Erziehungsgutschriften - Achtung!

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Vlülü
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Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Vlülü »

An alle Mütter, die ihr Arbeitspensum nach der Geburt reduzieren oder ganz aufhören zu arbeiten - stellt sicher, dass ihr die VOLLEN Erziehungsgutschriften angerechnet erhaltet. Ich hab den Fehler gemacht, ein Formular, das zusammen mit dem Formular "Vaterschaftsanerkennung" auf den Tisch gelegt wurde (ohne Erklärung der Behörde!), zu unterschreiben. Darauf stand, dass der Vater und ich uns die Erziehungsgutschriften halb-halb teilen werden. Ich dachte damals, es gehe ums Sorgerecht, nicht um meine Altersvorsorge. Riesenfehler! Der Vater zahlt dank seines hohen Gehalts bereits die maximale AHV ein, weshalb er auf die Erziehungsgutschriften pfeiffen kann.

Nach der Trennung hab leider ich jetzt ein Riesenproblem via KESB / Gericht wieder an die vollen Erziehungsgutschriften zu kommen und habe bereits fünf Beitragsjahre verloren. Es ist eine Schande, dass ich als Mutter hier nicht besser informiert wurde, aber passt leider zu all meinen anderen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft. Wir Mütter sind voll benachteiligt und steuern alle auf die Altersarmut zu, wenn wir nicht Vollzeit arbeiten. Es ist wirklich schlimm.

Eine Warnung an alle gutgläubigen, schlecht informierten Mütter - lasst Euch nicht verarschen wie ich.

En liebe Gruess,
Vlülü

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Ups...
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Ups... »

du warst demnach nicht verheiratet?
Sonst wäre das gar nie ein Problem gewesen, oder?

Alebri
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Alebri »

Also so ganz stimmt diese Geschichte ja nicht...

... es handelt sich bei der Vereinbarung bezüglich gemeinsamen Sorgerecht und die Geschichte wegen den Erziehungsgutschriften um zwei (!) verschiedene Formulare:

- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
- Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften

Diese zwei Formulare tragen auch genau diese Titel - eben um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Du nur das Formular betreffend der gemeinsamen elterlichen Sorge unterschrieben hättest und das andere nicht, wäre damit mit der Erziehungsgutschrift noch gar nichts passiert. Beziehungsweise. Hättest Du nur das Sorgerechts-Formular unterschrieben, wärt Ihr als Eltern nach 3 Monaten aufgefordert worden, Euer Betreuungsverhältnis anzugeben. Hättet Ihr auch darauf nicht reagiert, wären die vollen Erziehungsgutschriften automatisch Dir zugefallen.

Dass Ihr diese nun anscheinend 50:50 habt, hat nichts damit zu tun, dass Du die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge unterschrieben hast, sondern dass Du offenbar - zusätzlich! - das Formular "Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften" unterschrieben hast. Und dass Dir das die Kesb nicht näher erklärt hat... also, sorry... aber der Titel des Formulars, das Du unterschrieben hast, ist ja mehr als klar.

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Stella*
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Stella* »

Wenn man unverheiratet Eltern wird, sollte man sich bewusst sein, dass man einiges selber lösen muss, weil der Staat keine "Musterlösung" parat hat.

Meiner Meinung nach kann man nicht sagen, man hätte besser informieren müssen. Wissen ist eine Holschuld, dh jede/r einzelne muss sich selber erkundigen, wie es läuft.

Lilyrose
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Lilyrose »

Wir hatten das auch 2x gemacht. Beim ersten Mal war mir noch nicht klar, was es bedeutet und habe nachgefragt. Da meinte sie nur so: ach das ist nicht so wichtig, hat es ganz oberflächlich erklärt und meinte noch, das könne man auch nachher noch ändern. Beim zweiten Mal wusste ich gut Bescheid. Finde also schon, dass man da drauf aufmerksam machen darf. Gleichzeitig sollte man nie etwas unterschreibrn ohne es gelesen und verstanden zu haben.

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Nette
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Nette »

@ Lilyrose: leider wurdest du ja beim ersten Mal nicht richtig informiert. Das ist natürlich unglücklich.

Aber heute gibt es ja "google" da findet man doch mittlerweile fast alles....

@ Vlülü: wart ihr nie verheiratet? Hast du in diesen 5 verlorenen Beitragsjahre nicht geheiratet? Hast du dich nie informiert, wie es dann aussieht mit den Beiträgen? Und die verlorenen Beitragsjahre hat ja indirekt auch nichts mit der Erziehungsgutschrift zu tun...
Wie schon geschrieben, es gibt eine Holschuld und heute findet man in Google alles.
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe ;-)

Glycine
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Glycine »

Hallo zusammen,
stecke in der gleichen Lage wie Vlülü.

Habe das Formular von der KESB angefordert. Ist doch super von Ihr, dass sie ihre Erfahrung an uns weitergibt.

Vielen Dank!
Glycine
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Bleistift79
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Bleistift79 »

Natürlich ist gut, darauf aufmerksam zu machen. -
Nach wie vor, gibt es viele Leute die keinen /einen zu kleinen Fokus auf die Altersvorsorge haben. Oft, sind das auch die Frauen.
Ich erhalte für alle Kinder die vollen Erziehungsgutschriften und habe in den letzten 20Jahren in regelmässigen Abständen bei der SVA/AHV den Auszug über meine AHV-Beitragsjahre & Beträge einverlangt. Das ist kostenlos und finde ich sinnvoll.

