon als Teil der Ausbildung sehen, jedoch ist es nicht obligatorisch, sich im Rahmen eines Zwischenjahres vorzubereiten.
Ich denke auch, dass ihr wohl am besten einen Kompromiss anstrebt, wenn denn die Ausgangslage tatsächlich so ist, wie unter dem Link beschrieben.
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Re: Kinderalimente Zwischenjahr
Entschuldige, aber das ist falsch und hat mit Betreuungskosten erst recht nichts zu tun.Miss_Mommy hat geschrieben: ↑Mi 12. Jun 2019, 08:53 Ich kann das jetzt nicht rechtlich belegen, aber normalerweise werden die Alimente bis zur Beendigung der Erstausbildung bezahlt (bis 25 Jahren). Ob sie nun dazwischen ein Jahr pausiert oder selber arbeitet, sollte meines Erachtens keine Auswirkung darauf haben. Fakt ist, dass in diesem Alter keine Betreuungskosten mehr anfallen, aber das weisst du bestimmt.
Der sogenannte Volljährigenunterhalt ist unter der Voraussetzung geschuldet, dass noch keine Erstausbildung abgeschlossen wurde UND sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Das ist bei einem Zwischenjahr, egal ob Reisen, Sprachaufenthalt oder Praktikum nicht der Fall. Grundsätzlich ist es so, dass einer volljährigen Person, die sich nicht in einer Ausbildung befindet zugemutet werden kann, dann selber für ihren Unterhalt aufkommen (sprich arbeiten). D.h. juristisch betrachtet ist der Vater hier völlig im Recht.
Es ist natürlich alles andere als sensibel, ein solches Thema mitten in den Maturaprüfungen zu besprechen, aber es stellt sich schon die Frage, warum er denn bezahlen müsste, wenn die Tochter auf Reisen ist oder freiwillig ein Sprachaufenthalt macht.
Sobald sie das Studium beginnt, ist er aber selbstverständlich wieder unterhaltspflichtig und es gibt auch keine Begrenzung bis 25 Jahren oder so, sondern sie ist einfach verpflichtet, das Studium in einem angemessenen Zeitraum abzuschliessen. Bei Medizin (gehe ich davon aus wegen des nc) heisst das nicht genau 6 Jahre, auch 7 oder 7,5 sind sicher im Rahmen, aber halt nicht gleich 10. Evtl. muss man dann den Betrag mal prüfen, ob dieser noch angemessen ist.
Übrigens werden auch Ausbildungszulagen im Zwischenjahr nicht bezahlt, danach aber wieder. Diese sind jedoch bis 25 begrenzt.
Ich wünsche Deiner Tochter trotzdem viel Erfolg an den Prüfungen und dass ihr vielleicht doch noch eine Lösung findet.
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Re: Kinderalimente Zwischenjahr
Ach, jetzt sehe ich erst den Link von Tambiini. Herr Brack ist Fachanwalt fürs Familienrecht und schreibt das völlig korrekt.
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Re: Kinderalimente Zwischenjahr
@danci
Ich habe auch gesagt,dass ich es nicht rechtlich nicht korrekt weiss. Im Beitrag steht auch nirgends, dass die Tochter volljährig ist und in der Lage wäre einen Job nach zu gehen.
Wie gesagt,sie muss es abklären lassen und dann mit den Infos eine Lösung mit dem Kindsvater finden.
Ich habe auch gesagt,dass ich es nicht rechtlich nicht korrekt weiss. Im Beitrag steht auch nirgends, dass die Tochter volljährig ist und in der Lage wäre einen Job nach zu gehen.
Wie gesagt,sie muss es abklären lassen und dann mit den Infos eine Lösung mit dem Kindsvater finden.
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Re: Kinderalimente Zwischenjahr
Es sollte kein Angriff sein, ich weiss, dass Du nur helfen konntest. Tut mir leid, wenn es so rübergekommen ist, das war nicht meine Absicht. Aber wir sind hier im Rechtsforum, wo Informationen gesucht werden und da weise ich halt darauf hin, wenn diese nicht richtig sind, damit es auch klar ist, was stimmt und was nicht. Ich bin der Meinung, dass so der TE am Besten gedient ist.
Da die Tochter die Matura macht, gehe ich davon aus, dass sie volljährig ist oder es zumindest sehr bald wird. Auch die Jüngsten kommen mit 14 aus der 8. Klasse + 4 Jahre Gymnasium ergibt 18 Jahre.
Da die Tochter die Matura macht, gehe ich davon aus, dass sie volljährig ist oder es zumindest sehr bald wird. Auch die Jüngsten kommen mit 14 aus der 8. Klasse + 4 Jahre Gymnasium ergibt 18 Jahre.
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