Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Moderator: conny85
Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Ihr Lieben
Kennt sich da jemand aus und hätte mir hilfreiche Infos?
Ich frage mich, wie genau die Höhe der Kinderalimente sowie des nachehelichen Unterhalts für die Ex-Ehefrau festgesetzt werden. Die Tabellen vom Kanton Zürich etc. kenne ich, dies sind jedoch m.M.n. nur Richtwerte.
Mich würde interessieren, wie die Gerichte da vorgehen und wo man etwa ansetzt. Vielen Dank schon zum Voraus für eure Inputs!
Lg
Kennt sich da jemand aus und hätte mir hilfreiche Infos?
Ich frage mich, wie genau die Höhe der Kinderalimente sowie des nachehelichen Unterhalts für die Ex-Ehefrau festgesetzt werden. Die Tabellen vom Kanton Zürich etc. kenne ich, dies sind jedoch m.M.n. nur Richtwerte.
Mich würde interessieren, wie die Gerichte da vorgehen und wo man etwa ansetzt. Vielen Dank schon zum Voraus für eure Inputs!
Lg
Chline Maa 2011
Manndli 2014
Manndli 2014
Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Pauschal unmöglich zu sagen. Jede Scheidung wird individuell angeschaut... wie lange war man verheiratet... wie lebt man (eigenes/gemeinsames Haus, etc.)... wer arbeitet wie viel und seit wann... wer verdient wie viel und übernimmt wie viel der Kinderbetreuung... wie alt sind die Kinder... wie viele Kinder sind da... wie ist die Betreuungssituation im Wohnort (für eine allfällige Berufstätigkeit der Frau)... usw. Nicht zuletzt ist es auch Verhandlungssache der beteiligten Anwälte oder Parteien.
Von daher: Es gibt Richtwerte - die Du ja schon gesehen hast. Aber eben: Sagt absolut gar nichts über Deine Situation aus. Eine Kollegin z.B. lebt mit den Kindern weiterhin im Haus, das ihrem Ex-Mann gehört. Da hat man sich über einen reduzierten Mietzins geeinigt und etwas weniger Alimente (weil sie ja günstiger wohnen kann). Bei der anderen Kollegin übernimmt der Mann (der Schicht arbeitet) 2 Tage Betreuung pro Woche (in denen sie arbeiten gehen kann und keinerlei Betreuungskosten hat) - was das Gericht ebenfalls in die Alimentenberechnung hat miteinfliessen lassen. Wieder eine andere Kollegin von mir verdient mit ihren 60% fast gleich viel wie ihr Mann mit 100% - und auch das hat natürlich die Alimentenzahlungen beeinflusst. Bei mir war's so, dass noch ein Kind aus einer früheren Beziehung (bei meinem Ex) vorhanden war, für das er auch alimentenpflichtig war - auch das wurde natürlich berücksichtigt. Und eine andere Kollegin hat recht viele Alimente erhalten, weil die Kinder bei der Trennung noch klein waren (4- und 5jährig) - es wurde aber im Scheidungsurteil auch festgehalten, dass sie - wenn die Kinder in die Oberstufe kommen - einiges weniger an Alimenten erhalten wird, da sie ja dann mehr arbeite gehen kann. Und in einem anderen Fall, den ich kenne, hatte das eine Kind grösseren Therapiebedarf und die Mutter konnte deswegen auch weniger arbeiten gehen (als sie es mit einem "normalen" Kind hätte können) - auch das hat bei der Alimentenfestsetzung eine grosse Rolle gespielt. Und: Wenn der Mann z.B. nur CHF 3800.- (brutto) pro Monat verdient, kann er den "Richtwert-Prozentbetrag" - wenn er eine Frau mit 3 Kindern hat - gar nicht zahlen (mehr als bis zum Existenzminimum kann man ihn nicht belangen)... während der andere, der pro Jahr CHF 200'000.- hat, sicher auch mehr zahlen muss, als im Richtwert angegeben.
Und und und... Du siehst: Da gibt es 1000 Faktoren. Am Besten lässt Du Dich juristisch bezüglich Deiner/Euren individuellen Situation beraten. Alles andere bringt Dir gar nicht viel.
