Newsticker - Ab 2017: Neues Unterhaltsrecht

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Brigitte
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Newsticker - Ab 2017: Neues Unterhaltsrecht

Beitrag von Brigitte »

Für ledige Väter, die ihre Kinder nicht betreuen, wird‘s teuer.

22,9 Prozent aller Geburten in der Schweiz erfolgten letztes Jahr nicht ehelich. Mit dem neuen Unterhaltsrecht ab 1. Januar 2017 erhält der- oder diejenige, welche unverheiratet (oder nach der Trennung) das Kind allein betreut, mehr Geld. Neu wird nämlich der sogenannte Betreuungsunterhalt eingeführt. Das heisst, dass bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs nicht mehr nur die direkten Kosten für die Betreuung eines Kindes berücksichtigt werden (etwa für Essen, Wohnen und Kleider), sondern auch die entstehenden finanziellen Auswirkungen für die betreuende Person. Der Elternteil, der sich mehr um das Kind (oder die Kinder) kümmert, soll dafür angemessen entschädigt werden – unabhängig vom Zivilstand. Doch wieviel ist das? In den nächsten zwei Jahren müssen die Richter nicht nur die Berechnungsmethodik definieren, sondern auch festlegen, bis zu welchem Kindesalter der Betreuungsunterhalt (vollständig) bezahlt werden muss.

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