Meine Tochter (im April volljährig geworden) schliesst in diesem Sommer ihre Lehre ab.
Sie startet gleich im Anschluss mit der BMS- und wollte sie bis vor ein paar Wochen in Vollzeit machen.
Nun hat sich aber ergeben, dass sie im Lehrbetrieb eine Stelle angeboten bekam und nun an 2 Tagen pro Woche dort arbeiten wird.
Sie konnte jetzt auf die Teilzeit BMS wechseln (dauert 2 Jahre) und jetzt frage ich mich, ob ihr Vater weiterhin Unterhaltspflichtig ist? Bei Vollzeit Schule wars klar aber da sie jetzt ja eigenes Geld verdient, habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung.
In der Scheidungsurkunde steht auch nichts spezielles drin.
Wer weiss Rat? Merci
Unterhalt Weiterbildung
Moderator: conny85
Re: Unterhalt Weiterbildung
Ich meinte bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung. Aber rede doch mit ihm!
Re: Unterhalt Weiterbildung
Meines Wissens sind die Eltern bis zum Abschluss der Erstausbildung verpflichtet, das Kind finanziell zu unterstützen.
Was ihr danach noch bezahlt, ist Familiensache.
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SCHWEIGEN IST GOLD.
ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÃCHTIG!
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- danci
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Re: Unterhalt Weiterbildung
Zusammen sprechen ist immer gut. Grundsätzlich sind dies veränderte Verhältnisse und neu zu rechnen. Der bisherige Betrag geht nicht einfach weiter.
Da wird geschaut, was sie wirklich braucht (Volljährige Kinder haben nur den Anspruch auf das Existenzminimum) und davon wird ihr Verdienst abgezogen. Ich weiss ja nicht, was sie gelernt hat, aber vermutlich wird es darüber hinaus nicht allzu viel geben. Mit 40% hat eine Jugendliche ihren Bedarf eigentlich gedeckt, ausser sie muss ausziehen. Ausbildungszulagen hingegen sollte sie weiterhin bekommen.
Da wird geschaut, was sie wirklich braucht (Volljährige Kinder haben nur den Anspruch auf das Existenzminimum) und davon wird ihr Verdienst abgezogen. Ich weiss ja nicht, was sie gelernt hat, aber vermutlich wird es darüber hinaus nicht allzu viel geben. Mit 40% hat eine Jugendliche ihren Bedarf eigentlich gedeckt, ausser sie muss ausziehen. Ausbildungszulagen hingegen sollte sie weiterhin bekommen.
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- toeffli
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Re: Unterhalt Weiterbildung
Danke für eure Antworten, speziell dir @danci.
Sie wird im KV Bereich arbeiten.
Noch wissen wir ihren Lohn nicht aber dann werd ich wohl mit ihm sprechen müssen.
Sie wird im KV Bereich arbeiten.
Noch wissen wir ihren Lohn nicht aber dann werd ich wohl mit ihm sprechen müssen.
Re: Unterhalt Weiterbildung
Bei uns ist es so, dass ich für meine Tochter in der Lehre noch etwas Unterhalt bekomme. Sie schliesst nun ihre FaGe Ausbildung ab und macht direkt weiter mit der HF. Da sie gerade anschliesst und der eine Beruf auf den anderen aufbaut, gilt dies als Erstausbildung. In unserer Konvention steht auch, dass die Kinder so lange Unterhalt bekommen (dieser wird ja ab der Oberstufe weniger und in der Lehre noch weniger) aber das der Unterhalt Lehre so lange bezahlt wird bis sie voll verdienen.