Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Moderator: conny85
Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Ich habe eine Frage zur Arbeitskündigung:
Vertragsunterschrift im Mai
Arbeitsbeginn im Oktober
Ab wann zählt die Kündigungsfrist?
Ich bin der Meinung ab Oktober, ist das so?
Merci!
Vertragsunterschrift im Mai
Arbeitsbeginn im Oktober
Ab wann zählt die Kündigungsfrist?
Ich bin der Meinung ab Oktober, ist das so?
Merci!
200120042007
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Wie meinst du das?
Möchtest du die Stelle, für die du unterschrieben hast nicht antreten? Resp. du hast unterschrieben, aber der neue Arbeitgeber braucht dich nun doch nicht?
Möchtest du die Stelle, für die du unterschrieben hast nicht antreten? Resp. du hast unterschrieben, aber der neue Arbeitgeber braucht dich nun doch nicht?
- Pippi22
- Member
- Beiträge: 162
- Registriert: Sa 14. Jun 2014, 18:51
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Luzern
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Ja, ab Oktober. Oder vorher mittels Aufhebungsvereinbarung ohne Antritt auflösen.
Eusi Grossi, 18.01.2015
Eusi Chlini, 15.11.2017
Eusi Chlini, 15.11.2017
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Wenn Du vor Stellenantritt kündigst, d.h. zwischen Mai (Vertragsunterzeichnung) und 30. September (wenn Arbeitsbeginn am 1. Oktober), kannst Du faktisch mit den Kündigungsbedingungen innerhalb der Probezeit kündigen. Das heisst, wenn Du am 1. Oktober anfangen würdest zu arbeiten und in der Probezeit (z.B.) 7 Tage Kündigungsfrist hast, kannst Du - egal, wann Du kündigst (am 22. Juni, am 13. Juli, heute, etc.) frühestens per 7. Oktober kündigen, müsstest also trotzdem ein paar Tage dort arbeiten gehen.
Das würde natürlich für niemanden Sinn machen.
Das heisst, wenn es darum geht, dass man die Stelle doch nicht antreten will (wieso auch immer), sollte man mit dem Arbeitgeber sprechen - und da es auch ihm nichts bringt, wenn man nur für ein paar Tage kommt, wird er einem Rücktritt aus dem Vertrag wohl zustimmen (dann muss man gar nicht zur Arbeit antreten).
Das aber ganz klar Goodwill des Arbeitgebers.
Rein rechtlich: Wenn man einen Vertrag per 1.10. unterschrieben hat, kann man frühestens unter Einhaltung der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit kündigen, d.h. muss rein rechtlich den Job zumindest für ein paar Tage (meistens 7) antreten.
Ich arbeite nun seit rund 12 Jahren im HR und habe diesen Fall bisher genau 2 Mal erlebt (dass jemand einen Vertrag unterzeichnet hat und sich dann vor Arbeitsantritt gemeldet hat und darum gebeten hat, dass wir ihn aus dem Vertrag entlassen, weil er die Stelle aus irgendwelchen Gründen trotzdem nicht antreten wollte/konnte). Wir haben dem in beiden Fällen zugestimmt. Weil alles andere ja nichts bringt - den Arbeitnehmer zwingen, für ein paar Tage arbeiten zu kommen, wäre nur Aufwand und null Gewinn, für niemanden. Aber klar: Sowas ist mega mühsam für Arbeitgeber, weil man sich halt darauf verlässt, dass man per xx.xx.xxxx einen neuen Mitarbeiter hat, wenn man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hat (so wie sich ja der Arbeitnehmer umgekehrt auch darauf verlassen kann, bei einem unterschriebenen Vertrag per xx.xx.xxxx einen Job zu haben).
Das würde natürlich für niemanden Sinn machen.
Das heisst, wenn es darum geht, dass man die Stelle doch nicht antreten will (wieso auch immer), sollte man mit dem Arbeitgeber sprechen - und da es auch ihm nichts bringt, wenn man nur für ein paar Tage kommt, wird er einem Rücktritt aus dem Vertrag wohl zustimmen (dann muss man gar nicht zur Arbeit antreten).
