Das ist richtig - anspruchsberechtigt ist und bleibt aber der Vater!

Das mit der Differenzzulage ist auch richtig - ist aber auch wieder ein bisschen ein anderes Thema. Wenn sie im eigenen Land eine Zulage erhält, diese aber kleinern ist, als die, die der Vater bekommt (oder bekommen würde) kann sie die sog. Differenzzulage beantragen.
Sollte hier aber nicht zur Anwendung kommen, da die Slowakei - soviel ich weiss - keine Kinderzulage ausbezahlen. Das heisst, hier wäre der Vater anspruchsberechtigt. Aber eben: Die Zulage muss beantragt werden - und das kann sie nur, wenn sie in der Trennungsvereinbarung explizit drin hat, dass ihr die Kinderzulage zusteht (dieses Papier braucht die zuständige Ausgleichskasse). Und dann muss trotz allem das Formular ausgefüllt werden (inkl. Unterschrift AG vom Vater), inkl. aller notwendigen Unterlagen (Geburtsschein, Vaterschaftsanerkennung, etc.). Wenn der eine Elternteil im Ausland lebt, ist es schon ein rechter Papierkrieg (denn eigentlich wäre er ja ohne Sorgerecht und Obhut gar nicht berechtigt - ist aber in diesem Fall der einzige in der CH erwerbstätige Elternteil, d.h. also doch berechtigt), denn es braucht einige Bestätigungen vom Wohnsitzland des anderen Elternteils (Bestätigung vom Staat, dass keine Zulagen ausbezahlt werden, Steuerbestätigung vom Wohnland, dass sie nicht arbeitet, etc.). Bin jetzt im Geschäft grad an an einem solchen Fall dran - der Vater lebt auch in einem osteuropäischen Land. Er kämpft dort seit geschlagenen 5 Monaten um die nötigen Dokumente

Was ich damit sagen will: So einfach, dass sie die KiZu so razfaz selber bei der Ausgleichskasse ihres Ex beantragen kann, ist das leider nicht. Es wäre nur schon ein Papierkrieg, wenn er das tut (denn es braucht einiges mehr, wie wenn beide Elternteile in der CH leben) - wenn sie die Zulage stellvertretend für ihn bei seiner Ausgleichskasse beantragen muss (weil er es nicht tut), dann wird's leider nicht einfacher.
Das Vorgehen wären folgendes: Zuerst am Besten mal den AG anrufen und fragen, bei welcher Ausgleichskasse sie sind. Wenn der AG nett ist, bietet er Hand und hilft. Wenn nicht, muss sie sich selber mit der Ausgleichskasse in Verbindung setzen, die ihr das nötige Dokument senden können und ihr sagen, was sie alles für Dokumente/Bestätigungen vom AG des Vaters und von ihr aus der Slowakei brauchen. Dann ist sie dann ein paar Monate beschäftigt!
