Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

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Moderator: conny85

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black_key
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Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Hallo zusammen

Ich bin seit 4 Jahren zu 100% beim momentanen Arbeitgeber angestellt. Mein ET ist der 20.10. Mein AG kann/möchte mich nach der Geburt nicht weiter Teilzeit anstellen. Somit wird das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschaftsurlaub beendet.
Ich arbeite zur Zeit noch 50% (50% krankgeschrieben) und werde gem. FA in ca. 4 Wochen 100% krankgeschrieben. Nun habe ich noch Ferien und Überzeit. Es ist zwar nicht viel aber zur Zeit möchte ich nicht frei nehmen da viel läuft im Geschäft und mir langweilig wäre wenn ich den ganzen Tag zu Hause wäre :P
Weiss jemand ob ich Anspruch darauf habe das mir die Überzeit und die Ferien, welche ich bis zum ET habe ausbezahlt werden? Oder kann man mich "zwingen" diese Ferien jetzt noch zu nehmen?
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N87
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von N87 »

bei mir war es so ich konnte auswählen ob ich sie anhängen wollte oder ob sie si mir auszahlen sollen !! aber ist glaub nicht überall so !

Anomar
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Anomar »

Ich habe meine restferien anschliessend nach dem mutterschaftsurlaub genommen... Das wäre für dich auch eine möglichkeit.. Find es noch eine gute lösung, somit hast du noch länger "mutterschaftsurlaub".. [-]

Natalie00
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Natalie00 »

Ist das nicht vertraglich geregelt? Da lese ich gerne mit

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black_key
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Im Vertrag muss ich noch schauen, habe bisher nur im Personalreglement geschaut und da stand nichts. Ich denke auch das es bei uns nicht geregelt ist und der AG entscheidet. Ich dachte evt. gibt es eine allgemeingültige Regelung. Werde euch auf dem laufenden halten :)
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Barbara1
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Barbara1 »

Ich denke dass dein Arbeitgeber das bestimmen kann, weil sie/er ja für die Personalplanung verantwortlich bzw führs Lohnbudget. Aber am Besten redest Du mal mit dem Chef, vielleicht kann ja Rücksicht auf deine Bedürfnisse genommen werden.

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kajandischa
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von kajandischa »

Hallo black_key

ich kann auch nicht bleiben. Bei mir hats einen Aufhebungsvertrag gegeben. Hab dadurch Vor- und Nachteile. Mein Vorteil ist, dass ich während dem Mutterschaftsurlaub 100% Lohn erhalte, die restlichen Ferien und Überzeitguthaben werden ausbezahlt, aber dafür ist nach 14 Wochen schluss.

Es gibt sicher einiges zu beachten...
- Kündigungsfrist (arbeiten ja/nein, Krankheit, Freigestellt etc.)

- gem. ArG gibt es Überstunden und Überzeit (da besteht meines Wissens der Unterschied wegen der Max. Wochenarbeitszeit - in welchem rahmen und mit welchem Zusatz die ausbezahlt werden "müssen" muss ich passen)

- Ferienanteil (ich meinte auch, dass grundsätzlich der Chef schauen muss, dass die Ferien bezogen werden zum Erholungszweck. Ich durfte daher meine Weihnachtsferien jetzt im Sommer schon beziehen - sollten diese nicht bezogen werden können, müssten sie eigentlich ausbezahlt werden...)

Weiss aber ganz ehrlich viel zu wenig in diesem Thema... Wie wärs mit einem Termin beim RAV? Da sind "Fach"-Personen die sich hoffentlich auskennen und da du so wie ich dich verstehe, gerne nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten möchtest, ist es sicher nicht schlecht, wenn du da schon mal Vorabklärungen machst und evtl. die nötigen Formulare einreichst... wie wir wissen, drehen die Bürokratischen Rädchen etwas schwerer :wink:

Lunida
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Lunida »

Die allgemeingültige Regel ist: Ferien sollten wenn immer möglich bezogen und nicht ausbezahlt werden! Oder anders gesagt: In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist es sogar verboten, Ferien auszuzahlen. In einem gekündigten Arbeitsverhältnis (oder eben einem Arbeitsverhältnis, das aufgelöst werden soll) ist es Abmachungssache. Wenn beide einverstanden sind, dass die Ferien ausbezahlt werden, ist es kein Problem.

Uebrigens: Früh aufs RAV gehen, ist grundsätzlich empfehlenswert - aber wenn man erst in der 29. SSW ist, glaub doch noch etwas gar früh :wink: bzw. das würde nichts bringen! Das dauert ja noch rund 10 Wochen bis zur Geburt und danach 14 Wochen Mu-Urlaub, d.h. alles in allem 6 Monate.