Von daher: Es gibt Richtwerte - die Du ja schon gesehen hast. Aber eben: Sagt absolut gar nichts über Deine Situation aus. Eine Kollegin z.B. lebt mit den Kindern weiterhin im Haus, das ihrem Ex-Mann gehört. Da hat man sich über einen reduzierten Mietzins geeinigt und etwas weniger Alimente (weil sie ja günstiger wohnen kann). Bei der anderen Kollegin übernimmt der Mann (der Schicht arbeitet) 2 Tage Betreuung pro Woche (in denen sie arbeiten gehen kann und keinerlei Betreuungskosten hat) - was das Gericht ebenfalls in die Alimentenberechnung hat miteinfliessen lassen. Wieder eine andere Kollegin von mir verdient mit ihren 60% fast gleich viel wie ihr Mann mit 100% - und auch das hat natürlich die Alimentenzahlungen beeinflusst. Bei mir war's so, dass noch ein Kind aus einer früheren Beziehung (bei meinem Ex) vorhanden war, für das er auch alimentenpflichtig war - auch das wurde natürlich berücksichtigt. Und eine andere Kollegin hat recht viele Alimente erhalten, weil die Kinder bei der Trennung noch klein waren (4- und 5jährig) - es wurde aber im Scheidungsurteil auch festgehalten, dass sie - wenn die Kinder in die Oberstufe kommen - einiges weniger an Alimenten erhalten wird, da sie ja dann mehr arbeite gehen kann. Und in einem anderen Fall, den ich kenne, hatte das eine Kind grösseren Therapiebedarf und die Mutter konnte deswegen auch weniger arbeiten gehen (als sie es mit einem "normalen" Kind hätte können) - auch das hat bei der Alimentenfestsetzung eine grosse Rolle gespielt. Und: Wenn der Mann z.B. nur CHF 3800.- (brutto) pro Monat verdient, kann er den "Richtwert-Prozentbetrag" - wenn er eine Frau mit 3 Kindern hat - gar nicht zahlen (mehr als bis zum Existenzminimum kann man ihn nicht belangen)... während der andere, der pro Jahr CHF 200'000.- hat, sicher auch mehr zahlen muss, als im Richtwert angegeben.
Und und und... Du siehst: Da gibt es 1000 Faktoren. Am Besten lässt Du Dich juristisch bezüglich Deiner/Euren individuellen Situation beraten. Alles andere bringt Dir gar nicht viel.
Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Vielen Dank Lunida für deine Einschätzung. Genau an solchen Beispielen bin ich interessiert und ja, es ist etwa was ich erwartet habe . . .
Chline Maa 2011
Manndli 2014
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- danci
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
@ abigail
Bist Du denn aus Zürich? Es bestehen riesige regionale Unterschiede, wie das gehandhabt wird. In manchen Kantonen ist der Kinderunterhalt relativ hoch, dafür der nacheheliche tiefer, in einigen wird eher auf den Bedarf, in anderen auf die Leistungsfähigkeit geschaut und v.a. wird in manchen das "Fraueneinkommen" nur beim nachehelichen Unterhalt, nicht aber beim Kinderunterhalt mitberücksichtigt. Die "Methode" der Gerichte hängt damit v.a. vom Wohnort ab.
Bist Du denn aus Zürich? Es bestehen riesige regionale Unterschiede, wie das gehandhabt wird. In manchen Kantonen ist der Kinderunterhalt relativ hoch, dafür der nacheheliche tiefer, in einigen wird eher auf den Bedarf, in anderen auf die Leistungsfähigkeit geschaut und v.a. wird in manchen das "Fraueneinkommen" nur beim nachehelichen Unterhalt, nicht aber beim Kinderunterhalt mitberücksichtigt. Die "Methode" der Gerichte hängt damit v.a. vom Wohnort ab.
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Die Kleine, 2015
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
@danci:
Du arbeitest selbst in diesem Bereich gel? Nein ich komme nicht aus Zürich.
Du arbeitest selbst in diesem Bereich gel? Nein ich komme nicht aus Zürich.
Chline Maa 2011
Manndli 2014
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- danci
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Ja, ich bin Anwältin. Darfst mir auch gerne eine PN machen.
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Vielen Dank @danci - PN!
Chline Maa 2011
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- danci
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Re: Höhe der Unterhaltsbeiträge nach Scheidung
Bekommst gleich eine Antwort, muss zuerst noch etwas erledigen...
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