SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weiter?

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Moderator: conny85

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felucca
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SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weiter?

Beitrag von felucca »

Hallo

kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen? Meine SchwieMu ist seit Frühling im Altersheim. Wir haben den Antrag auf Ergänzungsleistungen gestellt, welcher leider abgelehnt wurde.

Nun meine Frage: hat jemand dies auch schon 'durchgemacht'? und uns evtl. Tipps wie weiter?
Evtl. mit einem Anwalt den Entscheid 'anfechten' (Rekurs machen - haben 30 Tage Zeit)? Aufs Sozialversicherungsamt von der Gemeinde?

Danke vielmals für Tipps oder eigene Erfahrungen.
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schoefli
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von schoefli »

Hallo

Ich würde entweder auf die Gemeinde und nachfragen oder bei der pro senectute einen beratungstermin abmachen.

Bekommt sie denn alles was sie zugute hätte? Wäre sie allenfalls jemand der noch hilflosenentschädigung bekommen würde oder bekommt sie die schon? Pro senectute kann bei solchen Fragen sehr gut weiterhelfen!
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felucca
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von felucca »

Hallo schoefli

danke für deine Zeilen . Wir waren ganz zu Beginn, als wir sie ins Altersheim brachten bei der Senectute und haben da nicht so die Hilfe bekommen, die wir uns erhofft haben.... Hatten danach weiterhin Hunderte von Fragezeichen.

Hilflosenentschädigung haben wir auch mal angemeldet - die zahlt aber frühestens 1 Jahr nach Pflegefall-Beginn.
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schoefli
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von schoefli »

Sas ist schade dass euer Büro da anscheinend nicht ganz so dabei ist. Aber ich wäre einfach mit den weiteren Fragen noch einmal hingegangen.

Aber die Wohngemeinde sollte euch da auch weiterhelfen können. Die sollten auch Interesse daran haben dass deine Schwiegermutter alles Geld was sie allenfalls woher auch immer zugute hat auch bekommt. Wird sie ein Sozialfall bezahlen sie, deswegen denke ich dass sie ein Interesse haben euch zu helfen.
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ragusa
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von ragusa »

Grundsätzlich würde mich mal Wunder nehmen, aus welchem Grund der Antrag abgelehnt wurde. Ist der Grund der, dass im Moment noch zu viel Vermögen da ist oder hat es einen anderen Grund?
Meitli 07/2011
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Fenia »

Hilft euch denn das Heim nicht weiter? Dachte die helfen sonst auch mit Behörden, etc.
Wir haben uns mit diesem Szenario auch schon auseinandergesetzt, wenn ein Elternteil ins Heim müsste. Bei den Schwiegis ist aber auch noch zuviel Vermögen da, um EL zu beantragen, das Problem ist aber dass das Vermögen in einem Ferienhaus steckt in Ausland, welches 30 Jährig ist und somit quasi unverkaufbar...wir haben uns damals bei einen RA Rat geholt (1 Telefonat, war sogar gratis...).

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felucca
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von felucca »

Danke euch vielmals für eure Rückmeldungen. Ja, im Moment ist zuviel Vermögen noch da, beides jedoch in Land/EFH das den Kindern geschenkt wurde. Das ist noch keine 10 Jahre her.
Wir haben jetzt mal einen Termin beim Sozialamt der Gemeinde vereinbart für nächste Woche.
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tin
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von tin »

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Lotus
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Lotus »

Wär ja noch schöner, wenn man zu Lebzeiten sein Geld in Besitz umwandelt, und dann EL bekommt ;) witziger Gedanke!
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

orion11
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von orion11 »

felucca hat geschrieben:Ja, im Moment ist zuviel Vermögen noch da, beides jedoch in Land/EFH das den Kindern geschenkt wurde. Das ist noch keine 10 Jahre her.
Genau da ist (vermutlich) der "Haken":
Je nach Frist wird ein Teil der Schenkung als Vermögen angerechnet.