3.Säule, was wenn es zur Trennung/Scheidung kommt, wenn einer der Partner stirbt. Alles finanzielle Aspekt die man, kennen, wissen und planen sollte.

Es ist eine Hol-Schuld, Anlaufstellen gibt es und bis anhin wurde ich immer gut beraten/aufgeklärt.

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Joy_Luna
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Joy_Luna »

Hallo zusammen

Naja ich versteh sowieso nicht, warum die Paare nicht Heiraten, welche Kinder bekommen. Es geht nicht nur um die Absicherung der Frau... sondern auch um diese, des Mannes. Aber leider wissen viele nicht richtig Bescheid und informieren sich nicht richtig wie unser System funktioniert. Kenne bereits 4 Frauen im näheren Umkreis, welche das Gefühl haben, sie seien genügend abgesichert und wenn man sie auf Gefahren aufmerksahm machen will, stösst man auf taube Ohren. Naja muss schlussentlich jeder/jede selbst wissen.

alessia1203
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von alessia1203 »

Vlülü was musstest du tun, um dies zu ändern. Habe das gleiche Problem. Habe bei der Kesb angerufen und auch dort wo die Vereinbarung damals unterschrieben wurde. Niemand wusste was zu tun ist.

Bleistift79
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Bleistift79 »

Aber Achtung.
die Aufteilung der Erziehungsgutschrift ist nicht abhängig von verheiratet oder nicht verheiratet. Das können die Eltern gemeinsam entscheiden.
Bei uns war die Gemeinde der Ansprechpartner.

alessia1203
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von alessia1203 »

Wenn du nicht verheiratet bist, musst du sagen wie aufteilen. Wie das bei verheirateten ist, weiss ich nicht. Im AG sagten sie uns damals nicht, dass 50:50 gar nicht geht, weil der Vater 100% arbeitet und ich nicht. Beim 2. Kind in ZH wurde uns dies gesagt. Nun wollten wir es fürs Erste ändern. Doch weder die KESB, noch die AHV Stelle oder die Stelle wo das Ganze unterschrieben wurde, sahen sich verantwortlich.

Bleistift79
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von Bleistift79 »

Alessia,
wir haben zuerst das Kind bekommen, später geheiratet. Bei beidem Malen wurden uns die betreffenden Formulare vorgelegt. Bezüglich des Formular s Erziehungsgutschrift; gab es mehrere Varianten zum ankreuzen, vorgedruckt.
Wenn beide Elternteile einverstanden sind, kann dies auch nachträglich abgeändert werden; der Knackpunkt ist das miteinander einverstanden sein. Bei einer Scheidung ist der Richter zu ständig, diesen Punkt zu klären.

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danci
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Re: Erziehungsgutschriften - Achtung!

Beitrag von danci »

Ah, ist das nicht schön, wenn man wieder mal anonym in einem Forum auf Menschen herumhacken kann, die nicht ganz so perfekt sind, wie man selber. Das gibt doch gleich ein gutes Gefühl, nicht :wink: V.a. auch hier, wo die TE nichts anderes macht, als zu sagen: Ich habe einen Fehler gemacht, weil ich schlecht informiert war und möchte andere davor warnen. :roll:

Aus Erfahrung kann ich sagen: rund 80% aller Frauen und Männer wissen gar nicht, was Erziehungsgutschriften sind oder dass es so etwas gibt. Daher ist die Info tatsächlich sehr wichtig. Das Problem ist auch, dass die Anerkennung / Erklärung gemeinsamer Sorge relativ schnell und einfach und ohne wirkliche Aufklärung durch Fachpersonen ergeht (im Gegensatz zum Eheschliessungsvorbereitungsverfahren) und darum die Infos fehlen resp. man kann auch nicht nachfragen, weil teilweise auch bei den Ämtern das Wissen fehlen. Wie Du richtig sagst, Vlülü, kann das in vielen Fällen verheerende Folgen haben. Und dass sich einfach jede Frau mit Google informieren kann, wobei da ja allerlei komische Informationen zu finden sind, ist schlicht naiv.

@ Bleistift
Verheiratete Paare können nicht selber entscheiden, wem die Erziehungsgutschriften angerechnet werden. Diese werden zwingend geteilt. Entscheiden können nur nicht-verheiratete und geschiedene Paare.

@ alessia
Das ist eben falsch: Natürlich geht 50:50. Nur ist es nicht sinnvoll. Wenn man es aber so vereinbart, werden die Ämter den auch folgen.
Für die Änderung findet du hier die Antwort:
https://www.ahv-iv.ch/p/1.07.d
Ihr könnt das einfach ändern, wenn ihr einverstanden seid. Erst wenn ihr euch zur AHV-Rente anmeldet, müsst ihr die Vereinbarung vorlegen.

Aber genau dein Fall, wie auch der von Vlülü zeigt klar, wie ungenau und teilweise falsch die Informationen der Ämter sind. Und selber herauszufinden müssen, dass man beim Amt falsch informiert wurde, ist tatsächlich viel verlangt. Auch wenn einige hier gerne mit der "selber Schuld"-Keule um sich schwingen :roll:
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015

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