Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Moderator: conny85
Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Vielleicht kann mir ein HR-Profi hier weiterhelfen (oder allenfalls Forenteilnehmerinnen ausländischer Herkunft, weil sie mir sagen können, wie es in "ihrem" Betrieb gemacht wird).
Wir beschäftigen mehrere Mitarbeitende mit B- und C-Bewilligungen und verlangen beim Eintritt jeweils eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.
Verlangt ihr nach Ablauf der Bewilligung jeweils eine Kopie vom neuen Ausweis oder ist dies nicht nötig? Habe dies bis jetzt so gemacht, bin aber nicht sicher, ob ich dies wirklich tun muss.
Im Netz habe ich leider keine Infos dazu gefunden.
Vielen Dank für euren Input.
Wir beschäftigen mehrere Mitarbeitende mit B- und C-Bewilligungen und verlangen beim Eintritt jeweils eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.
Verlangt ihr nach Ablauf der Bewilligung jeweils eine Kopie vom neuen Ausweis oder ist dies nicht nötig? Habe dies bis jetzt so gemacht, bin aber nicht sicher, ob ich dies wirklich tun muss.
Im Netz habe ich leider keine Infos dazu gefunden.
Vielen Dank für euren Input.
- Nette
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Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Wir haben den Ausländerausweis auch wieder neu verlangt von den MA.
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Ich musste meinen damals nie neu zeigen... mittlerweile bin ich Schweizerin.
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Danke vielmals - interessant.
@Finchen
Hast du in einer eher kleiner Firma gearbeitet oder hattet ihr eine richtig "professionelle" HR-Abteilung?
@Finchen
Hast du in einer eher kleiner Firma gearbeitet oder hattet ihr eine richtig "professionelle" HR-Abteilung?
- Linli
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Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Ich musste meinen gar nie "zeigen". Es stand in der Bewerbung und das wars. Danach haben sie nie mehr gefragt.
Ist das nicht Sache der Einwohnerkontrolle? Die würden ja merken wenn jmd da bleibt bzw. weiter arbeitet ohne Bewilligung?
Ist das nicht Sache der Einwohnerkontrolle? Die würden ja merken wenn jmd da bleibt bzw. weiter arbeitet ohne Bewilligung?
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Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
@Linli
Grundsätzlich hast du Recht. Beim Stellenantritt verlangen wir immer eine Kopie. Da wollen wir sicher sein, dass stimmt, was in der Bewerbung steht.
Weil man als Arbeitgeber nur Mitarbeitende beschäftigen darf, die eine gültige Bewilligung haben, habe ich dies eben bis jetzt immer kontrolliert, wenn eine Bewillungung abläuft. Inzwischen frage ich mich aber, ob dies wirklich nötig ist oder ob ich mir dies sparen könnte.
Grundsätzlich hast du Recht. Beim Stellenantritt verlangen wir immer eine Kopie. Da wollen wir sicher sein, dass stimmt, was in der Bewerbung steht.

Weil man als Arbeitgeber nur Mitarbeitende beschäftigen darf, die eine gültige Bewilligung haben, habe ich dies eben bis jetzt immer kontrolliert, wenn eine Bewillungung abläuft. Inzwischen frage ich mich aber, ob dies wirklich nötig ist oder ob ich mir dies sparen könnte.
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
ich musste meine B bewilligung bei stellenantritt zeigen und als diese abgelaufen war (ich glaube nach 5 jahren oder so) wurde ich von der HR angefragt, die neue (dann C) vorzuweisen. Seither hab ich diese zwar wieder erneuert, wurde aber seitens HR nicht mehr danach gefragt (vielleicht weil diese ja unbefristet ist ?). Arbeite in einem grossen Konzern mit HR abteilung.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Ich war in 2 verschiedenen Spitälern. Beide weder klein noch riesig...
Winzling 21.10.2014
Wichteline, 14.3.2017
Wichteline, 14.3.2017
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Danke vielmals euch beiden.
So wie es scheint, wird es wirklich unterschiedlich gehandhabt, dh ich werde wohl keine "eindeutige" Antwort erhalten.
Es wäre noch interessant zu wissen, mit welcher Begründung das HR die Bewilligung NICHT kontrolliert.
Werde mal beim Beobachter nachfragen und schauen, was dort der Rechtsdienst meint.

