BVG bei Trennung/Scheidung
Moderator: conny85
BVG bei Trennung/Scheidung
Hallo zusammen
Ein Verwandter von mir hat sich anfangs letztes Jahr von seiner Frau getrennt, besser gesagt sie von ihm. Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Bis anhin hat er nicht viel verdient somit auch nicht viel Pensionskasse einzahlen müssen/können. Dass der ein bezahlter Betrag während der Ehe mit der Ex-Frau geteilt werden muss ist ihm klar. Wie sieht es aber jetzt aus - Trennung ist da (auch vom Gericht bestätigt), Scheidung noch nicht.
Er hat im Moment gute Aussicht auf einen tollen Job und würde dementsprechend auch gut verdienen. Muss er den neu ein bezahlten BVG-Betrag nach der Trennung auch mit seiner Ex-Teilen oder nicht? Oder wisst ihr, bei wem ich mich erkundigen kann??? Versicherung, Gericht, Anwalt......
Dieser Verwandter war immer sehr fair zu seiner Ex, hat ihr bei allen Fehler immer wieder ein bis zwei Augen zugedrückt. Auch jetzt spart er mehr bei sich, damit sie und das gemeinsames Kind besser hat. Er diskutiert nicht mit dem Aliment oder so. Er war nur vor Gericht gegangen, als sie das alleinige Sorgerecht beantragte und ihn als liebloser Vater daherstellte. Was sicher nicht der Fall ist, ich kenne ihn persönlich sehr gut. Aber ich verstehe, wenn er nicht bereit ist noch mehr mit ihr zu teilen.
Ach ja, bevor jemand kommt und sagt, dass sie ja das Kind gehütet hat....lange vor dem Kind war sie mehr arbeitslos als bei der Arbeit. Er hat sie immer wieder unterstützt und alles bezahlt.
Für jegliche Informationen bin ich sehr dankbar!!!
Ein Verwandter von mir hat sich anfangs letztes Jahr von seiner Frau getrennt, besser gesagt sie von ihm. Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Bis anhin hat er nicht viel verdient somit auch nicht viel Pensionskasse einzahlen müssen/können. Dass der ein bezahlter Betrag während der Ehe mit der Ex-Frau geteilt werden muss ist ihm klar. Wie sieht es aber jetzt aus - Trennung ist da (auch vom Gericht bestätigt), Scheidung noch nicht.
Er hat im Moment gute Aussicht auf einen tollen Job und würde dementsprechend auch gut verdienen. Muss er den neu ein bezahlten BVG-Betrag nach der Trennung auch mit seiner Ex-Teilen oder nicht? Oder wisst ihr, bei wem ich mich erkundigen kann??? Versicherung, Gericht, Anwalt......
Dieser Verwandter war immer sehr fair zu seiner Ex, hat ihr bei allen Fehler immer wieder ein bis zwei Augen zugedrückt. Auch jetzt spart er mehr bei sich, damit sie und das gemeinsames Kind besser hat. Er diskutiert nicht mit dem Aliment oder so. Er war nur vor Gericht gegangen, als sie das alleinige Sorgerecht beantragte und ihn als liebloser Vater daherstellte. Was sicher nicht der Fall ist, ich kenne ihn persönlich sehr gut. Aber ich verstehe, wenn er nicht bereit ist noch mehr mit ihr zu teilen.
Ach ja, bevor jemand kommt und sagt, dass sie ja das Kind gehütet hat....lange vor dem Kind war sie mehr arbeitslos als bei der Arbeit. Er hat sie immer wieder unterstützt und alles bezahlt.
Für jegliche Informationen bin ich sehr dankbar!!!
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Meines Wissens wird erst bei der Scheidung geteilt. Aus diesem Grund lohnt es sich auch, die 3. Säule in der Trennungszeit nicht einzuzahlen, da auch diese hälftig geteilt wird.
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Ich arbeite auf diesem gebiet. Es wird geteilt, wenn die scheidung amtlich ist. Den status "getrennt" gibt es in der pensionskasse nicht. Hoffe diese info hilft weiter.
