geerbtes Haus verkaufen / kann gelöscht werden
Moderator: conny85
geerbtes Haus verkaufen / kann gelöscht werden
Hat sich erledigt , danke viel mal.
Zuletzt geändert von Ich am Sa 3. Jun 2023, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: geerbtes Haus verkaufen
Liebe Ich
Um dir die Sache genau zu erklären, müsste man den genauen Wortlaut eures Erbteilungsvertrages kennen.
Aber bist du sicher, dass die Meinung ist, dass du unter dem Strich mehr erhältst? Entspricht dieser grössere Betrag nicht eher der Grundstückgewinnsteuer, die du dann bezahlen musst, wenn du verkaufst? Diese muss auf dem mit dem Verkauf erzielten Gewinn (Erlös minus ursprünglicher Kaufpreis minus gewisse Investitionen) bezahlt werden. Die Höhe diese Steuer ist auch abhängig davon, wie lange man eine Liegenschaft besitzt. Je länger man eine Liegenschaft behält, desto tiefer ist der Steuersatz.
In der Erbteilung ist die latente Grundstückgewinnsteuer eigentlich vom Wert der Liegenschaft abzuziehen. (Latent, da sie in dem Zeitpunkt noch nicht bezahlt werden muss.) Da man ja aber im Zeitpunkt der Erbteilung noch nicht weiss, wie hoch diese bei einem späteren Verkauf sein wird (Höhe ist abhängig von Gewinn und Besitzdauer) und ob überhaupt verkauft wird, trifft man manchmal die Vereinbarung, dass die übrigen Erben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt am Verkaufserlös bzw. Gewinn beteiligt werden.
Um dir die Sache genau zu erklären, müsste man den genauen Wortlaut eures Erbteilungsvertrages kennen.
Aber bist du sicher, dass die Meinung ist, dass du unter dem Strich mehr erhältst? Entspricht dieser grössere Betrag nicht eher der Grundstückgewinnsteuer, die du dann bezahlen musst, wenn du verkaufst? Diese muss auf dem mit dem Verkauf erzielten Gewinn (Erlös minus ursprünglicher Kaufpreis minus gewisse Investitionen) bezahlt werden. Die Höhe diese Steuer ist auch abhängig davon, wie lange man eine Liegenschaft besitzt. Je länger man eine Liegenschaft behält, desto tiefer ist der Steuersatz.
In der Erbteilung ist die latente Grundstückgewinnsteuer eigentlich vom Wert der Liegenschaft abzuziehen. (Latent, da sie in dem Zeitpunkt noch nicht bezahlt werden muss.) Da man ja aber im Zeitpunkt der Erbteilung noch nicht weiss, wie hoch diese bei einem späteren Verkauf sein wird (Höhe ist abhängig von Gewinn und Besitzdauer) und ob überhaupt verkauft wird, trifft man manchmal die Vereinbarung, dass die übrigen Erben bis zu einem bestimmten Zeitpunkt am Verkaufserlös bzw. Gewinn beteiligt werden.
Re: geerbtes Haus verkaufen
Hallo Meitlimai84
Vielen Dank für deine Antwort-
Es gibt eben diesen Besitzdaueranspruch. Aber wie du schreibst, man muss den genauen Wortlaut kennen. Notarielle Verträge sind immer etwas kompliziert.
Ich habe aber jemanden gefunden und werde das ganze mit dieser Person genau anschauen.
Vielen Dank für deine Antwort-
Es gibt eben diesen Besitzdaueranspruch. Aber wie du schreibst, man muss den genauen Wortlaut kennen. Notarielle Verträge sind immer etwas kompliziert.
Ich habe aber jemanden gefunden und werde das ganze mit dieser Person genau anschauen.