schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Moderator: conny85
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Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Hm, wenn ich mich nicht irre, wird Schwangerschaft mit Krankheit gleichgestellt und somit würde sich dein Vertragsende nach hinten schieben. https://www.arbeitsrecht-aktuell.ch/de/ ... eitsrecht/
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Nein bei einem befristeten Vertrag gibt es keine automatischen verlängerungen. Der Vertrag endet per 30.09. ob krank oder Schwanger spielt keine Rolle. Mutterschaftsentschädigung erhälst du ganz normal über die EO (AHV-Ausgleichskasse), je nach dem wirst du die Anmeldung einfach selber ausfüllen müssen
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Jetzt schon einen neuen Job zu finden für März 2022 wird wohl etwas schwierig, umschauen kannst du dich ja schon mal.
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Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Ja sorry, bin falsch gelegen. Befristet ist ja nicht gleich gekündigt. Somit gilt was conny gesagt hat. 

Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Wie schon geschrieben wurde: Der befristete Arbeitsvertrag wird ganz normal per 30.9. enden.
Wenn Du Dich beim RAV arbeitslos meldest, hast Du auch Anspruch auf den 14wöchigen Mutterschaftsurlaub. Allerdings: 6 Monate Mutterschaftspause machen geht dann nicht - Du musst eher wieder auf Stellensuche gehen und auch etwas annehmen, wenn Du etwas findest (auch wenn es erst 5 Monate nach der Geburt sind).
Allerdings: Grad im Teilzeitbereich ist es sicher nicht einfach, etwas zu finden, d.h. die Chance (oder für Dich: das Risiko
), dass Du grad auf Ende Deines Mutterschaftsurlaubes (Ende 2021/Anfangs 2022) etwas findest, sind eher gering.
Wenn Du Dich beim RAV arbeitslos meldest, hast Du auch Anspruch auf den 14wöchigen Mutterschaftsurlaub. Allerdings: 6 Monate Mutterschaftspause machen geht dann nicht - Du musst eher wieder auf Stellensuche gehen und auch etwas annehmen, wenn Du etwas findest (auch wenn es erst 5 Monate nach der Geburt sind).
Allerdings: Grad im Teilzeitbereich ist es sicher nicht einfach, etwas zu finden, d.h. die Chance (oder für Dich: das Risiko

