Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Moderator: conny85
Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Hallo zusammen
Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Wir sind 5 oder 6 Familien und möchten gern alle die selbe Putzfrau anstellen. Gibt es eine Möglichkeit, einen Verein oder irgendetwas zu gründen, so dass wir nur einmal die AHV, Unfallversicherung etc. mit ihr abrechnen müssen?
Danke für eure Hilfe!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Wir sind 5 oder 6 Familien und möchten gern alle die selbe Putzfrau anstellen. Gibt es eine Möglichkeit, einen Verein oder irgendetwas zu gründen, so dass wir nur einmal die AHV, Unfallversicherung etc. mit ihr abrechnen müssen?
Danke für eure Hilfe!
Mama von Tini (06/09) und Mini (04/12)
Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Leider so viel ich verstanden habe nein, mein Nachbar hat mit seine Versicherung Berater abgeklärt aber eben, wir haben beide die gleich Frau aber müssten separat alles machen. Außer ihr findet ein andere Weg, viel Glück
Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Ich könnte mir vorstellen, dass folgender Weg funktioniert:
einer stellt die Frau an und "vermietet" diese an die anderen.
Heisst einer muss die Abrechnungen machen und die anderen "nur" bezahlen.
Versicherung müsste aber jeder selber haben!
einer stellt die Frau an und "vermietet" diese an die anderen.
Heisst einer muss die Abrechnungen machen und die anderen "nur" bezahlen.
Versicherung müsste aber jeder selber haben!
- Barbamama79
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Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Wir hatten einige Jahre eine Putzfrau, bei welcher unser Nachbar die ganze Abrechnung gemacht hat. Wir und noch eine Partei haben das Geld unserem Nachbarn gegeben und er hat das ganze Administrative geregelt. Als unser Nachbar wegging mussten wir uns neu organisieren und haben uns selbst erkundigt. Da haben wir festgestellt, dass unser Arrangement nicht rechtens war. Jeder muss die Putzfrau selbst anmelden. Gemäss SVA würde es evtl. noch gehen, wenn alle im selben Haus (Mehrfamilienhaus) wohnen. Ich weiss aber die Bedingungen nicht mehr.
Ich würde mich bei der zuständigen SVA erkundigen. Bei uns waren sie wirklich sehr hilfsbereit und haben uns gerne Auskunft gegeben.
Ich würde mich bei der zuständigen SVA erkundigen. Bei uns waren sie wirklich sehr hilfsbereit und haben uns gerne Auskunft gegeben.
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Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Wir hatten einen ähnlichen Fall wie @Barbamama79. Uns war es am anfang auch nicht klar, dass es nicht legal ist, wenn zwei Familien die gleich Putzfrau beschäftigen, diese aber nur bei einer Familie angestellt ist. Uns war das ganze dann zu heikel. Auf der Suche nach einer Lösung sind wir dann auf quitt.ch gestossen, die das ganze administrative machen. Beide Familien mache es jetzt darüber. Der Aufwand ist deshalb auch nicht grösser geworden als vorher und die Putzfrau ist noch die selbe, was uns wichtig war.
- aylene73
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Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Schau mal bei Mamiexpress.ch oder bei Fairness-at-work.ch. Die können eure Putzhilfe anstellen und übernehmen die Administration mit Lohn, Versicherungen etc. Kostet natürlich etwas mehr, dafür hat nicht jeder den Aufwand mit dem SVA, Vertrag, Lohn überweisen etc. und die Putzhilfe hat auch nur einen Arbeitgeber, erhält also nicht x Lohnzahlungen pro Monat.
Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Da putzt ja auch einer für alle das Treppenhaus und wir müssen alle dran bezahlen.
Wieso sollte das innerhalb der Wohnungen nicht auch gehen? Wenn sie überall gleich lang putzen muss, könnte man doch einfach alles durch 6 Teilen?
Wieso sollte das innerhalb der Wohnungen nicht auch gehen? Wenn sie überall gleich lang putzen muss, könnte man doch einfach alles durch 6 Teilen?