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Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Nein. Seit 2017 wir die BVG bei Zeitpunkt der Scheidungseinreichung und nicht mehr bei Scheidungsdatum berechnet.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 62070.html
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 62070.html
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Danke für alle Antworten...ich werde mich betreffend der neue Regelung schlau machen!
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
ODER gemäss einer Verzichtserklärung/-Vereinbarung; sprich, wenn die Ehefrau schriftlich erklärt, dass sie auf die Teilung des Anteils während der Trennung verzichtet.Sunneschii9 hat geschrieben:Nein. Seit 2017 wir die BVG bei Zeitpunkt der Scheidungseinreichung und nicht mehr bei Scheidungsdatum berechnet.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 62070.html
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
shiraz hat geschrieben:ODER gemäss einer Verzichtserklärung/-Vereinbarung; sprich, wenn die Ehefrau schriftlich erklärt, dass sie auf die Teilung des Anteils während der Trennung verzichtet.Sunneschii9 hat geschrieben:Nein. Seit 2017 wir die BVG bei Zeitpunkt der Scheidungseinreichung und nicht mehr bei Scheidungsdatum berechnet.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 62070.html
Schön wärs....aber das wird hier sicher nicht der Fall sein. Ich finde es immer wieder schade, wenn man versucht nach dem Ehe-Aus, den Partner noch zu schaden!
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Naja, wenn Frau wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder massiv weniger Altersvorsorge ansparen konnte/kann, finde ich das mehr als gerecht, wenn der Ehemann teilen muss.
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Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Das Problem ist wohl mehr, dass es dann halt Leute gibt, die deswegen bewusst die Scheidung in die Länge ziehen. Aber dies ist ja nun dank neuer Regelung nicht mehr möglich.
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
naura: Da bin ich absolut deine Meinung! Aber wenn man bewusst zu Hause bleibt und sich vom EX-Partner unterhalten lässt, finde ich es gar nicht gut! Es handelt sich hier um ein schulpflichtiges Kind...und an jedem zweiten Wochenende beim Vater. Er zahlt ja für die Zeit die sie ihn betreut ja Frauen-Alimente...und zwar ohne murren! Es geht hier nicht um den Betrag, als das Kind noch klein war und sie die ganze Zeit zu Hause sein musste!naura hat geschrieben:Naja, wenn Frau wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder massiv weniger Altersvorsorge ansparen konnte/kann, finde ich das mehr als gerecht, wenn der Ehemann teilen muss.
Zusätzlich...(sorry, lasse mal den Frust raus), die Frau hat während der Ehe "nur" auf das Kind geschaut! Keine von unseren Verwandten hat sich getraut in die Wohnung zu gehen - der Zustand war unzumutbar (dreckig, stinkend...)! Gekocht hat nur der Mann, wenn er von der Arbeit nach Hause gekommen war oder er und wir Verwandten haben vorgekocht, damit das Kind und er frisches Essen auf den Tisch bekamen und nicht Tiefkühlware! Darum verstehe ich es, wenn er nicht mehr als nötig mit ihr teilen möchte!
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
@tigerli
Das verstehe ich auch - ABER er kann nicht Dinge, die er früher mit sich hat machen lassen, heute rächen. Schlussendlich habe ich gemerkt, wegen solcher Dinge zu kämpfen (Geld etc.) wird einem die Zufriedenheit nicht zurückbringen und es hilft auch nicht, sich selber zu verzeihen, dass man so lange so einen Mist mitgemacht hat. Wenn es unrecht ist, dass sie noch zu Hause ist, wird das Gericht ihr das dann schon sagen. Mit schulpflichtigen Kindern müssen die geschiedenen Frauen auch Arbeiten gehen, zumutbares Pensum wird da oft eingerechnet.
Ich verstehe den Frust natürlich, ich glaube aus meiner Erfahrung (von mir und meinen Eltern damals) aber wirklich, dass es schlussendlich nichts Gutes mit sich bringt einen solchen Krieg zu führen. Im Gegenteil. Die Wut, Enttäuschung und Frustration die da vorhanden ist, sollte meiner Meinung nach nicht mit Geld/kein Geld kompensiert werden, übrigens genau so wenig mit Besuchsrecht/Sorgerecht. Ich weiss, dass dies viele machen, aber ich halte nichts davon. Niemand anders, als derjenige selbst, kann die gescheiterte Ehe aufarbeiten, so dass man sich besser fühlt.