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Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Wie bereits geschrieben, wird Dein Arbeitsvertrag am 30.9 enden.
Falls Du Teilzeit arbeiten willst und Dein Arbeitgeber gegen Teilzeit ist, wird es wohl mit einem späteren Vertrag schwierig.
Nach der Geburt erhältst Du für 14 Wochen Mutterschaftsgeld.
Du kannst 6 Monate zu Hause bleiben und, falls Du nichts findest, Dich dann beim RAV melden. Ab diesem Datum erhältst Du Arbeitslosengeld.
Bei der Anmeldung musst Du angeben, für welches Pensum Du eine Stelle suchst. Und Du musst eine Betreuung für Deine Kinder in der Höhe Deines gewünschten Pensums nachweisen und natürlich auch für den Besuch von Kursen in der Höhe Deines Pensums zur Verfügung stehen.
Wichtig: Bei der Anmeldung musst Du nachweisen, dass Du Dich bereits vorher um eine Stelle bemüht hast, mit ca. 10 Bewerbungen pro Monat. Wie lange Du vorher suchen und wie viele Bewerbungen Du pro Monat mindestens nachweisen musst, fragst Du am besten im Voraus direkt beim RAV.
Du kannst Du auch sonst anmelden. Es besteht einfach die Gefahr, dass Du sogenannte Wartetage kriegst, bevor Du Arbeitslosengeld erhältst.
Falls Du Teilzeit arbeiten willst und Dein Arbeitgeber gegen Teilzeit ist, wird es wohl mit einem späteren Vertrag schwierig.
Nach der Geburt erhältst Du für 14 Wochen Mutterschaftsgeld.
Du kannst 6 Monate zu Hause bleiben und, falls Du nichts findest, Dich dann beim RAV melden. Ab diesem Datum erhältst Du Arbeitslosengeld.
Bei der Anmeldung musst Du angeben, für welches Pensum Du eine Stelle suchst. Und Du musst eine Betreuung für Deine Kinder in der Höhe Deines gewünschten Pensums nachweisen und natürlich auch für den Besuch von Kursen in der Höhe Deines Pensums zur Verfügung stehen.
Wichtig: Bei der Anmeldung musst Du nachweisen, dass Du Dich bereits vorher um eine Stelle bemüht hast, mit ca. 10 Bewerbungen pro Monat. Wie lange Du vorher suchen und wie viele Bewerbungen Du pro Monat mindestens nachweisen musst, fragst Du am besten im Voraus direkt beim RAV.
Du kannst Du auch sonst anmelden. Es besteht einfach die Gefahr, dass Du sogenannte Wartetage kriegst, bevor Du Arbeitslosengeld erhältst.
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
von wem ??? Meines Wissens nach muss sie irgendwo angemeldet sein, um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Angenommen, das Kind kommt wirklich am 15.9., dann bekommt sie noch 15 Tag MU-Geld und danach nicht mehr. Ich hatte gerade eine Freundin in einer ähnlichen Situation und sie musste zum RAV, um MU-Gelder zu bekommen. Sie bekommt nun Geld vom Arbeitslosenamt bis zur Geburt (Termin nach der abgelaufen Arbeitsfrist), danach greift die MU und nachher müsste sie sich neu anmelden.Mutter einer Tochter hat geschrieben: ↑So 10. Jan 2021, 23:28
Nach der Geburt erhältst Du für 14 Wochen Mutterschaftsgeld.
Mag das jemand richtig stellen, wenn es falsch sein sollte?! Ich meinte, dass kein Anspruch auf MU-Gelder da ist, wenn die Frau nicht angestellt ist oder eben al-gemeldet...
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Das bezieht sich auf den Zeitpunkt der Geburt. Da ist sie angestellt und hat somit recht auf Entschädigung. Die Entschädigung kann direkt von der EO an die Mutter ausbezahlt werden (war bei mir der Fall) die Arbeitslosenkasse zahlt KEINE Mutterschaftsentschädigung aus. Bei deiner Freundin war der Fall ein anderer, da sie anscheinend bereits VOR der Geburt keine Anstellung mehr hatte
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
...könnte bei der TE auch der Fall werden, ist nicht ganz unrealistisch.
Also du meinst, wenn sie vor dem 30.9. das Kind bekommt, meldet der aktuelle AG sie für MU-Geld an und das läuft dann automatisch 14 Wochen? Wenn sie das Datum überschreitet, passiert das nicht mehr?
Hab ich es missverständlich geschrieben oder warum betonst du, dass die ALK KEINE MUE auszahlt? Das ist mir klar.
Also du meinst, wenn sie vor dem 30.9. das Kind bekommt, meldet der aktuelle AG sie für MU-Geld an und das läuft dann automatisch 14 Wochen? Wenn sie das Datum überschreitet, passiert das nicht mehr?
Hab ich es missverständlich geschrieben oder warum betonst du, dass die ALK KEINE MUE auszahlt? Das ist mir klar.
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Ja das stimmt, im Falle einer Geburt nach dem 30.09. hätte sie keinen Anspruch mehr wenn sie sich nicht arbeitslos meldet. Die Anmeldung kann auch von der Mutter direkt erfolgen der letzte AG muss einfach auch noch unterschreiben.
Ja für Laien war es etwas missverständlich
hatte dieses Missverständnis schon öfters aufklären müssen
Ja für Laien war es etwas missverständlich
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
@Conny85: Verstehe ich dich richtig - falls die TE vor dem 30.09. ihr Kind bekommt hat sie Anspruch am 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung?


Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Danke, conny, die letzten Puzzleteilchen sind nun zusammengefügt

Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Bitte bitte, komplexes Thema und wenn man mit dem beruflich nichts zu tun hat auch schwierig nachzuvollziehen, bzw die Anspruchsberechtigungen zu interpetrieren.
Re: schwanger - befristeter Arbeitsvertrag
Wer hat Anspruch auf Entschädigung (Quelle: SVA):
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
- Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende sind; oder
- im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
- arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden oder
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
- Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende sind; oder
- im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
- arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden oder
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.