Nachteilsausgleich Sek II
Moderator: conny85
Nachteilsausgleich Sek II
Hallo zusammen
Hat jemand Erfahrung gemacht mit einem Nachteilsausgleich auf Sek 2 Stufe ?
Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Eltern mit dem Inhalt nicht einverstanden sind ? (Wir haben den NT beantragt. Nach einer Besprechung hat die SL einen NT geschrieben, dort sind aber Punkte drin, die nicht vorher besprochen wurden)
Hat jemand Erfahrung gemacht mit einem Nachteilsausgleich auf Sek 2 Stufe ?
Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Eltern mit dem Inhalt nicht einverstanden sind ? (Wir haben den NT beantragt. Nach einer Besprechung hat die SL einen NT geschrieben, dort sind aber Punkte drin, die nicht vorher besprochen wurden)
- stella
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Re: Nachteilsausgleich Sek II
Per Handy und darum kurz:
Viele Schulen haben eine Art Formular pro Diagnose, auf dem sie nur Spezifisches ergänzen.
Ich würde per Mail bei der zuständigen Person nachfragen und es melden. Vielleicht nur ein Missverständnis.
Viele Schulen haben eine Art Formular pro Diagnose, auf dem sie nur Spezifisches ergänzen.
Ich würde per Mail bei der zuständigen Person nachfragen und es melden. Vielleicht nur ein Missverständnis.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Nachteilsausgleich Sek II
Danke stella.
Wir haben bereits nachgefragt und um einen Besprechungstermin gebeten.
Als Antwort kam unter anderem:
- bisher wurde es immer so gemacht und die Eltern waren einverstanden
- es sei keine Zeit vorhanden für ein Gespräch, man habe noch so und soviele andere Schüler zu betreuen und eh schon mehr Aufwand gehabt mit uns
- der NT müsse noch vor Schulbeginn an alle verteilt werden
etc.
Bisher konnten wir uns immer einigen mit den betroffenen SL. Jetzt kommt eine neue Stufe, das Kind kommt in eine neue Klasse
und somit zu einer neuen SL.
Gemäss Artikel der DBK müssten wir den NT unterschreiben, bevor er rausgeht. Und falls man sich nicht einigt, gibt es eine Verfügung der Schule, die wiederum dann durch die Eltern anfechtbar ist.
Gilt das auch auf der Sek II ?
Wir haben bereits nachgefragt und um einen Besprechungstermin gebeten.
Als Antwort kam unter anderem:
- bisher wurde es immer so gemacht und die Eltern waren einverstanden
- es sei keine Zeit vorhanden für ein Gespräch, man habe noch so und soviele andere Schüler zu betreuen und eh schon mehr Aufwand gehabt mit uns
- der NT müsse noch vor Schulbeginn an alle verteilt werden
etc.
Bisher konnten wir uns immer einigen mit den betroffenen SL. Jetzt kommt eine neue Stufe, das Kind kommt in eine neue Klasse
und somit zu einer neuen SL.
Gemäss Artikel der DBK müssten wir den NT unterschreiben, bevor er rausgeht. Und falls man sich nicht einigt, gibt es eine Verfügung der Schule, die wiederum dann durch die Eltern anfechtbar ist.
Gilt das auch auf der Sek II ?
- stella
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Re: Nachteilsausgleich Sek II
Ich kenne mich rechtlich nicht aus.
Und das wird wohl von Kanton zu Kanton wieder verschieden sein.
Verstehe ich richtig: Es stehen mehrere Punkte zur Unterstützung drin, die er nicht braucht? Das würde ich glaub einfach lassen, wenn die SL nicht mit sich reden lässt. Mehr ist ja nicht tragisch, eher zu wenig…
Und das wird wohl von Kanton zu Kanton wieder verschieden sein.
Verstehe ich richtig: Es stehen mehrere Punkte zur Unterstützung drin, die er nicht braucht? Das würde ich glaub einfach lassen, wenn die SL nicht mit sich reden lässt. Mehr ist ja nicht tragisch, eher zu wenig…
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Nachteilsausgleich Sek II
Meistens ist das so. In diesem Fall leider nicht, da der NT zum Teil das Kind von Aktivitäten ausschliesst, dies nicht nur im Sinne des Kindes
(was ja eigentlich schon gar nicht in einem Nachteilsausgleich drin stehen sollte. Der sollte dem Kind ja helfen und es nicht präventiv von DIngen ausschliessen ).
(was ja eigentlich schon gar nicht in einem Nachteilsausgleich drin stehen sollte. Der sollte dem Kind ja helfen und es nicht präventiv von DIngen ausschliessen ).
Re: Nachteilsausgleich Sek II
In unserem Kanton ist es so, dass die Schulleitung bei Uneinigkeit verfügen darf. Die Betroffene Person müsste dann den Rechtsweg bestreiten.
Schau doch auf der Homepage bei deinem Kanton nach, solche Dinge werden kantonal halt wirklich unterschiedlich umgesetzt.
Nachteilsausgleich ist eigentlich kein Ausschliessen. Hört sich für mich speziell an.
Gibt es einen behandelnden Arzt/ Therapeuten? Sonst evtl. da nachfragen und um eine Einschätzung bitten.
Vielleicht hilft dir untenstehender Link:
https://www.berufsbildung.ch/download/mb213.pdf
Schau doch auf der Homepage bei deinem Kanton nach, solche Dinge werden kantonal halt wirklich unterschiedlich umgesetzt.
Nachteilsausgleich ist eigentlich kein Ausschliessen. Hört sich für mich speziell an.
Gibt es einen behandelnden Arzt/ Therapeuten? Sonst evtl. da nachfragen und um eine Einschätzung bitten.
Vielleicht hilft dir untenstehender Link:
https://www.berufsbildung.ch/download/mb213.pdf
- swisscanmom
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Re: Nachteilsausgleich Sek II
Ich persönlich würde die Sachen durchstreichen und einen Vermerk drunterschreiben, dass das nicht so besprochen wurde, dann unterschreiben. Dann schauen, ob sie es sie so akzeptieren. Wenn nicht, gibt es das Gespräch ja dann eh

Re: Nachteilsausgleich Sek II
Danke für eure Antworten. Die Dokumente habe ich studiert.
Wir haben das Problem für den Moment mal gelöst.
Die Schulleitung wollte keine Gespräch, da haben wir unsere Einwände mal schriftlich mitgeteilt.
Mittlwerweile wurde der NTA etwas umformuliert, so dass wir damit leben können und nochmal um den Rechtsweg herumkommen.
(Und die SL um ein weiteres Gespräch.....).
Wir haben das Problem für den Moment mal gelöst.
Die Schulleitung wollte keine Gespräch, da haben wir unsere Einwände mal schriftlich mitgeteilt.
Mittlwerweile wurde der NTA etwas umformuliert, so dass wir damit leben können und nochmal um den Rechtsweg herumkommen.
(Und die SL um ein weiteres Gespräch.....).