So wie es scheint, wird es wirklich unterschiedlich gehandhabt, dh ich werde wohl keine "eindeutige" Antwort erhalten.

Es wäre noch interessant zu wissen, mit welcher Begründung das HR die Bewilligung NICHT kontrolliert.
Werde mal beim Beobachter nachfragen und schauen, was dort der Rechtsdienst meint.
- pili81
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- Beiträge: 432
- Registriert: Sa 22. Sep 2012, 11:58
- Geschlecht: weiblich
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Arbeitgeber mitverantwortlich ist und ein Eigeninteresse hat, Arbeitnehmer nicht „schwarz“ anzustellen. Was mit einer abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung ja der Fall wäre. Deshalb würde ich immer kontrollieren.
Aber wie das rechtlich aussieht, bist du beim Beobachter sicher an der richtigen Anlaufstelle.
Aber wie das rechtlich aussieht, bist du beim Beobachter sicher an der richtigen Anlaufstelle.
-
- GESPERRT
- Beiträge: 508
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Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Genau. Mit B Bewilligung wird jedes Jahr die Arbeitssituation neu angegeben bei der Formular.
.
Re: Kontrolle Aufenthaltsbewilligung
Beim Eintritt verlangen wir die B-Bewilligung. Aber die Erneuerung verlangen wir nicht (immer). Ein EU-Bürger mit Arbeitsvertrag bekommt die B-Bewilligung ja sowieso - und dass er noch bei uns angestellt ist (und somit die B-Bewilligung eh verlängert wird) wissen wir ja
. Viele Mitarbeiter schicken uns aber von sich aus eine Kopie der erneuerten B-Bewilligung - und dann legen wir sie natürlich auch ab. Wenn Du es ganz korrekt machen möchtest, würde ich aber an Deiner Stelle immer schauen, dass Du eine Kopie der aktuellen B-Bewilligung hast. Dass es bei Mitarbeitenden mit B-Bewilligung aber eine Kontrolle gab, habe ich noch nie erlebt (da muss man eher mit 90-Tage-Bewilligungen, G-Bewilligung, etc. schauen, dass da akribisch genau alles hinterlegt und abgelegt ist und kein "Bock" passiert). Aber eben: Ganz korrekt müsste man sicherlich immer eine Kopie der aktuellen B-Bewilligung im Dossier haben.
C-Bewilligung: Wenn er sie neu bekommt, muss er uns das ja melden (wegen QST) - dann verlangen wir natürlich eine Kopie (müssen wir ja auch). Bei Eintritt verlangen wir sie auch. Wenn alles mutiert bzw. korrekt im System hinterlegt ist, wird sie dann einfach auch ins Dossier abgelegt. Da die C-Bewilligung unbeschränktes (d.h. unbefristetes) Aufenthaltsrecht in der CH ist, gibt es bei dieser Bewilligungsart ja keine Erneuerung, d.h einmaliges Ablegen reicht.

C-Bewilligung: Wenn er sie neu bekommt, muss er uns das ja melden (wegen QST) - dann verlangen wir natürlich eine Kopie (müssen wir ja auch). Bei Eintritt verlangen wir sie auch. Wenn alles mutiert bzw. korrekt im System hinterlegt ist, wird sie dann einfach auch ins Dossier abgelegt. Da die C-Bewilligung unbeschränktes (d.h. unbefristetes) Aufenthaltsrecht in der CH ist, gibt es bei dieser Bewilligungsart ja keine Erneuerung, d.h einmaliges Ablegen reicht.