Hier bin ich.
Ich muss zugeben, ich kenne den Dienst nicht im Einzelnen, habe in meiner Berufstätigkeit zweimal eine solche Konvention gesehen und diese war so "na ja", ehrlich gesagt kann man auch eine Vorlage aus dem Internet nehmen.
Wenn es keine komplizierte Sache ist, würde ich ehrlich gesagt entweder:
- Eine gemeinsame Anwaltsperson mit dem Schreiben der Konvention beauftragen. CHF 780.00 entspricht rund 3 Stunden Arbeit. Wenn die Sache einfach ist, kann auch ein Anwalt in 3-6 Stunden eine Konvention redigieren, prüfen, ob alle Unterlagen fürs Gericht vorliegen und alles einreichen. Das ist so die sichere Variante. Ihr geht dann alleine ohne Anwalt ans Gericht und bestätigt nur, dass ihr damit einverstanden seid. Die Verhandlung dauert rund 15 Min.
oder
- Online das Gesuch "Scheidung auf gemeinsames Begehren" ausfüllen und einfach dieses mit den aufgeführten Unterlagen einreichen. Dann anlässlich der Anhörung, die ja folgt, dem Gericht skizieren, was ihr beide wollt und das Gericht eine Konvention schreiben lassen. Dieses hat Vorlagen, die dann auch "verheben".
Das Formular findest Du hier:
https://www.gerichte-zh.ch/themen/ehe-u ... ulare.html
Schaut Euch auch die Checkliste zur Scheidungskonvention an, dann könnt ihr prüfen, ob ihr alles besprochen habt.
Der Tipp von Drag-Ulj mit der Rechtsschutzversicherung ist sehr gut. Diese übernimmt je nach Police Gespräche über eine Scheidungsvereinbarung bis max. CHF 2'500.00. Wenn ihr Euch jetzt schon einig seid, reicht das gut.