Kurzarbeit
Moderator: conny85
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Kurzarbeit
hallo zusammen
wer kennt sich da aus?
wir sind uns dies derzeit am überlegen. gibt es irgendwelche nachteile, wenn wir als firma kurzarbeit beantragen?
wir wissen noch nicht, ob wir wirklich eine chance haben, da wir selber nicht schliessen müssen, aber für andere firmen arbeiten und diese zum teil ganz andere probleme haben, als neue projekte zu starten. aber wir haben uns bisher noch nie mit dem thema auseinandergesetzt und sind nun etwas unsicher. etwas arbeit haben wir, aber definitiv nicht genug im moment.
danke jj
wer kennt sich da aus?
wir sind uns dies derzeit am überlegen. gibt es irgendwelche nachteile, wenn wir als firma kurzarbeit beantragen?
wir wissen noch nicht, ob wir wirklich eine chance haben, da wir selber nicht schliessen müssen, aber für andere firmen arbeiten und diese zum teil ganz andere probleme haben, als neue projekte zu starten. aber wir haben uns bisher noch nie mit dem thema auseinandergesetzt und sind nun etwas unsicher. etwas arbeit haben wir, aber definitiv nicht genug im moment.
danke jj
Re: Kurzarbeit
du kannst als Firma auch KA beantragen wenn Aufträge fehlen. Mein AG hat auch KA angemeldet, zumindest für Teilbereiche der Firma, schlichtweg weil unsere Kunden derzeit geschlossen oder andere Sorgen haben (geht um Investitionsgüter) und wir unsere Produktion nicht mal annähernd auslasten können.
Ich seh nur Nachteile für den AN (etwas weniger Lohn und PK), allerdings absolut verkraftbar und im vergleich zum Stellenabbau sicher die bessere Lösung.
Ruf doch mal bei der infohotline des Kantons an, die können dir sicher genauere Auskunft geben.
Ich seh nur Nachteile für den AN (etwas weniger Lohn und PK), allerdings absolut verkraftbar und im vergleich zum Stellenabbau sicher die bessere Lösung.
Ruf doch mal bei der infohotline des Kantons an, die können dir sicher genauere Auskunft geben.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Kurzarbeit
Nachteile als Firma habt Ihr nicht - abgesehen vom administrativen Aufwand (Voranmeldung, Abrechnungen, etc.).
Für Eure Mitarbeiter heisst das einfach, dass sie nur noch 80% des bisherigen Lohns haben. 20% Lohneinbusse verkraftet nicht jeder ganz einfach. Entsprechend könnt Ihr Kurzarbeit nur mit dem Einverständnis jedes einzelnen Mitarbeiters einführen.
Wichtig ist: Ihr müsst monatlich die Sollstunden und die Ausfallstunden inkl. der betroffenen Lohnsumme melden - und das muss via Zeitrapport (elektronisch, Excel, etc.) sauber dokumentiert sein. Ferien und Kranktage gehen auf Eure Kappe. Sozialbeiträge und PK-Beiträge bleiben wie gehabt (d.h. da habt Ihr dieselben Kosten - die Mitarbeiter auch). Das ist - wenn Ihr kein professionelles Lohnprogramm habt - nicht ganz einfach abzubilden (aber auch nicht unmöglich).
Kurzarbeit könnt Ihr aber nur für Eure Angestellten beantragen. Wenn Ihr als Geschäftsführer fungiert, bekommt Ihr einen Maximalbetrag von um die CHF 3200.- für Euch selber.
Ansonsten findet Ihr ganz viele Infos zu dem Thema auf der Seite vom SECO oder auf der kantonalen Seite Eures Amtes für Wirtschaft.
Für Eure Mitarbeiter heisst das einfach, dass sie nur noch 80% des bisherigen Lohns haben. 20% Lohneinbusse verkraftet nicht jeder ganz einfach. Entsprechend könnt Ihr Kurzarbeit nur mit dem Einverständnis jedes einzelnen Mitarbeiters einführen.
