Leitungssanierung in Privatstrasse

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Moderator: conny85

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Averi
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Leitungssanierung in Privatstrasse

Beitrag von Averi »

Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Wir wohnen an einer Privatstrasse (Sackgasse). Es sind 4 EFH und ein MFH (3 Wohnungen) Anstösser. Im MFH sind 2 Parteien Eigentümer und ein Mieter.
Jetzt müssen Leitungen in der Strasse saniert werden und wir sind unsicher ob alle Eigentümer einen Anteil übernehmen müssen oder nur pro Hausanschluss, sprich das MFH müsste nur ein Teil nicht zwei Teile bezahlen.
Weiss das jemand wie das rechtlich ist. Die Frage ist ob die Rechnung durch fünf oder sechs Parteien geteilt wird.
Herzlichen Dank
Averi

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Bibi83
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Re: Leitungssanierung in Privatstrasse

Beitrag von Bibi83 »

Hoi Averi, die Privatstrasse müsste eine eigene Katasternummee haben und auch so im Grundbuch einfetragen sein, möglicherweise ist dem Grundbuchauszug auch ein Verteilschlüssel oder ein Reglement angehängt. auf alle Fälle siehst du aber welche Anstösser zu welchem Teil Miteigentum an der Strasse haben.

Russka
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Re: Leitungssanierung in Privatstrasse

Beitrag von Russka »

Der Anschluss kostet pro Haus , weil jedes Haus nur 1 Zuleitung hat. Wie es dann die Eigentümer
Im mfh aufteilen geschieht nach deren stwg oder meg Reglement.

Shiva
Member
Beiträge: 480
Registriert: Mi 26. Dez 2012, 21:36
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Re: Leitungssanierung in Privatstrasse

Beitrag von Shiva »

@Russka
Das ist nicht unbedingt korrekt. In unserer Privatstrasse ist jeder Eigentümer der Haus- oder Wohnungseigentümer ist.

@Averi
Im Grundbuchamt sollte genau eingetragen sein, wer wie viel Anteil an der Strasse hat. Wie ist es denn nun geregelt mit dem Strassenunterhalt (Versicherung usw.) Wie ist da der Verteilschüssel bei Rechnungen? Oft ist auch im Reglement geregelt, wie die Kosten aufgeteilt werden.

Bist du denn Eigentümerin? Falls ja, müsstest du doch beim Kauf im Kaufvertrag einen Eintrag drinnen stehen haben. Lies dir den Kaufvertrag mal durch.

insomnia
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Re: Leitungssanierung in Privatstrasse

Beitrag von insomnia »

Wir wohnen an einer Privatstrasse als Eigentümer mit anderen Eigentümern und Mietern. Alle, die im Grundbuch ihres Hauses eingetragen sind, haften für Reparaturen, Aufwändungen, Pflege usw. Nicht haftbar sind bei uns Ehegatten, welche nicht im Grundbuch stehen, wie dies früher noch oft der Fall war. Oder eben Mieter.

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