Zuerst einmal: Herzlichen Glückwunsch!
Empfehlenswert ist Folgendes:
- Pensionskasse: Ruft bei seiner an, ob er Dich begünstigen kann. Die meisten ermöglichen dies im Konkubinat mit gemeinsamen Kindern. Dann hättest Du im Todesfall zumindest das Recht auf "Witwenrente" der Pensionskasse, der 1. Säule nicht. Dies gilt aber nur im Todesfall, bei einer Trennung hast nicht nicht-verheiratet keinen Anspruch
- Vorsorge allgemein: Wenn es irgendwie drin liegt, sollte Deine Vorsorge zusätzlich einbezahlt werden. Da Du nicht arbeitest, geht das zur Zeit nur über ein Sparkonto. Wenn Du wieder beginnst, ist eine 3a-Säule oder ein Einkauf in die Pensionskasse (sofern du die Grenze mit 50% erreichst) eine Möglichkeit
- eigenes Geld: Sinnvoll wäre es, wenn er Dir einen gewissen Betrag auf ein Konto überweisen würde, das auch in einem Trennungs-/Todesfall Dir zusteht. Quasi als Entgeltung für die Kindesbetreuung. Sinnvoll könnte es sogar sein, dass er Dich anstellt. Das müsste man mit einem Finanzberater durchrechnen. Dann hättest Du Sozialversicherungsbeiträge und steuerlich dürfte es interessant sein, da er es abziehen kann. Auch bei Sparkonten würde ich bei einer solchen "ungleichen" Verteilung (finanziell betrachtet) unbedingt zwei Konten führen, eines auf deinen Namen, eines auf seinen.
- Testament oder Erbvertrag: Ihr seid gegenseitig nicht erbberechtigt, das ist nur das Kind. Falls gewünscht, könntet ihr das Kind auf den Pflichtteil setzen und den Partner jeweils für den Rest einsetzen. Das erleichtert oftmals einiges, da beim Kindesvermögen die KESB die Möglichkeit hat, mitzureden, wie es genutzt wird. Durch das neue Erbrecht ab 01.01.2023 wird der Pflichtteil gekürzt, damit gibt es noch mehr Möglichkeiten, den Partner zu begünstigen.
- Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge ist schon gut. Es gäbe noch die Möglichkeit, einen Unterhaltsvertrag für den Trennungsfall zu machen, aber ehrlich gesagt finde ich dies, wenn ihr zusammen seid nicht so notwendig. Sollte es in 10 Jahren zu einer Trennung kommen, ist er ohnehin nicht mehr aktuell. Ich persönlich finde, dass es mehr Sinn macht, bei einer Trennung dann zu versuchen, einen Vertrag zu machen oder ans Gericht zu gehen, um Obhut, Kontakt und Unterhalt zu regeln. Das ist aber immer so ein bisschen Gefühlssache, viele fühlen sich mit einem solchen Vertrag besser. Bindend ist er jedoch nur, wenn von der KESB genehmigt, das ist aber üblicherweise eine Kleinigkeit.
Der Beobachter hat einen guten Ratgeber zum Thema Konkubinat. Sehr empfehlenswert, da mal reinzuschauen:
https://shop.beobachter.ch/buchshop/par ... SeEALw_wcB