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Zuletzt geändert von Timo2010 am Sa 18. Mär 2023, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Unterhalt Exmann nach Erbfall
Ich weiss es nicht zu 100%, aber das Kind hat ja nichts mit deinem Vermögen zu tun. Auch wenn du schon vorher viel gehabt hättest, muss er für das Kind noch zahlen.
- danci
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Re: Unterhalt Exmann nach Erbfall
Da Du seit 10 Jahren geschieden bist, nehme ich an, er zahlt für das Kind nur den Barunterhalt? Falls ja, hat Dein Erbe keinen Einfluss. Wenn der sogenannte Naturalunterhalt (Pflege, Erziehung, Betreuung etc.) durch eine Person geleistet wird, in dem Fall durch Dich, muss der andere Elternteil den gesamten Barunterhalt (Kosten, die für das Kind entstehen), übernehmen. Das tut er in dem Fall. Anders könnte es höchstens dann aussehen, wenn er neben dem Barunterhalt noch einen Betreuungsunterhalt bezahlen würde. Dieser deckt die Kosten der Betreuungsperson bis zum Existenzminimum ab, zählt aber auch zum Kindesunterhalt. Vor 10 Jahren gab es diesen aber noch gar nicht, daher wird er vermutlich auch nicht so ausgewiesen sein. Sofern es in der Zwischenzeit eine Änderung der Unterhaltsbeiträge gab, so könnte einer geschuldet sein.
Daher würde ich kurz ins letzte Urteil schauen, ob ein Betreuungsunterhalt aufgeführt wurde. Falls nein, musst Du nichts tun. Falls ja, würde ich mich mit den konkreten Zahlen anwaltlich vertreten lassen, wenn es Dich interessiert.
Wobei Du auch hier nicht zwangsläufig eine Mitteilungspflicht hast, es sei denn, es steht so im Urteil. Automatisch passiert ohnehin nichts, er müsste zuerst einmal auf Abänderung klagen (auch hier wieder: es sei denn, es gäbe eine Klausel im Urteil).
Daher würde ich kurz ins letzte Urteil schauen, ob ein Betreuungsunterhalt aufgeführt wurde. Falls nein, musst Du nichts tun. Falls ja, würde ich mich mit den konkreten Zahlen anwaltlich vertreten lassen, wenn es Dich interessiert.
Wobei Du auch hier nicht zwangsläufig eine Mitteilungspflicht hast, es sei denn, es steht so im Urteil. Automatisch passiert ohnehin nichts, er müsste zuerst einmal auf Abänderung klagen (auch hier wieder: es sei denn, es gäbe eine Klausel im Urteil).
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Re: Unterhalt Exmann nach Erbfall
Vielen lieben Dank!
Nein einen Betreuungsunterhalt bezahlt er nicht, wir haben nie etwas angepasst.
Da im Urteil auch nichts steht das ich ihn informieren müsste, werde ich dies in dem Falle nicht tun.
Und mich einfach daran freuen, das ich nach 10 Jahren alleinerziehend sein am Existenzminimum nicht mehr jeden Rappen 2x umdrehen muss und die Sorgen über Altersarmut erst einmal vom Tisch sind.
Danke für eure Antworten
Nein einen Betreuungsunterhalt bezahlt er nicht, wir haben nie etwas angepasst.
Da im Urteil auch nichts steht das ich ihn informieren müsste, werde ich dies in dem Falle nicht tun.
Und mich einfach daran freuen, das ich nach 10 Jahren alleinerziehend sein am Existenzminimum nicht mehr jeden Rappen 2x umdrehen muss und die Sorgen über Altersarmut erst einmal vom Tisch sind.
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- danci
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Re: Unterhalt Exmann nach Erbfall
Die richtige Entscheidung

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