Hallo zusammen
Ich hätte eine Frage, vielleicht kann mir diese jemand exakt beantworten?
Angenommen es sind 3 gesetzliche Erben. Die liquide Erbsumme beläuft sich auf 300'000 Franken plus ein Auto im Wert von 50'000. Ich schreibe ein Testament, in welchem ich festhate, dass das Auto jemand bestimmtes der 3 Erben bekommen soll.Erhält dann diese Person trotzdem noch 1/3 des liquiden Vermögens, sprich 100'000 Fr. oder wir das Auto abgerechnet und die Person erhält nur noch 50'000 Fr. und die anderen beiden je 125'000?
Danke für Euer Feedback...
Frage Erbrecht
Moderator: conny85
Re: Frage Erbrecht
Meine Kenntnisse sind nicht aktuellsten: idealerweise wird das im Testament festgehalten, wie es gedacht ist. Wenn nichts geschrieben steht, wird gemäss Gesetz verteilt und der dritten Person das Auto angerechnet.
In deinem Beispiel (ich erhöhe aus Einfachheit den Wert des Autos auf 60‘000).
Sprich: 360‘000 : 3 = 120‘000 pro Person. Davon erhält Person 3 das Auto + 60‘000 bar.
Bei deinem Beispiel würde die Person mit dem Auto nur 100‘000 erhalten und die anderen je 125‘000.
P.S. Ich gehe davon aus, dass die gesetzlichen Anteile gleich sind, d.h. 3 Kinder. Ist es der Ehepartner und 2 Kinder, würde es anders aussehen.
In deinem Beispiel (ich erhöhe aus Einfachheit den Wert des Autos auf 60‘000).
Sprich: 360‘000 : 3 = 120‘000 pro Person. Davon erhält Person 3 das Auto + 60‘000 bar.
Bei deinem Beispiel würde die Person mit dem Auto nur 100‘000 erhalten und die anderen je 125‘000.
P.S. Ich gehe davon aus, dass die gesetzlichen Anteile gleich sind, d.h. 3 Kinder. Ist es der Ehepartner und 2 Kinder, würde es anders aussehen.
Grosse 10/12
Kleiner 04/15
Kleiner 04/15
Re: Frage Erbrecht
Wenn es im Testament festgehalten ist und der Pflichtteil erfüllt ist, dann werden nur noch die 300‘ verteilt. Sonst wäre ein Testament ja sinnlos
Re: Frage Erbrecht
Danke Savuti. Genau so habe ich das auch gedacht. Nein es geht um 3 gleichgestellte gesetzliche Erben, welche aber nicht pflichtteilsberechtigt sind. Aber dann ist das in dem Fall schon so, dass dies abgezogen würde, ansonsten ausdrücklich im Testament erwäht werden müsste, man wolle das Auto zusätzlich jener Person vererben.
Du hast mir sehr geholfen!
Grüessli Nina
Du hast mir sehr geholfen!
Grüessli Nina
Re: Frage Erbrecht
Conny85: ja aber die Frage war ja ob das Auto abgerechnet wird, wenn alle gleich gestellt sind und im Testament nur steht, dass das Auto an Person xy gehen soll…
Re: Frage Erbrecht
Grundsätzlich könnte der Erblasser für das Auto eine Schenkung verfügen mit ausdrücklicher Befreiung von der Ausgleichungspflicht.
Das geht nur insoweit, als sie Pflichtteile der andern Erben dadurch nicht verletzt werden.
Ansonsten ist das Vorgehen so, wie es Savuti schreibt.
Das geht nur insoweit, als sie Pflichtteile der andern Erben dadurch nicht verletzt werden.
Ansonsten ist das Vorgehen so, wie es Savuti schreibt.
Re: Frage Erbrecht
Alles klar danke Euch