Hier hats einen EL-Rechner, da kannst Du genau sehen vieviel vom Schenkungsbetrag je nach vergangener Frist seit der Schenkung als Vermögen angerechnet wird:

http://www.pro-senectute.ch/ergaenzungs ... hnung.html

Deshalb ist die Sache mit der Schenkung heikel. Muss man gut im Vorfeld überlegen, aber dafür ist es bei Euch nun zu spät...

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Fenia
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Fenia »

Bei einer Schenkung wird glaub pro Jahr 10'000.-- vom Geschenkten abgezogen....somit kannst du ausrechnen, wann sie EL bekommt....wenn sie euch 100'000.-- geschenkt hat dann gehts 10 Jahre bis sie EL bekommt. Aber sie hat eine Vermögensfreigrenze von 300'00.--wenn diese in Liegenschaften investiert ist.

Es ist aber auch so, dass ihr als Kinder erst verpflichtet sind sie zu unterstützen, sofern ihr mehr Jahreseinkommen von über 120'000 Franken bei Alleinstehenden, bzw. über 180'000 Franken bei Ehepaaren plus 20'000 pro minderjähriges oder in Ausbildung befindlichem Kind verdient. Oder ihr habt aber einem Vermögen von über 250'000 Franken bei Alleinstehenden, 500'000 Franken bei Ehepaaren plus 40'000 Franken pro minderjährigem oder in Ausbildung befindlichem Kind.

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Gemelli
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Gemelli »

Danke euch vielmals für eure Rückmeldungen. Ja, im Moment ist zuviel Vermögen noch da, beides jedoch in Land/EFH das den Kindern geschenkt wurde. Das ist noch keine 10 Jahre her.
Wir haben jetzt mal einen Termin beim Sozialamt der Gemeinde vereinbart für nächste Woche.
Das ist halt schon heikel. Und ich finde es auch nicht richtig, dass man sein Vermögen verschenkt und dann soll die "Allgemeinheit" für den Lebensabend aufkommen :roll:. Irgendjemand muss die Kosten ja tragen und die Gemeinde/Sozialamt sind ja schlussendlich wir, die Steuern bezahlen.

Zwacki
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Zwacki »

Gemelli hat geschrieben:
Danke euch vielmals für eure Rückmeldungen. Ja, im Moment ist zuviel Vermögen noch da, beides jedoch in Land/EFH das den Kindern geschenkt wurde. Das ist noch keine 10 Jahre her.
Wir haben jetzt mal einen Termin beim Sozialamt der Gemeinde vereinbart für nächste Woche.
Das ist halt schon heikel. Und ich finde es auch nicht richtig, dass man sein Vermögen verschenkt und dann soll die "Allgemeinheit" für den Lebensabend aufkommen :roll:. Irgendjemand muss die Kosten ja tragen und die Gemeinde/Sozialamt sind ja schlussendlich wir, die Steuern bezahlen.
Genau! Hätte sie das Land/EFH noch, müsste sie das jetzt ja verkaufen und mit dem Erlös das monatliche Loch stopfen. So würde dann das Erbe kleiner. Mit der jetzigen gewählten Variante wäre es nicht mehr als fair, wenn die Beschenkten den Fehlbetrag decken würden. Allenfalls wird auch das Sozialamt diesen Geschenkvorgang näher anschauen. Moral und Recht klaffen hier möglicherweise auseinander.

Mit welcher Begründung möchtet Ihr die Verfügung anfechten?

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Schwups
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Schwups »

felucca
Beide meine Grossmütter waren Wohneigentums-Besitzerinnen und als sie in die Pflegeheime mussten, wurde das Haus bzw. die Wohnung verkauft. Mit diesem Geld wurde dann die Heimkosten, welche nicht von Krankenkasse und dem Kanton/Gemeinde übernommen wurden, bezahlt. Die Kinder Deiner Schwiegermutter haben das geschenkte Land und Haus noch, es kann veräussert werden und damit die Heimkosten bezahlt werden, oder? Wurde das Land in der Zwischenzeit bebaut?