Wichtig ist: Ihr müsst monatlich die Sollstunden und die Ausfallstunden inkl. der betroffenen Lohnsumme melden - und das muss via Zeitrapport (elektronisch, Excel, etc.) sauber dokumentiert sein. Ferien und Kranktage gehen auf Eure Kappe. Sozialbeiträge und PK-Beiträge bleiben wie gehabt (d.h. da habt Ihr dieselben Kosten - die Mitarbeiter auch). Das ist - wenn Ihr kein professionelles Lohnprogramm habt - nicht ganz einfach abzubilden (aber auch nicht unmöglich).
Kurzarbeit könnt Ihr aber nur für Eure Angestellten beantragen. Wenn Ihr als Geschäftsführer fungiert, bekommt Ihr einen Maximalbetrag von um die CHF 3200.- für Euch selber.
Ansonsten findet Ihr ganz viele Infos zu dem Thema auf der Seite vom SECO oder auf der kantonalen Seite Eures Amtes für Wirtschaft.
Re: Kurzarbeit
Achtung - die Info, dass PK-Beiträge reduziert werden ("weniger PK"), ist falsch! Betr. Pensionskasse:
Bei Kurzarbeit bleibt der bisherige koordinierte Lohn gültig (Art. 8 Abs. 3 BVG und Art. 37 AVIG).
Das bedeutet, dass die bisherigen BVG-Abzüge sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleich hoch bleiben wie vor der Ansetzung der Kurzarbeit. Die BVG-Beiträge werden also nicht reduziert.
Nur wenn der Arbeitnehmende mit den ihm belasteten BVG-Beiträgen nicht einverstanden sein sollte, wird der koordinierte Lohn und damit die BVG-Beiträge herabgesetzt, zumindest gemäss Wortlaut von Art. 8 Abs. 3 BVG letzter Satz.
Der Arbeitgeber hat hingegen kein Recht, den bisher koordinierten Lohn zu reduzieren.
BVG
Art. 8 Koordinierter Lohn
1 Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von 24 885 bis und mit 85 320 Franken1. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt.
2 Beträgt der koordinierte Lohn weniger als 3555 Franken3 im Jahr, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden.
3 Sinkt der Jahreslohn vorübergehend wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder aus ähnlichen Gründen, so behält der bisherige koordinierte Lohn mindestens solange Gültigkeit, als die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Artikel 324a des Obligationenrechts5 bestehen würde oder ein Mutterschaftsurlaub nach Artikel 329f des Obligationenrechts dauert. Die versicherte Person kann jedoch die Herabsetzung des koordinierten Lohnes verlangen.
Bei Kurzarbeit bleibt der bisherige koordinierte Lohn gültig (Art. 8 Abs. 3 BVG und Art. 37 AVIG).
Das bedeutet, dass die bisherigen BVG-Abzüge sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleich hoch bleiben wie vor der Ansetzung der Kurzarbeit. Die BVG-Beiträge werden also nicht reduziert.
Nur wenn der Arbeitnehmende mit den ihm belasteten BVG-Beiträgen nicht einverstanden sein sollte, wird der koordinierte Lohn und damit die BVG-Beiträge herabgesetzt, zumindest gemäss Wortlaut von Art. 8 Abs. 3 BVG letzter Satz.
Der Arbeitgeber hat hingegen kein Recht, den bisher koordinierten Lohn zu reduzieren.
BVG
Art. 8 Koordinierter Lohn
1 Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von 24 885 bis und mit 85 320 Franken1. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt.
2 Beträgt der koordinierte Lohn weniger als 3555 Franken3 im Jahr, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden.
3 Sinkt der Jahreslohn vorübergehend wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder aus ähnlichen Gründen, so behält der bisherige koordinierte Lohn mindestens solange Gültigkeit, als die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Artikel 324a des Obligationenrechts5 bestehen würde oder ein Mutterschaftsurlaub nach Artikel 329f des Obligationenrechts dauert. Die versicherte Person kann jedoch die Herabsetzung des koordinierten Lohnes verlangen.
Re: Kurzarbeit
Ach ja, und nebst dem Kausalzusammenhang mit dem Corona-Virus ist weitere zwingende Voraussetzung, dass die Ausfallstunden mind. 10% der Sollarbeitszeit betragen.
