An und für sich sollte es im KiGa kein Problem sein. Je nach Schule ist man sehr kulant bei allem, solange die Rechtslage eingehalten wird.
Den Antrag auf ausserschulische Beschulung wird dir niemand ablehnen können, wenn das Kind durch eine Kindergärtnerin begleitet wird. Begleitung kann in diesem Fall kann von Aufträgen der eigenen KiGä bis hin zu einer externen Lehrperson (z.B. Schule im Koffer) sein. Sollte ein Elternteil dies dürfen (mit entsprechendem Stufen-Bildungsabschluss), ist dies auch so möglich. Oder der (nachgewiesene) Besuch des Kinder einer entsprechenden ausländischen Bildungsstätte ist auch eine Möglichkeit.
Noch etwas zur Wortwahl beim Antrag:
Dispensation ist die Entbindung der Schulpflicht, was seitens Schule so nicht gutgeheissen werden kann. Du müsstest dafür das Kind (und eine erziehungsberechtigte Person) im Wohnort abmelden.
Homeschooling ist, wenn das Kind daheim (im kt. ZH!) beschult wird. Reisebeschulung fällt NICHT darunter.
Zusätzliche Ferien dürfen strenggenommen nur innerhalb der Jokertagsreglemente verfügt werden (bei uns max. 1 Woche, kumiliert pro Stufe).
Korrekt müsste der Antrag deshalb auf "ausserschulische Beschulung" (während Abwesenheit bedingt durch ...) gestellt werden.
Wichtig: Fristen beachten. Je nach Intervall der Sitzungen der Entscheidungsträger kann es auch Auflagefristen hinsichtlich der Einreichung geben.
LG von emu, die bereits solche Gesuche gestellt hat (und aktuell wieder dran ist fürs nächste KiGa-Kind
