ich bin mir nicht ganz sicher wie das ist, vielleicht weiss da jemand Bescheid?
Ich habe demnächst 2 Wochen Urlaub und 1 Woche Kompensation von Überzeit. Da ich jetzt aber seit einigen Tagen heftige Rückenschmerzen habe und meine Arbeit grösstenteils im stehen/laufen verrichtet wird, wollte mich mein FA ev. auf 50% Krankschreiben.
Werden mir dann trotzdem die ganzen 10 Tage Urlaub abgezogen oder werden dann quasi nur 5 Tage Urlaub abgezogen? Und wie ist es bei Kompensation? Meiner Meinung nach wird mir dann ja auch nur 4 Stunden am Tag abgezogen und nicht 8?
Möchte mich einfach vorher vergewissern, bevor ich mit meinem Arbeitgeber ev. diskutieren muss
Es kommt eben darauf an, ob jemand ferienfähig ist. Wenn es dir nur im Liegen richtig gut geht, wirst du wohl nur das halbe Ferienguthaben dran geben müssen. Genau so bei der Stundenkompensation.
Nein, das ist nicht so. Es kommt darauf an, ob du dich in den Ferien erholen kannst und wie stark du eingeschränkt bist. Hat jemand zB einen gebrochenen Finger, kann er nicht arbeiten, aber die Einschränkung ist u.U. nicht so gross, dass er nicht Ferien nehmen kann. Erholen kann man sich ja trotzdem und je nach geplanter Reise kann man die auch so machen.
Hättest du daheim und bei deinen alltäglichen Tätigkeiten ausserhalb der Arbeit keine grosse Einschränkung wegen dem Rücken, könntest du deine Ferien voll nehmen. Musst du dich aber zB immer wieder hinlegen, damit die Schmerzen erträglich sind, können dir sicher nicht die ganzen Ferien abgezogen werden.
Das Zauberwort, nachdem du googeln kannst, ist Ferienfähigkeit bzw. Ferienunfähigkeit.
Habe noch den Abschnitt wegen der 50% gefunden:
"Anrechnung der Ferien bei Ferienfähigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit
Wenn ein Arbeitnehmer, der zu 50% krank ist, Ferien bezieht, zählen die Ferien voll. Dieser Arbeitnehmer hat nicht doppelt so lange Ferien zugute. Entweder steht die Krankheit dem Ferienbezug entgegen, oder die Erholung wird durch den Ferienbezug nicht geschmälert. Ferienfähig ist man demnach entweder ganz oder gar nicht. Bei Ferienfähigkeit des Arbeitnehmers werden die Ferientage vollumfänglich abgezogen, dies unabhängig davon, ob eine teilweise oder hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Voraussetzung ist bloss, dass die medizinischen Therapien in dieser Zeit unterbrochen sind. Ein vom Arzt angeordneter Kuraufenthalt in einer Reha-Klinik wäre als Teil einer medizinischen Behandlung anzusehen und nicht als Ferien zu qualifizieren."
@Chris
Der folgende Satz stand dort jedoch auch: "Eine nur teilweise bestehende Arbeitsunfähigkeit ist demgegenüber meist ein Indiz dafür, dass die Ferienfähigkeit gegeben ist."