Aber klar: So kurz vor der Geburt oder kurz danach (in den ersten 4-8 Wochen) ist es dann sicher mal gut, wenn man sich dort meldet, damit man genügend Zeit hat, alle Unterlagen einzureichen.

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black_key
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Danke für eure Inputs! Ich denke es wird das beste sein, wenn ich es mit meinem AG bespreche. Wir werden sicher eine faire Lösung finden. Eure Tipps helfen mir schon mal weiter was ich ansprechen und klären muss.
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black_key
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Ich habe nochmals eine Frage zu meiner Situation. Wie ist es wenn ich nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten möchte. Kann ich mich da bei der Arbeitslosenkasse anmelden und habe ich Anspruch auf Entschädigung solange ich keinen Job finde?
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Chäswürstli
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Chäswürstli »

black_key hat geschrieben:Ich habe nochmals eine Frage zu meiner Situation. Wie ist es wenn ich nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten möchte. Kann ich mich da bei der Arbeitslosenkasse anmelden und habe ich Anspruch auf Entschädigung solange ich keinen Job finde?
Ja, hast du.
Das Geld wird dann einfach auf die Prozente die du suchst runtergerechnet ausserdem musst vorweisen können dass die Betreung für dein Kind geregelt ist.

Lunida
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Lunida »

Ja, das kannst Du - und ja, selbstverständlich hast Du Anrecht auf Arbeitslosengeld. Natürlich nur 80% von dem Pensum, das Du dann suchst (d.h. wenn Du 40% suchst, wird Dein jetziges Salär auf 40% runter gerechnet und davon bekommst Du 80%).

Du musst dann aber auch eine gewisse Anzahl Bewerbungen pro Monat vorweisen und eine Betreuung für Dein Kind haben (an den Tagen, an denen Du Dich als arbeitsfähig meldest). Und Achtung: Das wird immer strenger von den RAV's geprüft, da es leider öfters passiert ist, dass Mütter kurzfristig eine Stelle angeboten bekommen haben (hätten 1-2 Wochen später anfangen müssen) und dann heraus kam, dass sie gar keine Betreuung für das Kind/die Kinder hatten. Deshalb "testen" das heutzutage viele RAV-Mitarbeiter, d.h. wenn man z.B. für 40% einen Job sucht und sagt, dass man für Do und Fr eine Kinderbetreuung hat, kann es sein, dass man am Mittwochmorgen einen Anruf bekommt und das RAV bietet einem kurzfristig für 2 Tage Arbeiten in einer Institution oder zu einem 1-2tägigen Kurs auf - und wenn man dann ein Problem hat, hat man wirklich ein Problem :wink: . Von daher unbedingt sicherstellen, dass Du für das gemeldete Pensum (an den gemeldeten) Tagen wirklich über eine Kinderbetreuung verfügst.

Ob und wieviele Sperrtage Du bekommst, hängt davon ab, ob und inwieweit Deine Arbeitslosigkeit selbstverschuldet war. Wenn Dir der bisherige AG z.B. eine Teilzeitstelle hätte anbieten können, Du diese aber abgelehnt hast, weil Dir der Job, Arbeitsweg, etc. nicht passte, risikierst Du bis zu 60 Tage Sperrfrist, bis Du dann mal Geld bekommst. Wenn Du aber nachweisen kannst, dass Dir der bisherige AG keine Teilzeitstelle anbieten konnte (am Besten schriftliche Bestätigung verlangen!), dann solltest Du nur die gesetzlichen 3 Tage Sperrfrist haben.

Am Besten meldest Du Dich 4-6 Wochen nach der Geburt bei dem für Dich zuständigen RAV. Die können Dir dann auch sagen, was Du alles an Unterlagen liefern musst und ab wann Du anfangen musst, Dich zu bewerben.

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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Super, vielen Dank euch! Es ist so das mein Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Muss er mir dann nach Mutterschaftsurlaub künden, oder ich? Was ist für mich von Vorteil?
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Ursi71
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von Ursi71 »

black_key hat geschrieben:Super, vielen Dank euch! Es ist so das mein Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle anbieten kann. Muss er mir dann nach Mutterschaftsurlaub künden, oder ich? Was ist für mich von Vorteil?
Der Arbeitger darf die erst nach dem MU kündigen auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.

aaaber: das Problem ist, dann gilt einfach der Arbeitsvertrag weiter und du musst nach dem MU bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wieder zu 100% arbeiten wie vorher.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Auflösungsvereinbarung auf Ende des Mutterschaftsurlaubs abzuschliessen. Frag den AG doch mal danach:

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black_key
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Re: Beendigung Arbeitsverhältnis nach Mutterschaft

Beitrag von black_key »

Achsoo ok, dann werd ich das mit dem AG klären. Danke!
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