Re: Kurzarbeit
danke für die Info wegen der PK, da hab ich eine falsche Info erhalten bzw. eine Info aufgrund einer anderen Ausgangslage.
zum Lohn:
Es ist etwas mehr als 80%, der AN bekommt den normalen Lohn auf zb. 60% und dann 80 % des auf die Ausfallstunden entfallenden Lohnes (also auf die restlichen 40% ). --> gibt online rechner für KA Entschädigung.
Ist immer noch ein Lohnausfall von 15% oder so (je nachdem um wieviel % reduziert wird) und ja, das ist natürlich für viele ein Problem, kommt wohl auch drauf an wie lange das so geht (kurzfristig wohl verkraftbar, längefrostig ein Problem). Die überlegung dahinter: der lohn ist immer noch höher als das Arbeitslosengeld wäre....
zum Lohn:
Es ist etwas mehr als 80%, der AN bekommt den normalen Lohn auf zb. 60% und dann 80 % des auf die Ausfallstunden entfallenden Lohnes (also auf die restlichen 40% ). --> gibt online rechner für KA Entschädigung.
Ist immer noch ein Lohnausfall von 15% oder so (je nachdem um wieviel % reduziert wird) und ja, das ist natürlich für viele ein Problem, kommt wohl auch drauf an wie lange das so geht (kurzfristig wohl verkraftbar, längefrostig ein Problem). Die überlegung dahinter: der lohn ist immer noch höher als das Arbeitslosengeld wäre....
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Kurzarbeit
@Sonrie
Daran denken muss man einfach, dass die Abzüge (AHV, PK, etc.) bei tieferem Bruttolohn aber gleich hoch bleiben - entsprechend ist der Nettolohn dann doch einiges tiefer.
Aber wie Du richtig schreibst: Es gibt Tools, mit denen man das so ziemlich frankengenau ausrechnen kann.
Uebrigens: Der Arbeitgeber kann die Differenz (die ca. 20%) dem Arbeitnehmer auch aus dem eigenen Sack zahlen. Machen wir z.B. Somit ist beiden gedient: Wir können trotzdem unsere Lohnkosten senken, der Mitarbeiter hingegen hat keinen finanziellen Verlust (und wenn der Mitarbeiter keine finanzielle Einbusse hat, ist auch das mit der Zustimmung zur Kurzarbeit kein Problem
). Aber klar - dass muss man sich natürlich von der Liquidität her leisten können.
Daran denken muss man einfach, dass die Abzüge (AHV, PK, etc.) bei tieferem Bruttolohn aber gleich hoch bleiben - entsprechend ist der Nettolohn dann doch einiges tiefer.
Aber wie Du richtig schreibst: Es gibt Tools, mit denen man das so ziemlich frankengenau ausrechnen kann.
Uebrigens: Der Arbeitgeber kann die Differenz (die ca. 20%) dem Arbeitnehmer auch aus dem eigenen Sack zahlen. Machen wir z.B. Somit ist beiden gedient: Wir können trotzdem unsere Lohnkosten senken, der Mitarbeiter hingegen hat keinen finanziellen Verlust (und wenn der Mitarbeiter keine finanzielle Einbusse hat, ist auch das mit der Zustimmung zur Kurzarbeit kein Problem

Re: Kurzarbeit
Hallo
wir (Kanton AG) haben auf Vorrat angemeldet, das noch zu einer Zeit, wo man keinen Tag wusste, wann die totale Ausgangssperre und somit ev. auch Baustellenschliessung kommt. Die Kurzarbeit wird ja dann verzögert nach 3 Tagen bewilligt.
Auch wenn wir nicht den totalen Ausfall hatten, wusste ich nicht, wie hoch ich anmelden soll. Werden es schliesslich 30 oder gar 50%? Bei der Hotline haben sie mir geraten, das Maximum zu beantragen. Wenn man es nicht braucht, ist es ja kein Problem. Wenn man hingegen zu wenig hoch beantragt, bekommt man dann auch nicht mehr.
Und noch wegen der Zustimmung. Gemäss Hotline mussten wir nur auf den Antrag schreiben "Alle Mitarbeiter wurden über das Gesuch über Kurzarbeit informiert". Wir mussten das zweite Formular mit den Unterschriften nicht einreichen. Das war eine grosse Erleichterung. In der Information an die Mitarbeiter haben wir dann darauf hingewiesen, dass sich jeder melden muss, der die Kurzarbeit nicht will.