Das aber ganz klar Goodwill des Arbeitgebers.
Rein rechtlich: Wenn man einen Vertrag per 1.10. unterschrieben hat, kann man frühestens unter Einhaltung der Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit kündigen, d.h. muss rein rechtlich den Job zumindest für ein paar Tage (meistens 7) antreten.
Ich arbeite nun seit rund 12 Jahren im HR und habe diesen Fall bisher genau 2 Mal erlebt (dass jemand einen Vertrag unterzeichnet hat und sich dann vor Arbeitsantritt gemeldet hat und darum gebeten hat, dass wir ihn aus dem Vertrag entlassen, weil er die Stelle aus irgendwelchen Gründen trotzdem nicht antreten wollte/konnte). Wir haben dem in beiden Fällen zugestimmt. Weil alles andere ja nichts bringt - den Arbeitnehmer zwingen, für ein paar Tage arbeiten zu kommen, wäre nur Aufwand und null Gewinn, für niemanden. Aber klar: Sowas ist mega mühsam für Arbeitgeber, weil man sich halt darauf verlässt, dass man per xx.xx.xxxx einen neuen Mitarbeiter hat, wenn man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hat (so wie sich ja der Arbeitnehmer umgekehrt auch darauf verlassen kann, bei einem unterschriebenen Vertrag per xx.xx.xxxx einen Job zu haben).
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Danke!
Sorry, ich merke, mein Post war zu kurz. Ich kündige nicht vor Arbeitsantritt.
Ich werde in diesem Monat nach knapp 11 Monaten Arbeit kündigen. Im ersten Jahr habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Mein Arbeitsbeginn war Mitte Oktober letzten Jahres, unterschrieben habe ich den Vertrag aber im Mai letzten Jahres. Wann setzt das Arbeitsjahr ein: mit Antritt der Stelle (Oktober) oder mit dem Zeitpunkt der Unterschrift des Arbeitsvertrages (Mai)? Es ist relevant, da ich im ersten Fall meinen letzten Arbeitstag am 30.9. habe - im zweiten Fall jedoch am 31.10.
Sorry, ich merke, mein Post war zu kurz. Ich kündige nicht vor Arbeitsantritt.
Ich werde in diesem Monat nach knapp 11 Monaten Arbeit kündigen. Im ersten Jahr habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Mein Arbeitsbeginn war Mitte Oktober letzten Jahres, unterschrieben habe ich den Vertrag aber im Mai letzten Jahres. Wann setzt das Arbeitsjahr ein: mit Antritt der Stelle (Oktober) oder mit dem Zeitpunkt der Unterschrift des Arbeitsvertrages (Mai)? Es ist relevant, da ich im ersten Fall meinen letzten Arbeitstag am 30.9. habe - im zweiten Fall jedoch am 31.10.
200120042007
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Das Dienstjahr beginnt mit Arbeitsantritt also am 01.10. das heisst wenn du bis am 30.09. kündigst gilt 1 Monat Kündigungsfrist
- Pippi22
- Member
- Beiträge: 162
- Registriert: Sa 14. Jun 2014, 18:51
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Luzern
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Schliesse mich Conny85 an.
Eusi Grossi, 18.01.2015
Eusi Chlini, 15.11.2017
Eusi Chlini, 15.11.2017
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Danke!
Wenn ich nächste Woche kündige und ich möchte, dass der letzte Arbeitstag der 30.9. ist, schreibe ich dann "ich kündige fristgerecht per Ende September"?
Wenn ich nächste Woche kündige und ich möchte, dass der letzte Arbeitstag der 30.9. ist, schreibe ich dann "ich kündige fristgerecht per Ende September"?
200120042007
Re: Ab wann gilt die Kündigungsfrist?
Ja genau, am Besten noch mit dem Zusatz „unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist per 30.09.“