Orion / Fenia
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Erbvorbezug diesbezüglich? Wird beim Erbvorbezug pro Jahr auch 10'000.00 abgezogen? Ist bei den 500'000.00 Vermögen das Vermögen gemeint, welches man in der Steuerklärung deklariert? Wenn man ein Haus "geschenkt" bekommen hat, dann ist man ruckzuck darüber.
Meitli 12/05
Bueb 06/07

Zwacki
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Zwacki »

Fenia: nimmst Du bei diesen Beträgen Bezug auf die SKOS-Richtlinien (Verwandtenunterstützung bei Sozialhilfe)? Grundsätzlich sind dies nur Empfehlungen und nicht alle Kantone wenden die SKOS-Richtlinien vollumfänglich an. Es gibt Kantone, die in ihren Sozialhilfeverordnungen die Verwandtenunterstützung explizit anders geregelt haben. Die Durchsetzung ist aber häufig schwierig, da sie vor Gericht eingeklagt werden muss, wenn man sich nicht einvernehmlich einigt.

Lunida
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Lunida »

Das ist ja der Hammer. Da hat eine Person Land/EFH bzw. ein beträchtliches Vermögen, schenkt es den Kindern und danach soll die Allgemeinheit für ihren Lebensabend im Heim aufkommen? :shock:

Sorry, spätestens jetzt müssten halt die Kinder einspringen - sie konnten schliesslich von der Schwiegermutter durch die Schenkung auch profitieren! Und im Notfall muss halt das Land/EFH veräussert werden. Wenn das alle älteren Leute so machen würde (ihr Vermögen/Besitz verschenken und sich nachher von der Allgemeinheit finanzieren lassen) hätten wir in dem Land ein gewaltiges Problem... :roll: .

Sorry, aber wenn ich solche Geschichten lese, dann wird's mir anders! :evil:

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klipklap
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von klipklap »

Meine Großmutter hat ihr leben lang gespart fürs Pflegeheim. Sie wollte niemanden auf der Tasche liegen. Wäre das vermögen unter 30000 gegangen hätte sie EL bekommen. Sie starb aber gerade vorher. So konnte mit dem restlichen Vermögen die Beerdigung etc bezahlt werden. Zu erben gab es dann nichts mehr. Aber ich fand es für meine oma schön das es so "aufgegangen" ist wie sie es sich vorgestellt hatte.
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Chäswürstli »

Warum soll jetzt die Allgemeinheit dafür aufkommen. Faktisch habt ihr von dieser Schenkung prifitiert also ist es doch fair dass ihr jetzt dafür aufkommt.
Wärst du bereit mit deinen Steuern ältere Personen zu finanzieren die zu Lebzeiten ihr Vermögen an die Kinder verschenkt haben?

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Fenia
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Fenia »

@Schwups und Zwacki: Ja es gilt die Steuerklärung. Ich weiss nicht ob dies SKOS Richtlininen sind, ich habe nur meine Notizen hervorgeholt, was uns der Anwalt dazumal dazu gesagt hat. Ich weiss auch nicht, ob die Zahlen für Erbvorzug und Schenkung gleich sind, von der Logik her müsste es....

@Lunida: Das machen scheinbar noch viele Rentner so...sie haben ein Vermögen von 160'000.--, machen eine Weltreise, etc. innerhalb von 10 Jahren ist das Vermögen auf 40'000 geschrumpft und dann mit 75 beantragen sie EL. Als Ehepaar hast du eine Vermögensfreigrenze von 50'000 oder 60'000.-- wenn du darunter bist kannst du EL beantragen.

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Lotus
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Re: SchwieMu im Altersheim - Antrag EL abgelehnt - wie weite

Beitrag von Lotus »

Fenia: aber so rum hat es noch ne gewisse "Logik": man lebt sparsam und erfüllt sich einen Traum! Aber das ganze System mit Schenken und so ist ja der Grund warum viele Familien überhaupt unheimlich reich werden können. Die haben da noch ihre Berater und machen das im Grossen Stil :?

Grüssli
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