Das verstehe ich auch - ABER er kann nicht Dinge, die er früher mit sich hat machen lassen, heute rächen. Schlussendlich habe ich gemerkt, wegen solcher Dinge zu kämpfen (Geld etc.) wird einem die Zufriedenheit nicht zurückbringen und es hilft auch nicht, sich selber zu verzeihen, dass man so lange so einen Mist mitgemacht hat. Wenn es unrecht ist, dass sie noch zu Hause ist, wird das Gericht ihr das dann schon sagen. Mit schulpflichtigen Kindern müssen die geschiedenen Frauen auch Arbeiten gehen, zumutbares Pensum wird da oft eingerechnet.
Ich verstehe den Frust natürlich, ich glaube aus meiner Erfahrung (von mir und meinen Eltern damals) aber wirklich, dass es schlussendlich nichts Gutes mit sich bringt einen solchen Krieg zu führen. Im Gegenteil. Die Wut, Enttäuschung und Frustration die da vorhanden ist, sollte meiner Meinung nach nicht mit Geld/kein Geld kompensiert werden, übrigens genau so wenig mit Besuchsrecht/Sorgerecht. Ich weiss, dass dies viele machen, aber ich halte nichts davon. Niemand anders, als derjenige selbst, kann die gescheiterte Ehe aufarbeiten, so dass man sich besser fühlt.
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
@naura: er will sich nicht rächen. Er will gar nichts wegen den Alimenten machen. Er verlangt nicht, dass sie mehr arbeiten gehen muss als das Gericht bestimmt. Es geht hier nur um das "Geld" nach der Trennung, sprich BVG das er jetzt anspart. Das dies nicht geteilt werden muss. Er will neu anfangen - was vorbei ist vorbei! Ich glaube wir Verwandten haben mehr damit zu kämpfen als er, weil wir miterlebten was er durchmachen musste. Aber wie du schon sagst, das muss er mit ihr abmachen. Ich möchte ihn jetzt, so viel wie möglich helfen. Das soll aber fair sein, von allen Seiten. Wir wollen nicht gegen sie kämpfen, nur ein Anfang soweit als möglich ohne sie machen. Was natürlich aufgrund des Kindes schon so nicht leicht ist, da wir alle das Kind sehr lieben und es uns!!!! Ich glaube, wenn das Kind nicht wäre, würde keiner mehr von uns mit ihr Kontakt haben wollen. Wir haben alle auch angst, das sie uns das Kind "vorenthält". Sie hat ja schon versucht das alleinige Sorgerecht zu erhalten, was zum Glück mit dem neuem Gesetzt nicht passiert ist. Wir respektieren sie als Alleinstehende Mutter und wissen das es für sie nicht immer leicht war und wird. Das das Geld während der Ehe angespart geteilt werden muss, finde ich auch...da gibt es absolut kein Zweifel. Was danach ist...ist Ansicht Sache.
Re: BVG bei Trennung/Scheidung
@shiraz
Weisst du wo das gesetzlich geregelt ist, dass eine Verzichtserklärung möglich ist? (Interessiert mich insbesondere wenn Gütertrennung vereinbart wurde)
Weisst du wo das gesetzlich geregelt ist, dass eine Verzichtserklärung möglich ist? (Interessiert mich insbesondere wenn Gütertrennung vereinbart wurde)


Re: BVG bei Trennung/Scheidung
Hallo AtinaAtina hat geschrieben:@shiraz
Weisst du wo das gesetzlich geregelt ist, dass eine Verzichtserklärung möglich ist? (Interessiert mich insbesondere wenn Gütertrennung vereinbart wurde)
Ich hab nun grad im www gesucht - und oh Schreck, festgestellt, dass das HEUTE vor der Scheidung gar nicht mehr möglich ist, also für die Zeit der Trennungsphase . Sorry für die Falschinformation.
Als wir uns, vor bald 20 Jahren, getrennt haben, konnten wir das noch. Habe grad in unserer Trennungskonvention nachgeschaut.
Sorry nomol
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken