Alleiniges Sorgerecht

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Gabriela123
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Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

Guten Tag.

Ich bin eine slowakische Bürgerin (B bewilligung in der Schweiz), Vater von unseren unehelichen Kind Italiener (C bewilligung) Unsere Sohn wurde in die Schweiz geboren und bis Februar 2015 haben wir in der Schweiz gewohnt (das Kind war damals 15monate alt, jetzt 18 Monate, doppelt Bürger slowakischer und italienischer) und seit einem Jahr haben wir auch getrennt in der Schweiz gelebt. Am Februar 2015 bin ich mit dem Kind in die Slowakei abgereist und Vater 2 Woche vordem abreisen informiert. Er hat mündlich zugestimmt. Ich hatte zu dem Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht welche dazumal bei Geburt mir zugesprochen war. Nun, er will jetzt plötzlich das ich mit dem Kind zurück komme und gemeinsame Sorgerecht erklären und das Kind Teil bei ihm ist und Teil bei mir (damit er die Alimenten nicht zahlen muss) Ich bin aber nicht einverstanden und ich will auch mit dem Kind nicht zurück kehren.

Meine Frage ist:

Konnte der Vater das ruckfuhrung von Kind über das Gericht verlangen trotz meine alleinige Sorgerecht im seiner gewöhnliche aufhethaltsort also in der Schweiz ?

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

Bist Du noch in der Schweiz ausländerrechtlich gemeldet oder nicht? (Wenn nicht, dann hättest Du wahrscheinlich auch keine gültige B-Bewilligung mehr.) Und ist das Kind noch in der Schweiz gemeldet?

Gruss,
domenico

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

Hallo, @domenico

Wir sind bereits seit Februar abgemeldet und die Bewilligungen abgegeben, die Wohnung gekündigt seit Februar, das Kind wurde vor kurz in Slowakai angemeldet weil ich 2 Monate lang auf eine slowakische Geburtschein gewartet habe (Übersetzung). Vor kurz habe ich auch einen Brief von Anwalt von Vater bekommen wo drinnen steht über Regelung des besuchsrecht (1 mal im Monat und 10 Tage Ferien) und Vorschlag von Alimenten 200CHF, die ich nicht akzeptiere. Mit dem Besuch bin ich einverstanden, wie es auch immer war. Über elterliche Sorge in die Zukunft ist aber nichts geschrieben. Ich mache mir jetzt sorgen, falls das Gericht in SK für ihm hohe Alimenten feststellt, wird er verlangen dass das Kind im gewöhnliche Wohnort (Land) zurück kommt...

Vielen Dank.

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Schwups
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Schwups »

Gabiela123
Dein Kind hat ja ausser dem Geburtsort überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun, weder Vater, Mutter noch Kind sind Schweizer. Erkundige Dich doch, ob Du überhaupt wieder im Besitze einer B-Bewilligung kommen könntest. Wenn nein, kann der Vater das Kindes noch lange betteln.

Im Bekanntenkreis hatten wir vor 10 Jahren den Fall einer Frau, die in ihr Heimatland zurückgekehrt ist und das Kind beim Vater in der Schweiz zurückgelassen hatte. Sie konnte dann mit einer Bestätigung des Vaters des Kindes, dass er für ihre Kosten (Krankenkasse, Unterbringung, etc.) aufkommt, wieder in die Schweiz einreisen und bekam wieder das B. Sie haben später das Konkubinat wieder auflöst, seither lebt das Kind beim Vater und die Mutter in einer anderen Wohnung. Sie ist sozialhilfeabhängig. Die Frau war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet gewesen. Sie hatte aber vorher eine Ehe mit einem Schweizer geführt und aus dieser Ehe ist auch ein Kind entstanden, welches seit Geburt in der Schweiz lebt.
Meitli 12/05
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Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

Hallo, Schwups.

So ganz stimmt es auch nicht. Den im diesen Fall spielen Nationalitäten oder Wohnsitz keine rolle, sondern gewöhnliches Aufenthalt...es heisst, wenn das Kind mehrheitlich in die Schweiz gewohnt hat, sein Arzt hat, im Kindergarten geht, seine gewöhnliche Ort ist Schweiz und nicht Slowakei und Italien. Bei dem internationale Kindesentführungen Werden die Tage genau ausgerechnet und festgestellt wo sein gewöhnliches Aufenthalt ist, eventuell ruckfurung des Kindes innerhalb 6 Wochen gerichtlich angeordnet falls der Vater eine Anzeige macht.

Gruss.

Lunida
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Lunida »

@Gabriela123
Ich würde Dir raten, Dich da juristisch beraten zu lassen - mit so einer komplexen Frage (bei der es ja auch um internationales Recht bzw. bilaterale Abkommen geht) bist Du hier sicher nicht richtig. Es ist ja hier kein juristisches Experten-Forum, sondern "nur" ein Mami-Forum :wink: . Und selbst wenn es hier drin eine Juristin hätte: Da muss man einerseits spezialisiert auf dem Gebiet sein und andererseits müsste man sicher auch mehr Infos haben, um Dir eine brauchbare Antwort zu geben. Am Besten fragst Du mal einen Anwalt in der CH um Rat. Kostet Dich zwar etwas, aber da bekommst Du wenigstens kompetente Antwort, auf die Du Dich dann auch verlassen kannst und die Dich weiterbringt.

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Phase 1
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Phase 1 »

Du kannst auch auf die Schweizer Vertretung. Also Botschaft einen Termin abmachen und dann das ganze dort besprechen.
Am besten du informierst sie vorher um was es geht.
Sie können dir dann helfen oder so sagen dir an wen du dich wenden kannst.

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

@Schwups: Die B-Bewilligung zu bekommen wird nicht das Problem sein. Erstens gilt für die Slowakei die Personenfreizügigkeit. Zweitens ist ein 10 Jahre alter Fall denke ich nicht wirklich mit der heutigen Situation zu vergleichen - inzwischen wird das Recht eines Kindes auf regelmässigen Kontakt zu beiden Eltern vor Gericht generell und auch im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen viel höher gehalten als früher.

@Gabriela: ich stimme Lunida voll zu. Selbst wenn Du hier im Forum Antworten bekommst, würde ich mich nicht auf die verlassen. Der Fall ist kompliziert. Es ist sowohl schweizerisches als auch slowakisches Recht relevant. In der Schweiz sind Gesetzgebung und Rechtsprechung genau für Deinen Fall gerade stark im Fluss. Letztes Jahr wurde das Gesetz zum Sorgerecht bei Unverheirateten geändert. In Kürze wird das Unterhaltsrecht bei Unverheirateten geändert. Ausserdem läuft noch bis Ende diesen Monat eine Frist für die rückwirkende Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts gegen den Willen des anderen Elternteils. Was die Gerichte daraus machen, weiss scheinbar auch immer noch keiner so ganz genau.

Wenn der Vater einen Anwalt hat, solltest Du auch einen haben. Im Idealfall sogar einen schweizerischen und einen slowakischen.

Trotz allem: ich habe nicht verstanden, was der Vater jetzt will. Will er jetzt das gemeinsame Sorgerecht oder nicht? Will er die Kinder 50-50 betreuen oder befürchtest Du das nur? Ich komme nicht ganz draus.

Du schreibst auch nicht, ob es aus der Schweiz irgendwelche Entscheide (Gericht, KESB) oder schriftlichen Vereinbarungen bzgl Umgang und Alimenten gibt. Das wäre sicher relevant.

Dass Dein Umzug nach schweizerischem Recht als Kindesentführung ausgelegt wird und zu einem Rückführungsantrag unter dem Haager Übereinkommen führen könnte, scheint mir jetzt eher unwahrscheinlich, da Du ja zu dem Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht gehabt hast und der Vater auch offenbar keinerlei schriftlichen Einspruch erhoben hat (?). Ich weiss allerdings nicht, was dem Vater evtl in der Slowakei für Rechtswege offen stehen. Aber wiegesagt, frag lieber jeweils einen Anwalt.

Nebenbei: hast Du Dich schon mal informiert, ob der Vater gemäss slowakischem Recht (relevant, da das Kind jetzt dort wohnt) nicht vielleicht ohnehin automatisch das gemeinsame Sorgerecht hat? (Ist in vielen Ländern so, nicht aber in der Schweiz.)

Gruss,
domenico

Lunida
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Lunida »

@Phase 1
Die Schweizerische Botschaft ist für solche Sachen nicht zuständig - und wenn, dann nur für Schweizer Bürger. Weder Gabriela noch ihr Kind sind aber Schweizer Bürger - haben beide nicht einmal mehr die B-Bewilligung, d.h. da ist die Schweizer Botschaft ganz sicher nicht zuständig.

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Du hast es richtig begriffen weil der Vater ständig seine Meinungen ändert. Zu erst als wie die Schweiz verlassen haben hat es geheissen das er einverstanden ist (mündlich). Er war der Meinung das er keine rechte auf das Kind hatte und somit auch keine pflichte (Alimenten). Als er bemerkt hat das er diese Pflicht wirklich hat, hat er gewollt das ich mit dem Kind zurück komme und wir gemeinsame Sorgerecht klären und das Kind 50:50 betreut wird. Habe ich abgelehnt und ihm erklärt dass der einzige wer zurück vielleicht kommen muss, ist unsere Sohn (wenn uberhaupt) Danach habe ich eben diese Brief von sein Anwalt bekommen über besuchsrecht und Alimenten.


Im Slowakei gild das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten seit lange. Es muss auch gesetzlich alles über Gericht geregelt sein, etwas wie eine Vereinbarung ist nur informativ damit das Gericht davon ausgehen kann. Deshalb habe ich schon bei SVK Gericht eine Anzeige machen müssen (wegen Alimenten) und auch eine Regelung von elterliche Sorge, besuchsrecht und Alimenten. Es lauft schon.


Wo mein Angst ist, ist eben....das bei diesem Gericht im SVK konnten sie wohl entscheiden nach schweizerische Gesetze das das Kind zurück im seine gewöhnliche Wohnsitz muss damit der Kontakt mit dem Vater nicht erschwert wird. Ob es möglich sein konnte trotz meine alleinige Sorgwrecht zu diesen Zeitpunkt.

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Von KESB habe ich nur eine Bescheinigung wo drinnen steht das ich alleinige Sorgerecht habe (im April ausgestellt), gesetzlich seit Geburt, 2 Monate nachdem wir Schweiz verlassen haben ausgestellt. Unterhaltsvertrag, besuchsrecht oder irgendeine Beschränkungen über das Wohnort Wechsel wurde nicht unterschrieben, den wir konnten uns zu diese Zeitpunkt immer einigen (finanziell und auch wegen Besuche- es war von mir aus immer möglich ausser über die Nächte nicht)
Schlimmste daran ist, das der Vater eben so einer ist...wenig wie möglich zahlen (genau wie in der Schweiz vorher), aber wenn er pflichte hat, will er auch seine Rechte durchsetzen. Genau wie der Fall seine erste Tochter war es so, als das Gericht entschieden hat über Alimenten für sie, hat er mir gesagt das er nichts zahlen will und sie muss auch nicht kommen :-( weil er neue Familie hat (ich war zu döse Zeitpunkt gerade 2monate schwanger.

Gruss.

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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Phase 1 »

Lunida doch ist sie auch.
Das kind hat einen vater der in der schweiz lebt ubd daher ist dafür auch durchaus die botschaft zuständig. Oder aber sie wissen welche stellen in der schweiz oder halt in der slovakai zuständig sind.

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

Ach so, das slowakische Gericht muss schweizerisches Recht anwenden, um zu entscheiden, ob das Kind zurück muss? Na gut, also wenn Du mich fragst, da kann dann ja theoretisch alles mögliche rauskommen.

Ein schweizerischer Anwalt könnte Dir die entsprechenden Paragraphen nach schweizerischem Recht raussuchen, die belegen, dass Du das Recht gehabt hast, mit dem Kind umzuziehen, und ein slowakischer Anwalt könnte die dann für das slowakische Gericht aufbereiten und z.B. auch darlegen, dass trotz dem Umzug ein angemessener Umgang möglich ist etc. Aber was das slowakische Gericht dann sonst noch für Kriterien anwendet, weiss ich halt nicht. Der slowakische Anwalt könnte Dir dann vielleicht auch sagen, wie die Erfolgschancen sind. (Vielleicht aber auch nicht.)

Aber wenn ich es richtig verstehe, seid Ihr Euch ja über alles einig ausser über die Höhe vom Unterhalt. Vielleicht könntet Ihr Euch da ja einigen, ohne dass gleich eine mögliche Rückführung als Druckmittel im Raum stehen muss? Das heisst ja nicht, dass Du gleich den ersten Vorschlag mit den 200 CHF akzeptieren musst. Wie hat es denn bisher funktioniert?

Wie Du es beschreibst, denke ich halt nicht, dass der Vater wirklich ein Interesse an einer Rückführung hat, zumindest wenn es ihm wirklich nur um die Alimente geht. Also z.B. wenn er es wirklich schaffen sollte, vor einem slowakischen Gericht eine Rückführung zu veranlassen, könnte es doch trotzdem sehr gut sein, dass ein schweizerisches Gericht ein Wechselmodell ablehnt und Alimente festlegt, die viel höher sind als diejenigen, die ein slowakisches Gericht festgelegt hätte.

Ich kenne mich auch nicht wirklich genug aus.

gruss,
domenico

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Als wir in der Schweiz waren, hat das Kind immer bei mir gewohnt. Der Vater ist nach 8.monat 7km weg ausgezogen und sporadisch besucht (1.mal im Monat) Er hat dann immer 500 CHF monatlich bezahlt, was aber nicht genug war den ich habe 100% gearbeitet und nur die Betreuung von Babysitterin hat mich 2.000 CHF gekostet. Habe ich alles auf meine Kosten übernommen. Als ich ihm gefragt habe ob er die Meinung ist, dass 500CHF korrekt gegen über das Kind ist, hat er gemeint das es nicht mehr kostet. Ich wollte nicht vor Gericht mit ihm und paar mal ihn gesagt dass unter diese umstände (100% Job ab 3.monat nach Mutterschafturlaub, das Kind hat weder kein Vater noch die Mutter weil sie ständig arbeitet) werden wir nach SVK kehren. Nur er hat sich dabei vermutlich gedacht das ich immer Rücksicht nehmen wurde und von SVK keine alimenten verlange weil es eben ein bisschen komplizierter wird. Darum hat er auch zugestimmt, nehme ich mal an, zu unsere Ausreise, damit er finanziell entlastet wird (vermute ich). Klar, wollte ich meine Sorgerecht nicht Teilen mit ihm...er hat sich nie um das Kind gekümmert, weder finanziell auch sonst nicht.
1.hat er nicht einmal mit Kind geholfen
2.nicht mehr bei uns gewohnt
3.paar Monate seit unsere Trennung ist er mit seine Ex-Frau gezogen

Aus diese gründe wollte ich die alleinige Sorgerecht behalten lang wie möglich.
Wer wurde die schon im diese Situation abgegeben....?
Auch gegen unsere Ausreise hat er zu diese Zeitpunkt nichts unternommen obwohl er wusste das ich vor habe mit dem Kind zurück zu kehren. Erst als wir schon in der SVK waren hat er angefangen zu heulen dass ich ihm sein baby weggenommen habe usw. Danach eben diese ständige Meinung Änderung...


So hat es in der Schweiz funktioniert.

Ich nehme an, er hatte schon Interesse das das Kind zurück kommt, habe ich ihm die Möglichkeit vorgeschlagen, aber dann ohne mit und zwar dass er alleinige Sorgerecht beantragen muss...und auch alles übernommen (ich habe es auch nicht ernst gemeint nur damit er versteht das Sorgerecht bedeutet auch sich zu kummeren und nicht nur sorgerecht beantragen damit er davon am besten rauskommt)

Was soll ich da sagen....?
Ich mochte mit dem Kind in SVK bleiben ... Ich will das er sein Vater kennt, nur...wo war der Vater als wir noch in der Schweiz waren?

Ich weiss das das Gericht eher weniger berücksichtigt die umstände, wenn es um die ruckfuhrung geht...welche im 1.linie steht...so verstehe ich das zumindest...

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Also ich gehe davon aus, das das Kind in der SVK lebt (Umzug war legal) und somit sind slowakische Gesetze im Kraft gekommen. Mit dem Ruckfihrung habe ich eine Zweifel...ich mache mir sorgen...
Selbst wenn ich mit sein Vorschlag 200CHF einverstanden wäre, slowakische Gericht wurde diese Vereinbarung nicht akzeptieren und bestätigen weil über elterliche Sorge kaum was drinnen gestanden ist...nur das Besuch und Alimenten. Als ich ihm geschrieben habe, das es fehlt, hat er nicht reagiert. Darum musste ich das über Gericht beantragen:
1.alimenten von 400 CHF
2.elterliche Sorge
3.besuchsrecht

Mit ihm ist eben schwierig den er kapiert erst nach 1.monat und das auch schwer :-)

Übrigens...habe ich ihm vorgeschlagen das er die Kinderzulage in der Schweiz beantragen soll und für dieses Geld fliegen wir 1.mal im Monat zum Besuch. Hat er auch nicht gemacht...mehr entgegen von meine Seite konnte ich ihm nicht kommen...

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

Ok, aber sind die CHF 400 Alimente dann für Dich ok? Wenn ja, dann ginge es ja "nur" um 200 Franken mehr oder weniger Alimente. Und es wäre ja immer noch weniger als er bisher gezahlt hat als Du noch in der Schweiz gewesen bist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für ihn dann Sinn macht, so radikale Massnahmen wie Rückführungsanträge zu ergreifen. Wie gesagt, das kann auch für ihn dann böse enden. Das wird ihm sicher auch sein Anwalt sagen.

(Ich gehe jetzt hier immer davon aus, dass er das Kind wirklich nur ein mal im Monat sehen will. Wenn ihm inzwischen persönlich mehr an dem Kind liegt und er sich regelmässig um es kümmern will, sähe es ganz anders aus.)

Bzgl Kinderzulagen: hast Du Dich schon näher informiert, ob Du die nicht auch selber beziehen kannst? Ich denke egal ob Du arbeitest oder nicht müsste das möglich sein.

Gruss,
domenico

Lunida
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Lunida »

@Domenico
Kinderzulage in der CH beziehen, können nur Eltern, die in der CH arbeiten bzw. einen CH-Arbeitsvertrag haben. Wenn der andere Elternteil in einem anderen Land wohnt, muss sogar nachgewiesen werden, dass dort keine Kinder-/Familienzulagen ausbezahlt werden, um in der CH anspruchsberechtigt zu sein/bleiben.

Da Gabriela nicht in der CH arbeitet bzw. auch keinen CH-Arbeitsvertrag hat, kann sie somit auch unter keinen Umständen Kinderzulage beziehen. Das kann nur ihr Ex.

Gabriela123
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von Gabriela123 »

@domenico

Genau das ist der Punkt...sowie er immer auch in der Schweiz gespart hat an unser Kind und die Kosten cca zu 80% übernommen habe, genau so will er jetzt auch noch sparen...er ist der Meinung das das Kind nicht mehr als 200 CHF in der Slowakei kostet...vielleicht hat er aber nun kein Ahnung den ich habe mich fast um alles selber gekümmert. Ich will nur so viel, was das Kind effektiv in der Slowakei braucht...nicht mehr und nicht weniger.

Deswegen hat er mich dann gebetet als wir schon in der SVK umgezogen waren, mit dem Kind zurich zu kommen, gemeinsame Sorgerecht zu klären und eine alternatierde Betreuung zusammen ausüben (damit er gar nichts für das Kind zahlen muss) Da musste ich aber schon wirklich dumm sein !!! Meine Kind wird er mit seine Ex-Frau betreuen, wo er wieder eingezogen ist !!!
Ich war nicht dagegen weil ich eine persönliches Problem mit ihr hatte, sondern weil sie nicht mal auf Ihre Kind Rücksicht genommen hat, 3 Monate !!! war seine Tochter bei uns ohne das sie mit dem Problem hatte und noch vieles anderes...das war die auslöse wieso wir Schweiz verlassen haben.
Er wurde auch wegen diese 200 CHF streiten. Soll er auch...wenn er glaubt dass es korrekt ist gegen über das Kind ist.
@domenico
@Lunida

Die Kinderzulage funktioniert so, das das Kind auf 250CHF recht hat, wenn min. ein Elternteil von beide in der Schweiz arbeitet. Slowakei zahlt die übliche betrag und Schweiz Differenz zu 250CHF.
Das wäre eine Alternative eigentlich von mir aus das ich den Kontakt nicht zerstöre, er sollte die Tickets von mir aus für das ganze Jahr buchen und 1mal im Monat öfters konnten wir kommen. Klar, er war nicht interessiert, denn es wäre nicht nach seine Vorstellung (kommen wie es ihm passt, zahlen wie es ihm kommt, immer wieder spat oder gar nicht zu kommen weil er, seine Tochter oder der Hund ist krank) Aber rechte will er! Wie zB. gemeinsame Sorgerecht.

Achchchch, ich weiss...zu kompliziert...ich wollte nur mein Kind schützen, um ihm kummeren können, die umstände waren unerträglich für mich...ich bin froh wieder im meine Heimat zu sein...trotzdem war es schon bei euch :-(

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

Also bzgl Familienzulagen hab ich jetzt noch mal nachgeschaut. Das BSV sagt dazu:

http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/02246/
Wie kann eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kinder zusammen lebt, Familienzulagen beziehen?

Wenn sie Arbeitnehmerin oder Selbstständigerwerbende ist, erhält sie die Familienzulagen selber.
Ist sie nicht Arbeitnehmerin oder Selbstständigerwerbende, so kann der Vater des Kindes die Familienzulagen beziehen. Er muss sie aber zusammen mit seinen Unterhaltsbeiträgen an die Mutter des Kindes weiterleiten. Tut er das nicht, so kann die Mutter die direkte Auszahlung an sich bei der Familienausgleichskasse beantragen, welche die Familienzulagen für den Vater ausrichtet.
[...]

Werden Familienzulagen auch für Kinder im Ausland bezahlt?

In die Länder der EU und EFTA werden die Zulagen (mit Ausnahme der Geburts- und Adoptionszulagen) an Staatsangehörige dieser Länder exportiert.
[...]

Wer kann den Anspruch auf Familienzulagen geltend machen, wenn ein Elternteil und die Kinder nicht in der Schweiz, sondern in einem Staat der EU oder EFTA leben?

Im Verhältnis zu den Staaten der EU und EFTA gilt das Erwerbsortsprinzip. Die Familienzulagen müssen dort geltend gemacht werden, wo eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, selbst wenn die berechtigte Person und/oder die Kinder in einem anderen Land leben. Sind beide Eltern erwerbstätig, so werden die Familienzulagen in erster Linie im Wohnland der Kinder ausgerichtet. Ist der andere Elternteil in einem anderen Land erwerbstätig und sind dort die Familienzulagen höher, so wird dort die Differenz ausgerichtet.
Also wichtig wäre jetzt erst mal, dass irgendwer diese Familienzulagendifferenz beantragt. Sonst verliert das Kind ja einfach Geld. Das solltet Ihr sofort machen, unabhängig von Euren Differenzen, ob mit dem Geld dann Flugtickets, Guezli oder sonst etwas gekauft werden soll, und wieviel Alimente gezahlt werden. Wenn der Vater es nicht macht, dann frag doch mal bei der Ausgleichskasse nach.

gruss,
domenico

domenico
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Re: Alleiniges Sorgerecht

Beitrag von domenico »

@Gabriela:

Weisst Du, ich habe eigentlich den Eindruck, dass Du schon recht gut informiert bist. Ich kann und will da auch nicht urteilen. Basierend auf dem was Du schreibst, scheint mir einfach, dass Ihr Euch halt gerade wegen der Höhe der Alimente streitet, und die Diskussion dort ein wenig abdriftet, indem Ihr gegenseitig mit ziemlich unrealistischen Drohungen kommt. (Er droht damit, Dich wegen Kindesentführung zu verzeigen und das Kind 50% betreuen zu wollen. Du drohst damit, das Kind 100% bei ihm zu lassen.) Das ist doch alles nicht wirklich realistisch und schon gar nicht im Sinne des Kindes. Ich denke halt es gäbe bessere Wege, eine für das Kind optimale Lösung zu finden, als jetzt unbedingt zu schauen wer wo am längeren Hebel sitzt. (Habt Ihr z.B. schon mal eine Mediation probiert?)

Also dass er (a) erfolgreich das Kind in die Schweiz zurückführen lässt, (b) vor Gericht gegen Deinen Willen erfolgreich eine alternierende Obhut durchsetzt und (c) das alles auch wirklich will und erfolgreich umsetzen kann, scheint wir wirklich sehr sehr unwahrscheinlich. Ich denke aber nicht, dass Dir dafür irgendjemand eine 100%ige Garantie geben kann.

Was die Höhe der Alimente betrifft, kann ich es jetzt natürlich auch nicht beurteilen. Es kommt mir alles recht wenig vor, hängt aber natürlich auch davon ab wieviel er verdient, und wie seine Verpflichtungen gegenüber seinem anderen Kind sind. Da solltest Du Dich informieren, was vor schweizerischen Gerichten realistisch wäre, zu bekommen (nicht nur, was das Kind eigentlich brauchen würde). Aber mindestens mindestens 400 Franken werden schon sein, wenn er das schon mal zahlen konnte, sich an seiner Situation nichts geändert hat, und das slowakische Gericht gar keine Vereinbarung mit einem niedrigeren Betrag genehmigt.

Realistisch wäre hingegen schon, dass er sich das gemeinsame Sorgerecht erstreitet. (Oder vielleicht hat er es ja nach slowakischem Recht schon.) Das ist ja in der Schweiz inzwischen Standard, und in der Slowakei offenbar schon lange. Es kann ja auch durchaus sinnvoll sein, damit er zumindest noch in wichtigen Belangen bzgl Kind ein Wörtchen mitzureden hat. Ich finde da musst Du ihm nicht gleich böse Absichten unterstellen, dass er das nur benutzen will, um Rückführungen zu veranlassen, keine Alimente mehr zu zahlen etc. Ich denke das ist keine realistische Befürchtung. Nur weil er gemeinsames Sorgerecht hätte, heisst ja nicht, dass Ihr in die Schweiz zurückkommen müsst, und schon gar nicht, dass er dann das Kind 50% betreuen darf. Ich kann natürlich verstehen, dass Du da jetzt keine Lust drauf hast. Aber ich würde ihm das gemeinsame Sorgerecht jetzt zwar nicht hinterherwerfen, aber es auch nicht auf Teufel komm raus bekämpfen.

Das ist jetzt nur meine Meinung. Kann gut sein, dass Du von anderer Seite andere Ratschläge bekommst.

gruss,
domenico

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