Alleiniges Sorgerecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Lunida
Inaktiv
Beiträge: 1174
Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
Geschlecht: weiblich

Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Lunida »

@Domenico
Das ist richtig - anspruchsberechtigt ist und bleibt aber der Vater! :wink: Sie wird als im Ausland lebende Mutter ohne CH-Arbeitsvertrag nie anspruchsberechtigt sein Das heisst, sie kann die Zulagen nur beziehen, wenn er einen Anspruch hat (d.h. stellvertretend für ihn) - und dafür muss zuerst SEIN Anspruch nachgewiesen werden. Und eben: Sie muss nachweisen, dass sie in ihrem Land keinerlei Familien-, Kinderzulagen erhält.

Das mit der Differenzzulage ist auch richtig - ist aber auch wieder ein bisschen ein anderes Thema. Wenn sie im eigenen Land eine Zulage erhält, diese aber kleinern ist, als die, die der Vater bekommt (oder bekommen würde) kann sie die sog. Differenzzulage beantragen.

Sollte hier aber nicht zur Anwendung kommen, da die Slowakei - soviel ich weiss - keine Kinderzulage ausbezahlen. Das heisst, hier wäre der Vater anspruchsberechtigt. Aber eben: Die Zulage muss beantragt werden - und das kann sie nur, wenn sie in der Trennungsvereinbarung explizit drin hat, dass ihr die Kinderzulage zusteht (dieses Papier braucht die zuständige Ausgleichskasse). Und dann muss trotz allem das Formular ausgefüllt werden (inkl. Unterschrift AG vom Vater), inkl. aller notwendigen Unterlagen (Geburtsschein, Vaterschaftsanerkennung, etc.). Wenn der eine Elternteil im Ausland lebt, ist es schon ein rechter Papierkrieg (denn eigentlich wäre er ja ohne Sorgerecht und Obhut gar nicht berechtigt - ist aber in diesem Fall der einzige in der CH erwerbstätige Elternteil, d.h. also doch berechtigt), denn es braucht einige Bestätigungen vom Wohnsitzland des anderen Elternteils (Bestätigung vom Staat, dass keine Zulagen ausbezahlt werden, Steuerbestätigung vom Wohnland, dass sie nicht arbeitet, etc.). Bin jetzt im Geschäft grad an an einem solchen Fall dran - der Vater lebt auch in einem osteuropäischen Land. Er kämpft dort seit geschlagenen 5 Monaten um die nötigen Dokumente :mrgreen: und bisher konnten wir leider die Zulage noch nicht ausbezahlen (werden es aber selbstverständlich rückwirkend tun, sobald wir alle nötigen Dokumente und den Zulagenentscheid unserer Kasse haben).

Was ich damit sagen will: So einfach, dass sie die KiZu so razfaz selber bei der Ausgleichskasse ihres Ex beantragen kann, ist das leider nicht. Es wäre nur schon ein Papierkrieg, wenn er das tut (denn es braucht einiges mehr, wie wenn beide Elternteile in der CH leben) - wenn sie die Zulage stellvertretend für ihn bei seiner Ausgleichskasse beantragen muss (weil er es nicht tut), dann wird's leider nicht einfacher.

Das Vorgehen wären folgendes: Zuerst am Besten mal den AG anrufen und fragen, bei welcher Ausgleichskasse sie sind. Wenn der AG nett ist, bietet er Hand und hilft. Wenn nicht, muss sie sich selber mit der Ausgleichskasse in Verbindung setzen, die ihr das nötige Dokument senden können und ihr sagen, was sie alles für Dokumente/Bestätigungen vom AG des Vaters und von ihr aus der Slowakei brauchen. Dann ist sie dann ein paar Monate beschäftigt! :mrgreen:

domenico
Junior Member
Beiträge: 72
Registriert: Di 21. Okt 2014, 19:45
Geschlecht: männlich

Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

@Lunida: Ok, da kennst Du Dich sicher besser aus als ich. :)

Worum es mir vor allem ging ist, dass sie diese (wenn auch mit Papierkrieg verbundenen) Anträge endlich mal stellen (das Kind gibt es ja nicht erst seit gestern), unabhängig von ihren Alimentenstreitigkeiten. Das wäre ja im Interesse von beiden.

gruss,
domenico

Gabriela123
Newbie
Beiträge: 10
Registriert: Do 4. Jun 2015, 13:36

Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Du hast vollkommen recht...da sind die Männer natürlich im Vorteil, weil sie nicht so emotionell beeinflusst sind, wie die Frauen :-)

