RAV
Moderator: conny85
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Re: RAV
Ich habe früher da gearbeitet. Was möchtest du denn wissen?
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Re: RAV
Die Frage kann ich dir leider nicht genau beantworten da dies überall etwas anders gehandhabt wird. Je nach RAV muss er leider tatsächlich Kurse besuchen etc.
Bei uns (AG) müssen meist die Kurse nicht mehr besucht werden aber die Arbeitslosen werden auf Jobs aufmerksam gemacht die etwas sein könnten. Die Betreuer üben ganz sicher nicht den gleichen Druck aus wie sie es bei einem Jüngeren tun würden da jedem klar ist dass der Markt für ü60ig sehr schlecht aussieht.
Bei uns wird eher angeschaut wie sich die Zeit bis 65 am besten überbrücken lässt.
Bei uns (AG) müssen meist die Kurse nicht mehr besucht werden aber die Arbeitslosen werden auf Jobs aufmerksam gemacht die etwas sein könnten. Die Betreuer üben ganz sicher nicht den gleichen Druck aus wie sie es bei einem Jüngeren tun würden da jedem klar ist dass der Markt für ü60ig sehr schlecht aussieht.
Bei uns wird eher angeschaut wie sich die Zeit bis 65 am besten überbrücken lässt.
Re: RAV
Es ist immer traurig, wenn eine Person ihr Erwerbsleben als Arbeitslose beenden muss
Es ist tatsächlich sehr vom Berater abhängig. In einem mir bekannten Fall musste die Person etwa sechs Monate lang die angegebene Zahl Bewerbungen vorweisen und telefonisch erreichbar sein, obwohl es allen klar war, dass sie keine Stelle mehr bekommen wird. Kurse musste sie keine mehr machen (wäre auch eine Geldverschwendung gewesen). Zum Glück hatte sie noch einen Zwischenverdienst (stundenweise am alten Ort aushelfen). Für die letzten sechs Monate vor dem AHV-Alter wurde sie dann von der Stellensuche (ev. auch von der Kontrollpflicht) befreit. Der Berater war sehr einfühlsam und unterliess jede demütigende Bemerkung.

Es ist tatsächlich sehr vom Berater abhängig. In einem mir bekannten Fall musste die Person etwa sechs Monate lang die angegebene Zahl Bewerbungen vorweisen und telefonisch erreichbar sein, obwohl es allen klar war, dass sie keine Stelle mehr bekommen wird. Kurse musste sie keine mehr machen (wäre auch eine Geldverschwendung gewesen). Zum Glück hatte sie noch einen Zwischenverdienst (stundenweise am alten Ort aushelfen). Für die letzten sechs Monate vor dem AHV-Alter wurde sie dann von der Stellensuche (ev. auch von der Kontrollpflicht) befreit. Der Berater war sehr einfühlsam und unterliess jede demütigende Bemerkung.
Clau und zwei Buben (Mai 2004, Juni 2006)
Re: RAV
Auch im Kt. Zürich ist es grundsätzlich so, dass man sich auch mit ü60 noch bewerben muss - denn (auch wenn man das nicht erwartet ) gibt es auch bei den ü60-Arbeitslosen durchaus eine Erfolgsquote (keine brutal hohe, klar... kommt auch ein bisschen auf den Job drauf an... aber ich kenne mehrere, die nach 60 arbeitslos wurden und nach ein paar Monaten doch wieder was gefunden haben... wenn auch manchmal nur befristet für 1-2 Jahre). Von daher: Es macht sicher Sinn, dass sich auch eine ü60-Person noch bewerben und bemühen soll. Aber klar: Man setzt bei einer solchen Person weniger Druck auf, als z.B. bei einem 35jährigen. Da liegt es ja dann auch in der Eigenverantwortung des RAV-Beraters, die geforderte Anzahl Stellenbemühungen etwas anzupassen (man kann z.B. nur 8 statt 12 Bewerbungen pro Monat verlangen).