- aylene73
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Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Helena, die Situation ist aber eine ganz andere. Die Person, die bei euch das Treppenhaus putzt muss von der Verwaltung angestellt und korrekt versichert (also in einem Angestelltenverhältnis) sein. Ansonsten ist es Schwarzarbeit (auch wenn die Person im Haus wohnt). Aber in solchen Situationen ist der Lohn ja nicht riesig, normalerweise, und die Behörden drücken da sicher ein Auge zu.
Aber eine Putzhilfe für Privatwohnungen sollte schon korrekt angestellt werden, mit fairem Lohn und Sozialversicherung, Steuern, Kündigungszeit etc. Halt eben ein richtiges Angestelltenverhältnis. Wenn nun nur eine Person die Putzhilfe anstellt und sie verleiht ist das wie ein Personalvermittlungsbüro und es gilt nicht mehr das vereinfachte Verfahren, heisst die Putzhilfe hat Anrecht auch auf z.B. Pensionskassenbeiträge, Krankentaggeldversicherung, Suva etc., da sie mit so vielen Parteien sicher über den Grenzwert kommt. Nicht zu vergessen die Mehrwertsteuer. Das wird dann für den Arbeitgeber ganz schnell sehr teuer, vor allem wenn z.B. eine Partei nicht bezahlt oder ein Unfall passiert oder so.
Aber eine Putzhilfe für Privatwohnungen sollte schon korrekt angestellt werden, mit fairem Lohn und Sozialversicherung, Steuern, Kündigungszeit etc. Halt eben ein richtiges Angestelltenverhältnis. Wenn nun nur eine Person die Putzhilfe anstellt und sie verleiht ist das wie ein Personalvermittlungsbüro und es gilt nicht mehr das vereinfachte Verfahren, heisst die Putzhilfe hat Anrecht auch auf z.B. Pensionskassenbeiträge, Krankentaggeldversicherung, Suva etc., da sie mit so vielen Parteien sicher über den Grenzwert kommt. Nicht zu vergessen die Mehrwertsteuer. Das wird dann für den Arbeitgeber ganz schnell sehr teuer, vor allem wenn z.B. eine Partei nicht bezahlt oder ein Unfall passiert oder so.
Re: Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Hmmm, aber ists denn nicht dasselbe, ob sie für 6 h einzeln oder gemeinsam bezahlt wird. 6 Stunden arbeitet sie ja immer. Und ob jetzt jeder 5.- AHV bezahlt oder sie einfach 30.- aufs mal bekommt, ändert das doch nichts?
Und ja, bei uns ist das schon offiziell geregelt.
Und ja, bei uns ist das schon offiziell geregelt.
- aylene73
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Putzfrau für mehrere Parteien einstellen?
Doch, das ändert das Anstellungsverhältnis. Wenn jeder ihr direkt bezahlt ist das ein direktes Angestelltenverhältnis und jeder muss die Abrechnung selber machen. Das gilt dann als Hausangestellte und kann nach dem vereinfachten Verfahren mit dem SVA abgerechnet werden.
Wenn nur einer ihr für alle Parteien bezahlt ist sie nur bei ihm angestellt und er muss das Geld bei den anderen einkassieren, sprich, er verleiht sie den anderen. Das ist ein Gewerbe, er verkauft ihre Dienstleistung und ist u.U. dann sogar mehrwertsteuerpflichtig, muss dieses Einkommen auch den Steuern angeben etc. Das ist dann wie ein selbständiger Unternehmer mit Angestellten und das vereinfachte Abrechnungsverfahren kann nicht mehr angewendet werden, sondern es gelten die selben Vorschriften wie bei jedem gewerblichen Arbeitgeber.
Wenn nur einer ihr für alle Parteien bezahlt ist sie nur bei ihm angestellt und er muss das Geld bei den anderen einkassieren, sprich, er verleiht sie den anderen. Das ist ein Gewerbe, er verkauft ihre Dienstleistung und ist u.U. dann sogar mehrwertsteuerpflichtig, muss dieses Einkommen auch den Steuern angeben etc. Das ist dann wie ein selbständiger Unternehmer mit Angestellten und das vereinfachte Abrechnungsverfahren kann nicht mehr angewendet werden, sondern es gelten die selben Vorschriften wie bei jedem gewerblichen Arbeitgeber.