Grundsatzfrage: Taggeldversicherung ja oder nein.
Falls ja, ist es aber nicht gesagt, dass die Taggeldversicherung "nur" 80% des bisherigen Lohns zahlt, diese Info ist falsch! Es gibt auch AG die haben Taggeldversicherungen, die 100%-Lohnfortzahlung leisten, Aber das müsste grundsätzlich im Personalreglement geregelt sein, ob es eine solche Versicherung gibt bzw. wie viel sie ab wann zahlt (bzw. auch au den Lohnabrechnungen ersichtlich - falls Abzug für Krankentaggeldprämie muss eine Krankentaggeldversicherung vorhanden sein, sonst offenbar nicht

).
Dann musst Du natürlich noch schauen - im Falle dass Ihr eine Krankentaggeldversicherung habt - wie lange die Wartefrist dauert. Während dieser Zeit schuldet ihr als Arbeitgeber 100%-Lohnfortzahlung. Wir z.B. zahlen 100% Lohn während den ersten 30 Tagen, ab dem 31. Tag übernimmt die Krankentaggeldversicherung mit 80% des bisherigen, durchschnittlichen Lohns.
Aber eben: Das ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber total unterschiedlich geregelt. Wenn Du zuständig für Löhne bist, wär's aber schon noch wichtig, dass Du da Bescheid weisst

.
Ohne Krankentaggeldversicherung greift wie geschrieben das OR bzw. die Berner, Basler oder Berner Skala.
Entschädigung während Mutterschaftsurlaub: Auch das müsstest Du eigentlich wissen, wenn Du für die Löhne zuständig bist - oder sonst müsste es auch irgendwo bei Euch geregelt sein. Gesetzlich ist: 98 Tage à 80% Lohn, max. CHF 196.- pro Tag. Aber viele AG zahlen "aus dem eigenen Sack" die Differenz zu 14 Wochen à 100% Lohn oder sogar 16 Wochen à 80% oder 100% Lohn. Kommt halt eben drauf an, was im Personalreglement steht. Wenn Ihr da nichts geregelt habt (schlecht), ist es wohl das gesetzliche Minimum (d.h. 98 Tage 80% Lohn - Berechnung erfolgt durch die Ausgleichskasse nach Anmeldung der Mutterschaft und muss dann 1:1 ausbezahlt werden),