Frage:
Meine Grosse wurde im Juli 18, ist im 2. Lehrjahr und die neue KK-Prämie ist enorm gestiegen. Hat sie Anspruch auf die Prämienvergünstigung, auch wenn sie Zuhause wohnt und ich sie finanziell unterstütze und Alimente für sie erhalte?
Ich zahle aktuell natürlich auch alle anfallende Rechnungen.
Denke eher nein, aber falls ja, will ich die Chance nicht verpassen
Das ist je nach Kanton unterschiedlich und hängt sowieso von den konkreten finanziellen Umständen ab. Ich würde "Prämienverbilligung Kanton X" googeln, es sollten eigentlich alle zumindest irgendwo die Infos auffindbar haben, je nachdem auch mit einem Online-Schnellrechner.
Bei den jungen Erwachsenen (18 - 25 J) zählt zumindest im Kanton Zürich das Einkommen von der Person selber und beiden Elternteilen (Vermögen max 300000.00, Einkommen 120000.00). Wenn der Vater der Tochter und / oder Du gut verdient bzw. viel Vermögen hat, wird sie keine Prämienverbilligung bekommen.
Wir haben gerade alle vier die Grundversicherung gewechselt. Die noch in diesem Jahr 18 Jahre alt werdende Tochter ist ab 2024 bei einer anderen Versicherung als der Rest der Familie. Die fürs uns "alten" günstigste ist bei ihr immer noch zu teuer. Wir haben schon seit 2019 die Grund- und Zusatzversicherungen nicht mehr am gleichen Ort.
Aus welchem Kanton bist du? Im Kanton Bern wird das Anrecht auf Prämienverbilligung anhand der Steuererklärung automatisch ermittelt und wenn jemand Anspruch hat, wird sie/er direkt informiert. Leider sind die Grundlage dafür die finanziellen Verhältnisse und nicht, ob die KK-Prämie teurer wird...
Schwups hat geschrieben:
> Bei den jungen Erwachsenen (18 - 25 J) zählt zumindest im Kanton Zürich das
> Einkommen von der Person selber und beiden Elternteilen (Vermögen max
> 300000.00, Einkommen 120000.00). Wenn der Vater der Tochter und / oder Du
> gut verdient bzw. viel Vermögen hat, wird sie keine Prämienverbilligung
> bekommen.
>
> Wir haben gerade alle vier die Grundversicherung gewechselt. Die noch in
> diesem Jahr 18 Jahre alt werdende Tochter ist ab 2024 bei einer anderen
> Versicherung als der Rest der Familie. Die fürs uns "alten"
> günstigste ist bei ihr immer noch zu teuer. Wir haben schon seit 2019 die
> Grund- und Zusatzversicherungen nicht mehr am gleichen Ort
Bei uns sind Mann, Kinder und ich jeweils bei anderen Kassen versichert. Die Kinderprämien werden nicht überall gleich berechnet und auch Franchise 2500 bekommt nicht überall der gleiche Rabatt. Darum schaue ich jedes Jahr und "parkiere" Mann und Kinder bei der jeweils günstigsten Versicherung. Ich bleibe da wo ich bin, weil ich ein Zahnleiden haben, für dessen Kosten die Grundversicherung aufkommen muss. Da ich aber weiss, dass sich viele Kassen auf stur stellen würden, mache ich keine Wechselexperimente. Es stimmt nicht, dass die Grundversicherung überall gleich ist.
Schwups hat geschrieben:
> Bei den jungen Erwachsenen (18 - 25 J) zählt zumindest im Kanton Zürich das
> Einkommen von der Person selber und beiden Elternteilen (Vermögen max
> 300000.00, Einkommen 120000.00). Wenn der Vater der Tochter und / oder Du
> gut verdient bzw. viel Vermögen hat, wird sie keine Prämienverbilligung
> bekommen.
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> Wir haben gerade alle vier die Grundversicherung gewechselt. Die noch in
> diesem Jahr 18 Jahre alt werdende Tochter ist ab 2024 bei einer anderen
> Versicherung als der Rest der Familie. Die fürs uns "alten"
> günstigste ist bei ihr immer noch zu teuer. Wir haben schon seit 2019 die
> Grund- und Zusatzversicherungen nicht mehr am gleichen Ort
Bei uns sind Mann, Kinder und ich jeweils bei anderen Kassen versichert. Die Kinderprämien werden nicht überall gleich berechnet und auch Franchise 2500 bekommt nicht überall der gleiche Rabatt. Darum schaue ich jedes Jahr und "parkiere" Mann und Kinder bei der jeweils günstigsten Versicherung. Ich bleibe da wo ich bin, weil ich ein Zahnleiden haben, für dessen Kosten die Grundversicherung aufkommen muss. Da ich aber weiss, dass sich viele Kassen auf stur stellen würden, mache ich keine Wechselexperimente. Es stimmt nicht, dass die Grundversicherung überall gleich ist.
Ich bekomme für meine 20-jährige Prämienverbilligung, sie zahlt praktisch keine KK. Also sie erhält diese, aber ich zahle alle KK. Das Formular bekommen wir immer von der Gemeinde. (TG)
Ich und die Jungs bekommen keine Vergünstigung.
Joeyita
Die KK Prämien steigen ab 18 enorm. Ich denke sie meinte das und nicht den Jährlichen Anstieg.
Ist Kantosabhängig. Würde den Antrag für sie ausfüllen, dann weisst du es. Und nicht vergessen, falls sie Prämienvergünstigung erhält, muss du je nach Kanton diese jährlich neu beantagen.
Einkommen ja, aber (bei uns TG jedenfalls so) ab 18 = eigene Steuererklärung = nur Einkommen des/der 18jährigen zählt..... Unsere beiden bekommen Prämienverbilligung ungeachtet der Einkommens-/Vermögensverhältnisse der Eltern....
Äs liebs Grüessli
help mit Sohn (2001) und Tochter (2004)
Sad-mum
Im Kanton AG wird bei den 18 - 25 jährigen in Ausbildung das Einkommen und Vermögen der Eltern auch berücksichtigt. Antrag einreichen und abwarten, ob sie es ablehnen infolge zuviel Einkommen und/oder Vermögen von Dir und/oder dem Vater.