Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus etc

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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HappyT
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Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus etc

Beitrag von HappyT »

Hallo

Mein Arbeitgeber zahlt während des Mutterschaftsurlaubs 100% Lohnausgleich.

Bezieht sich dieser neben dem Fixlohn auch auf Dienstwagen, Bonus, Geschäftshandy?

Darf ich den Dienstwagen inkl. Versicherung und Benzin während der 14 Wochen Mutterschaftsurlaub behalten und entsprechend nutzen?
Mein Nachfolger benötigt auch einen Dienstwagen. Kann der Arbeitgeber meinen Dienstwagen während meines Mutterschafturlaubs an den neuen Arbeitnehmer geben und mir eine finanzielle Ersatzleistung anbieten? In welcher Höhe?

Bonus ist abhängig vom Umsatz. Erwartungsgemäß wird das Umsatzziel trotz 14 wöchigen Mutterschaftsurlaubs trotzdem erreicht werden.

Wie sieht es mit Geschätshandy aus, kann ich dieses behalten und weiterhin in MS, wie bisher auch, privat nutzen?

Ich werde nach dem Mutterschutz weitere 6-9 Monate den Vertrag ruhen lassen. In dieser Zeit gehe ich davon aus keine Verpflichtungen und auch keine Rechte auf Lohn etc. zu haben.

Ich freue mich sehr auf Eure Unterstützung, da mein Arbeitgeber sich sehr bedeckt hält und nur wenig bzgl. des Themas kommuniziert wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Nanny
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von Nanny »

Hallo Happy

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber erstmal ist es ja schon grosszügig, dass Du 100% vom Lohn erhälst während dem MU.
Bonus ist ja eine freiwillige Leistung des AG, aber wenn Du den vertraglich zugesichert hast, wage ich zu behaupten, dass dieser für die Dauer des MU weiterläuft, du bist ja da in einem Anstellungsverhältnis.
Ich war nicht im Aussendienst, habe aber trotzdem einen Bonus anteilmässig erhalten wie alle anderen auch. (Nichts vertragliches vereinbart)

Mein Partner arbeitet im Aussendienst und ich würde auch sagen, dass es auf den Vertrag drauf an kommt, in Bezug auf die Autonutzung. Da hatte er schon verschiedene Versionen und auch in Bezug auf versteuern etc.
In einer Firma wo er gearbeitet hat durften sie das Auto privat nutzen auch für Ferien. Eine Arbeitskollegin war auch in MU wollte danach aber wieder zurückkehren. Sie durfte das Auto weiter nutzen, Versicherung lief weiter, aber die Benzinkosten hat sie selber bezahlt. Das Handy durfte sie auch weiter nutzen aber in einem vernünftigen Rahmen.
Grundsätzlich ist das Auto ja aber für die geschäftliche Nutzung. Falls Du Interesse hast da weiter zu arbeiten, würde ich Dir anraten, Dich nicht wegen dem Auto mit dem AG zu streiten sondern es gut sein lassen ebenso mit dem Handy.

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shiraz
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von shiraz »

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann der Arbeitgeber die Rückgabe des Firmenautos und des Natels verlangen. Dies aus dem einfachen Grund, dass Du in der Zeit weder Dienstfahrten noch -telefonate führst - die "Werkzeuge" also nicht fürs Geschäft verwendest.
Da indes die bisher private Nutzung der beiden ein Naturallohn darstellt, wären sie entsprechend zu vergüten. Eigentlich solltest Du, zumindest fürs Auto, einen entsprechenden Betrag in der Lohnabrechnung finden.

Betreffend Bonus hast Du Dir die Antwort ja selbst schon gegeben. ;-)
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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klipklap
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von klipklap »

Frag deinen Arbeitgeber.
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Ups...
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von Ups... »

Das kommt sowas von auf den Arbeitsvertrag drauf an - aber rein theoretisch - kein Auto und kein Natel (ohne finanziellen Ausgleich). Bonus wenn du das Ziel trotzdem erreichst ist klar - ansonsten Bonus und Ziel anpassen.

HappyT
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von HappyT »

Vielen Dank für Eure Kommentare. Gerade jene von Nanny und Shiraz haben mir sehr geholfen.
Geschäftswagen (Privatanteil) finde ich im Lohnausweis, genauso wie Bonus. Das sollte weiter im MS gezahlt werden.
Der Privatanteil von Handy und Benzin sind dort nicht gelistet - also wenn ich das gezahlt bekomme dann wegen "good will" und gutem Verhandlungsgeschick (evtl. frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz).

Hier habe ich übrigens auch gute Info gefunden: https://www.svazurich.ch/internet/de/ho ... ungen.html
Auszug:
"Welches Einkommen gilt?
Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung ist das AHV-pflichtige Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei gilt:
Bei regelmässigem Einkommen stützt sich die Ausgleichskasse auf den letzten Kalendermonat vor der Geburt des Kindes, wobei sie berücksichtigt: 13. Monatslohn, Bonus, Zulagen (etwa für Nachtdienst), unbezahlter Urlaub. Monate mit vermindertem oder fehlendem Einkommen wegen Krankheit oder Unfall führen zu keiner tieferen Entschädigung."

Damit ist nun alles klar. Manchmal hilft es wenn man Bestätigung und Feedback von anderen erhält. Daher vielen Dank.

@klipklap: no comment... ich würde hier nicht im Forum solch heikle Fragen stellen wenn ich meinen AG einfach so mal fragen könnte. Der ist, wie ich schon schrieb, extrem unkommunikativ was dieses Thema angeht. Demnächst habe ich aber ein Gespräch mit HR und dann ist es immer besser mit stichhaltigen Argumenten und gutem Know how in eine solche Besprechung zu gehen.

Also, nochmal vielen Dank!

Lunida
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von Lunida »

Aber Achtung:

Das Mutterschaftsgeld wird auf einem max. monatlichen Bruttosalär von CHF 7350.- berechnet, d.h. wenn Du CHF 7500.- pro Monat verdienst, bekommst Du die Entschädigung nur auf 7350.- (von der Ausgleichkasse 80% von CHF 7350.- und vom AG die restlichen 20%).

Das Auto, Zulage für Benzin, (unregelmässige) Boni, etc. etc. werden für die Berechnung der Basis für das Mutterschaftsgeld nicht mit einberechnet (vertragliche Komissionen hingegen schon). Und eben: Die maximale Basis für die Berechnung sind die CHF 7350.- pro Monat (CHF 196.- pro Tag).

Und: Wenn Du an die 16 Wochen noch einige Monate UBU (unbezahlten Urlaub) dran hängst, musst Du in dieser Zeit all diese genannten Sachen (Auto, Geschäftshandy, etc.) zurückgeben. Wenn Du sie auch in dieser Zeit behalten kannst, dann ist das reiner Goodwill vom AG.

HappyT
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Re: Mutterschaftsgeld 100% Lohnausgleich: Dienstwagen, Bonus

Beitrag von HappyT »

Ja, die Obergrenzenvon CHF 7350 kenne ich (leider). Vielen Dank.Lunida!

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