Hallo zusammen
Ich habe im Netz keine entsprechende Info gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch Auskunft geben.
Ich habe meine Arbeitsstelle per 30.06.16 gekündigt. Nun werde ich auch per 30.06.16 in einen anderen Kanton ziehen. Darf ich da die 2 Zügeltage, welche mir ja gesetzlich zustehen, beziehen, auch wenn ich im gekündigten Arbeitsverhältnis stehe?
Muss dazu sagen, dass unser Betriebsklima nicht das Beste ist und dies auch mit ein Grund ist, weshalb ich meine Stelle wechseln werde. Deshalb möchte ich meine Rechte nicht intern diskutieren müssen...Eine neue Stelle habe ich natürlich bereits unter Vertrag.
Ich danke euch!
Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsfrist
Moderator: conny85
- madame pompadour
- Junior Member
- Beiträge: 94
- Registriert: Di 26. Aug 2008, 10:07
- Geschlecht: weiblich
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Gesetzlich muss der Arbeitgeber dir freigeben auch bei gekündigter Stellung, es steht jedoch nicht wie lange, dies müsste bei dir im reglement stehen
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Gesetzlich ist das nicht geregelt wegen Frei kriegen wegen Umzug.
Allgemein anerkannt ist es zwar, 1- max. 2 Tage (2 wenn der Umzug weit weg geht (was Kantonswechsel ja nicht unbedingt aussagt).
viele Arbeitgeber geben diese Tage auch nur in ungekündigter Stellung.
Falls ein GAV bei euch besteht müsstest du die Regelung da genau ansehen. Ansonsten musst du das HR fragen!
Allgemein anerkannt ist es zwar, 1- max. 2 Tage (2 wenn der Umzug weit weg geht (was Kantonswechsel ja nicht unbedingt aussagt).
viele Arbeitgeber geben diese Tage auch nur in ungekündigter Stellung.
Falls ein GAV bei euch besteht müsstest du die Regelung da genau ansehen. Ansonsten musst du das HR fragen!
-
- Member
- Beiträge: 186
- Registriert: Mi 27. Nov 2013, 08:02
- Geschlecht: weiblich
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Je nachdem stehts auch in deinem Arbeitsvertrag bzw. in den Anstellungsbedingungen. An meinem alten Arbeitsplatz stand da: 2 Tage, sofern nicht mit einem Stellenwechsel verbunden. Oder so ähnlich... Wie es beim jetzige ist, weiss ich nicht mal genau...
Falls keine Unterlagen vorhanden sind, bleibt dir nichts anderes als nachzufragen...
Falls keine Unterlagen vorhanden sind, bleibt dir nichts anderes als nachzufragen...
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Ob solche Tage in der Kündigungsfrist noch bezahlt frei gegeben werden müssen, ist eine Streitfrage - da sind sich nicht mal die Juristen ganz einig
. Grundsätzlich geben aber die meisten AG's solche Tage auch noch in der Kündigungsfrist. Dass sie das müssen, ist aber nirgends festgehalten, d.h. wenn sich Dein AG weigert, müsstest Du damit vor Arbeitsgericht, um das klären zu lassen.

- mommy2b
- Member
- Beiträge: 181
- Registriert: So 3. Okt 2010, 00:45
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Zürich
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Also ich hab sie damals nicht bekommen 
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es glaube ich so oder so nicht.
Gesendet von meinem HUAWEI GRA-UL10 mit Tapatalk

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es glaube ich so oder so nicht.
Gesendet von meinem HUAWEI GRA-UL10 mit Tapatalk
Re: Anspruch auf Zügeltag Kantonswechsel während Kündigungsf
Um alle Klarheiten zu beseitigen
:
Im OR und ArG sind Absenzentage wie:
Hochzeit
Todesfall
Geburt eines eigenen Kindes
Umzug
udgl.
nicht geregelt, sie müssen also vom AG nicht bezahlt werden.
Sind diese Absenzentage jedoch im Arbeitsvertrag, im GAV, im Rahmenvertrag oder in einem der Verträge integrierten Reglement geregelt, so gelten diese. Sie gelten während der gesamten Anstellungsdauer, also auch während der Kündigungsfrist.

Im OR und ArG sind Absenzentage wie:
Hochzeit
Todesfall
Geburt eines eigenen Kindes
Umzug
udgl.
nicht geregelt, sie müssen also vom AG nicht bezahlt werden.
Sind diese Absenzentage jedoch im Arbeitsvertrag, im GAV, im Rahmenvertrag oder in einem der Verträge integrierten Reglement geregelt, so gelten diese. Sie gelten während der gesamten Anstellungsdauer, also auch während der Kündigungsfrist.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken