Hallo!
Ich bin in einem kleinen Verein, wo alle per Du sind miteinander. Nun möchte ich gerne einen Antrag stellen. Weiss jemand, ob ich das per Mail machen kann oder ob ich da einen Brief schicken muss? In den Statuten steht lediglich, dass es schriftlich geschehen muss.
Und wenn ich nun also einen Antrag stelle, muss/sollte ich dann an der Hauptversammlung dabei sein?
Besten Dank und liebe Grüsse
heffalump
Antrag stellen Verein
Moderator: conny85
Re: Antrag stellen Verein
Ich bin in musikvereine wo auch alle per du sind und habe anträge wie auch austritt per du geschrieben aber in höflicherer form. Meiner meinung nach kannst den antrag ohne probleme per mail schicken aber am besten noch eine bestätigungs mail anfordern dass betreffende person auch sicher mitgekriegt hat dass du was geschickt hast. Oder auch persönlich übergeben.
Bei einer hauptversammlung sollte man eigentlich immer dabei sein, aber wenns nicht geht kann keiner was dagegen machen [-]
Bei einer hauptversammlung sollte man eigentlich immer dabei sein, aber wenns nicht geht kann keiner was dagegen machen [-]
Re: Antrag stellen Verein
Aus: http://www.ihk.ch/wirtschaftpolitik/bli ... ieben.html
Schwächste Formvorschrift ist im schweizerischen Obligationenrecht die einfache Schriftlichkeit. Sie beinhaltet die eigenhändige Unterschrift der sich verpflichtenden Vertragspartei, wie sie beim E-Mail offensichtlich nicht möglich ist. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2005 die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Somit dürfen alle Verträge, für die das Gesetz die einfache Schriftlichkeit verlangt, auch elektronisch geschlossen werden, vorausgesetzt, die eigenhändige Unterschrift wird durch eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur ersetzt und es bestehen keine abweichenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen. Begriff und Inhalt der qualifizierten elektronischen Signatur bestimmen sich nach dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur.
Schwächste Formvorschrift ist im schweizerischen Obligationenrecht die einfache Schriftlichkeit. Sie beinhaltet die eigenhändige Unterschrift der sich verpflichtenden Vertragspartei, wie sie beim E-Mail offensichtlich nicht möglich ist. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2005 die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Somit dürfen alle Verträge, für die das Gesetz die einfache Schriftlichkeit verlangt, auch elektronisch geschlossen werden, vorausgesetzt, die eigenhändige Unterschrift wird durch eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur ersetzt und es bestehen keine abweichenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen. Begriff und Inhalt der qualifizierten elektronischen Signatur bestimmen sich nach dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
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Re: Antrag stellen Verein
Danke euch beiden! Ich werde das dann wohl per E-Mail machen. Das wird schon ok sein.
@cabu: mein Problem ist eben, dass ich in zwei Vereinen bin und jedes Jahr findet die HV am selben Datum statt....
. Darum möchte ich einen Antrag zur Verschiebung des HV-Datums beim kleinen Verein stellen. Ein Mitglied des Vorstands hat nämlich das selbe Problem, da er auch in diesen beiden Vereinen ist. Und letztes Jahr war ich an der HV vom kleinen Verein und dieses Jahr möchte ich wieder an die HV des grossen Vereins.
@cabu: mein Problem ist eben, dass ich in zwei Vereinen bin und jedes Jahr findet die HV am selben Datum statt....
