Hallo
Wir feiern dieses Jahr das erste mal den Kindergeburtstag nicht zu Hause. Es ist mir klar, dass wir als Gastgeber-Eltern die Aufsichtspflicht haben (wie zu Hause auch). Nun mache ich mir aber Sorgen, da wir extern sind (sportlich) und daher eher ein Unfall passieren könnte.
Muss ich da von den Eltern irgendetwas unterschreiben lassen, damit ich nicht haftbar gemacht werden kann?
Bringt das rechtlich etwas?
Wie kann / muss ich mich schützen?
Es ist klar, dass wir immer bei den Kindern bleiben (sind zwischen 5 und 10 Jahren), aber es passiert ja so schnell etwas.
Kindergeburtstag - Haftung
Moderator: conny85
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Re: Kindergeburtstag - Haftung
Ich hab zwar keine Ahnung davon, aber ich finde es sehr bedenklich wenn man das nun auch noch in der Schweiz einführt. Wir sind doch nicht die USA!
Beim elternplanet hab ich nur das gefunden:
Passiert während der Geburtstagsparty ein Unfall und es stellt sich heraus, dass die Gastgeber-Eltern die Kinder nicht genügend beaufsichtigt haben (Verletzung der Aufsichtspflicht), haften die Gast-Eltern. Dies kann für sie im schlimmsten Fall, also bei einem schweren Unfall, lebenslange Schadenersatzzahlungen bedeuten. Solche Kosten deckt in der Regel die Haftpflichtversicherung (Achtung: Unbedingt Haftpflicht-Versicherungsdeckung prüfen). Passiert der Unfall, obwohl die Gast-Eltern die Kinder optimal beaufsichtigt haben (keine Verletzung der Aufsichtspflicht), haften sie übrigens nicht.
Klär es am besten mit eurer Haftpflichtversicherung ab.
Beim elternplanet hab ich nur das gefunden:
Passiert während der Geburtstagsparty ein Unfall und es stellt sich heraus, dass die Gastgeber-Eltern die Kinder nicht genügend beaufsichtigt haben (Verletzung der Aufsichtspflicht), haften die Gast-Eltern. Dies kann für sie im schlimmsten Fall, also bei einem schweren Unfall, lebenslange Schadenersatzzahlungen bedeuten. Solche Kosten deckt in der Regel die Haftpflichtversicherung (Achtung: Unbedingt Haftpflicht-Versicherungsdeckung prüfen). Passiert der Unfall, obwohl die Gast-Eltern die Kinder optimal beaufsichtigt haben (keine Verletzung der Aufsichtspflicht), haften sie übrigens nicht.
Klär es am besten mit eurer Haftpflichtversicherung ab.
wenn ich wieder einmal Vorurteile habe, mache ich die Augen zu und denke mit meinem Herzen 
Re: Kindergeburtstag - Haftung
Es kann immer etwas passieren, da hast du recht. Das ist wohl auch den anderen Eltern klar. Belangt werden kannst du nur, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast oder deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn ein Kind sich aber beim Fussballspielen das bein bricht oder eine Schaukel an den Kopf bekommt, dann ist das eben einfach ein Unfall.
Oder würdest du die KiGä verklagen, wenn sich dein Kind auf dem Spielplatz den Arm bricht?
Wenn du dir solche Gedanken machst, würde ich die Eltern bei der Einladung einfach darauf hinweisen, dass ihr eben Fussball spielt/Trampolin hüpft/ in die Kletterhalle geht (oder was auch immer)- dann kann jeder selber entscheiden ob er mitkommt.
Was macht ihr denn so gefährliches, wenn ich fragen darf?
Oder würdest du die KiGä verklagen, wenn sich dein Kind auf dem Spielplatz den Arm bricht?
Wenn du dir solche Gedanken machst, würde ich die Eltern bei der Einladung einfach darauf hinweisen, dass ihr eben Fussball spielt/Trampolin hüpft/ in die Kletterhalle geht (oder was auch immer)- dann kann jeder selber entscheiden ob er mitkommt.
Was macht ihr denn so gefährliches, wenn ich fragen darf?
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Kindergeburtstag - Haftung
aber nicht, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat. Wenn ein Kind hinfällt und sich verletzt oder so wird keine Versicherung klagen. Wenn die Kinder unebaufsichtigt aufs Dach des KiGa klettern sieht es wohl anders aus
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
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Re: Kindergeburtstag - Haftung
Wir gehen in eine IndoorSporthalle (Trampolin, Klettern, Skaten...). Es werden ca 7 Kinder sein und 3 Erwachsene (nehmen extra noch eine 3. Person mit). So sollten wir die Kinder immer im Auge haben, auch wenn sie sich in kleinere Gruppen aufteilen. Die Eltern werden bei der Einladung informiert wo es hingeht.
Danke schon mal für eure Infos. Ich freue mich auf viele weitere Tipps und Erfahrungen.
Danke schon mal für eure Infos. Ich freue mich auf viele weitere Tipps und Erfahrungen.