Also...ich gebe zu...so lang ich in der Schweiz gewesen war mit dem Kind, habe ich versucht das alleinige Sorgerecht zu behalten lang wie möglich...er hat aber auch keine klage gemacht...obwohl hat er das mündlich gewollt, was ich abgelehnt habe. Ich wusste aber, das er das Sorgerecht problemlos bekommen wurde, wenn er das beantragen wurde.
Er wieder...meine Meinung nach hat er auch seine Interesse geschaut...ohne eine Vereinbarung wenig wie möglich zu bezahlen und somit wird er auch finanziell entlastet...
Beide von uns haben wir unsere Interesse geschaut...nun, Ergebniss war dass ich tatsächlich für das Kind immer da war, für ihm gesorgt habe wie ich das am besten konnte.

Wo mein Angst war wegen alternierende Betreuung war...? Er war einer faule, der seine Tochter angeschrieen hat, weil sie Glass Wasser wollte (er war am Nachmittag auf dem Sofa am schlafen und ich an meine Sohn Flasche geben) oder hat er sie ohne essen schlafen geschickt weil wir aussereinder Setzung hatten. Oder hat er mich Tage lang alleine mit 2 Kinder gelassen als Sohn geboren war und ich wegen ihm zu sorgen, war ich alle 2 Std. wach. Und ihre Mutter hat sie auch 3monate nicht vermisst als sie bei uns war, im Januar ohne Jacke geschickt das der Vater Jacke kaufen soll...ohne Autositz hat er sie gebracht 2jahrige bei erste Besuch. Für mich war die Gedanke von alternierende Betreuung absolut unvorstellbar. Deshalb habe ich geweigert...wie ich das vor Gericht noch erkläre, weiss ich nicht. Wahrscheinlich gleich wie jetzt. Er hat das Kind nicht 1.mal gebadet, gewickelt, schlafen gegangen, spartieren gegangen als er noch mit uns gelebt hat...wie wollte ich das sie sich beide um Sohn kummeren (jetzt 18.monate) wenn ich das alles für ihm machen musste...? Seine Tochter konnte noch nochmal am Tisch essen, sonder unter dem Tisch, sie wusste nicht was Schlaffzeiten sind, Mittagsschlaf, Baden, Hände waschen...Zeit lang habe ich das gemacht, danach nach Geburt hatte ich keinen Kraft mehr gehabt, denn ich mich um Sohn kummeren wollte viel wie möglich und 100% gearbeitet habe.
Immer hin...slowakische Familienrecht hat sorgerecht als Regel ausser seltene Fälle, es wäre nur noch Obhut zu regeln und Alimenten. Ich vermute, wenn die Alimenten für ihm zu hoch festgestellt werden, stellt er sich quer und nimmt alle seine rechte im Anspruch. Wenn sie 200 CHF bestätigen wird er ruhig bleiben. Hat er mir auch gesagt...welche rechte hat er genau gemeint, weiss ich nicht.

Nicht falsch verstehen...ich will mit ihm nicht über das Sorgerecht streiten. Soll er die haben, wenn es sein recht ist...mir geht es um die Obhut und das er endlich versteht das Kind bedeutet nicht nur zu Zeugen sondern um das Kind muss man sich auch kummeren. Er hatte die Schanze in der Schweiz, als er mit uns gelebt hat und auch 8.monate danach.

Was zu nicht vergessen für mich ist ; als ich ihm gesagt habe, er soll noch zusätzlich arbeiten gehen, er hat 2.familien (da habe ich schon 100%tig gearbeitet), hat er mir nun gesagt : ich lebe nicht zu arbeiten, ich arbeite zum Leben.

Und somit habe ich auf mein Mutterinstinkt gehört und Schweiz verlassen.

Gabriela123
Newbie
Beiträge: 10
Registriert: Do 4. Jun 2015, 13:36

Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@Lunida

Vielen Dank für ausführliche Auskunft.

Es scheint recht kompliziert zu sein, sicher mühsam aber mit der Kommunikation sicher nicht unmachtbar. Selbst wenn es langer dauern wurde, mann hat sich aber bemüht... Aber eben....was will ich von ihm (wäre nicht das Geld für mich oder der Sohn, sondern für die Tickets zb.), wenn ich nachdem einreissen nach SVK seine Ausweis Kopie gebraucht habe und die musste ich über Jugendamt fragen, damit ich überhaupt slowakische Geburtschein beantragen konnte und Krankenkasse versichern durfte...

Antworten