Die Bewilligung kam innert 6 Tagen, was ich sehr schnell fand. Bisher haben wir es noch nicht gebraucht.
Gute Gesundheit
Irbert
wir (Kanton AG) haben auf Vorrat angemeldet, das noch zu einer Zeit, wo man keinen Tag wusste, wann die totale Ausgangssperre und somit ev. auch Baustellenschliessung kommt. Die Kurzarbeit wird ja dann verzögert nach 3 Tagen bewilligt.
Auch wenn wir nicht den totalen Ausfall hatten, wusste ich nicht, wie hoch ich anmelden soll. Werden es schliesslich 30 oder gar 50%? Bei der Hotline haben sie mir geraten, das Maximum zu beantragen. Wenn man es nicht braucht, ist es ja kein Problem. Wenn man hingegen zu wenig hoch beantragt, bekommt man dann auch nicht mehr.
Und noch wegen der Zustimmung. Gemäss Hotline mussten wir nur auf den Antrag schreiben "Alle Mitarbeiter wurden über das Gesuch über Kurzarbeit informiert". Wir mussten das zweite Formular mit den Unterschriften nicht einreichen. Das war eine grosse Erleichterung. In der Information an die Mitarbeiter haben wir dann darauf hingewiesen, dass sich jeder melden muss, der die Kurzarbeit nicht will.
Die Bewilligung kam innert 6 Tagen, was ich sehr schnell fand. Bisher haben wir es noch nicht gebraucht.
Gute Gesundheit
Irbert
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Re: Kurzarbeit
hallo zusammen
danke euch für die antworten! habe mich eben bisher mit dem thema nicht auseinander gesetzt. und wäre für uns früher auch nicht möglich, resp. nur für mitarbeiter und nicht für uns als firmenmitinhaber.
wir haben nun 50% kurzarbeit angemeldet. heisst somit 10% weniger lohn. wir haben verbeinbart, dass wenn die geschäfte bis ende jahr besser laufen, wir dann dies versuchen, per ende jahr auszugleichen. aber eben, zuerst muss die auftragslage besser werden.
danke euch für die antworten! habe mich eben bisher mit dem thema nicht auseinander gesetzt. und wäre für uns früher auch nicht möglich, resp. nur für mitarbeiter und nicht für uns als firmenmitinhaber.
wir haben nun 50% kurzarbeit angemeldet. heisst somit 10% weniger lohn. wir haben verbeinbart, dass wenn die geschäfte bis ende jahr besser laufen, wir dann dies versuchen, per ende jahr auszugleichen. aber eben, zuerst muss die auftragslage besser werden.
Re: Kurzarbeit
Falsch
Re: Kurzarbeit
Ich habe noch eine Frage als Arbeitnehmerin: wir haben neu Kurzarbeit (50%), aber es sieht so aus, als müssten wir während der Kurzarbeit Überstunden leisten. Wie ist das geregelt? Müsster der AG die Kurzarbeitszeit da nicht anpassen?
200120042007
Re: Kurzarbeit
Kurzarbeit meldet man im Voraus an, abgerechnet wird aber im Nachhinein. Wichtig ist eine genaue Dokumentation der Stunden. Bsp: Dein AG hat für den April 20% Kurzarbeit angemeldet. Die Auftragslage ist aber so, dass nur 10% nötig werden. Er muss die Stunden melden und es gibt dann effektiv auch nur 10% Kurzarbeit. Wir haben auch mal etwas grosszügig angemeldet. So sind wir bzgl. Liquidität auf der sichereren Seite.
sie 2009
er 2010
er 2010
Re: Kurzarbeit
Das kann natürlich von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich sein. Am Schluss wird abgerechnet, und zwar so...
Mitarbeiter x. Sollarbeitszeit 168 Stunden gearbeitet 150 - 18 Stunden KA
Mitarbeiter x. Sollarbeitszeit 168 Stunden gearbeitet 150 - 18 Stunden KA
Re: Kurzarbeit
Kurzarbeit und Überstunden beissen sich...
Grundsätzlich wird mit Kurzarbeit ja zu wenig Arbeit entschädigt - wenn ihr aber Überstunden leisten müsst (d.h. offenbar zu viel Arbeit habt?), stellt sich für mich die Frage, wieso ihr überhaupt Kurzarbeit braucht.
Auf dem Meldeformular müsst Ihr monatlich die Sollstunden (normale Sollstunden aller Mitarbeiter) plus die Ausfallstunden melden. Beispiel: Sollstunden von 10 Mitarbeitenden im Monat April wären 1200 gewesen. Ausfallstunden (d.h. die Sollstunden, die aufgrund von zu wenig Arbeit nicht gearbeitet werden konnten) waren 500.
Wichtig ist einfach, dass die Ausfallstunden (und die Lohnsumme der Ausfallstunden) mindestens 10% der Sollstunden betragen.
Wie bereits geschrieben müsst Ihr das sauber und nachvollziehbar dokumentieren können.
Grundsätzlich wird mit Kurzarbeit ja zu wenig Arbeit entschädigt - wenn ihr aber Überstunden leisten müsst (d.h. offenbar zu viel Arbeit habt?), stellt sich für mich die Frage, wieso ihr überhaupt Kurzarbeit braucht.
Auf dem Meldeformular müsst Ihr monatlich die Sollstunden (normale Sollstunden aller Mitarbeiter) plus die Ausfallstunden melden. Beispiel: Sollstunden von 10 Mitarbeitenden im Monat April wären 1200 gewesen. Ausfallstunden (d.h. die Sollstunden, die aufgrund von zu wenig Arbeit nicht gearbeitet werden konnten) waren 500.
Wichtig ist einfach, dass die Ausfallstunden (und die Lohnsumme der Ausfallstunden) mindestens 10% der Sollstunden betragen.
Wie bereits geschrieben müsst Ihr das sauber und nachvollziehbar dokumentieren können.
Re: Kurzarbeit
O.k. ich selber kann mich gut an die KA-Zeit halten - aber die andere MA macht noch viel Administration, von der ich nichts weiss und wird wahrscheinlich ÜZ leisten. Eigentlich wäre es gut, wenn man KA pro Mitarbeiter eingeben könnte und nicht allgemein... Das gibt es wohl nicht? Item, ich werde meine Arbeitszeit aufschreiben, solange KA. Danke Euch
und schöne Ostern!

200120042007
Re: Kurzarbeit
kA ist pro Mitarbeiter...
Am Schluss muss einfach über die ganze Firma / Betriebsteil max 90% der normalrn Arbeitszeit geleistet werden...
Am Schluss muss einfach über die ganze Firma / Betriebsteil max 90% der normalrn Arbeitszeit geleistet werden...
Re: Kurzarbeit
Ok? Da sieht man, wie schlecht ich informiert bin. Meine MA meinte, man könne nicht einem MA 50% KA geben und den anderen voll weiterarbeiten lassen....
200120042007
Re: Kurzarbeit
Klar kann man das. Je nach Abteilung ist die Auslastung unterschiedlich. Bei uns haben z.B. rund 100 Mitarbeitende aufgrund der Corona-Krise auch zu wenig Arbeit - wir im HR "verrecken" dafür wegen der KUA fast in Arbeit, d.h. schieben Ueberstunden um Ueberstunden
.

Re: Kurzarbeit
Genau.
Ich mach alleine für 120 MA das ganze Zeug mit KA... Haben 6 Firmen in 3 völlig unterschiedlichen Branchen... Gleichzeit auch die Liq-Planung welche wichtiger ist denn je... Und natürlich das angepasste Budget... Die andern arbeiten zw. 0 und 50% - ich etwa 250%...
Ich mach alleine für 120 MA das ganze Zeug mit KA... Haben 6 Firmen in 3 völlig unterschiedlichen Branchen... Gleichzeit auch die Liq-Planung welche wichtiger ist denn je... Und natürlich das angepasste Budget... Die andern arbeiten zw. 0 und 50% - ich etwa 250%...
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- Vielschreiberin
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Re: Kurzarbeit
ja, offensichtlich muss man das pro mitarbeiter definieren. wir haben nun entschieden, dass wir 50% für alle machen, da es so für uns einfacher ist. wir sind aber auch nur paar leute.