Kinder einer Kollegin betreuen

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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fabi12
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Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von fabi12 »

Ich werde ab August 2017 2 Kinder (3 und 1 jährig) jede Woche dür zirka 6 Stunden betreuen/hüten. Auf was muss ich achten oder muss dass das Mami der Kinder organisieren? Unfallverischerung, Formular um den Steuern anzugeben, Lohn....
Wer es einfacher wenn ich mich dem Tagesmutterverein im Bezirk anschliesse?
Lilapause

Hestia
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Re: Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von Hestia »

Wir hatten eine Kollegin, welche unser Kind als Tagesmutter für 1 Tag betreute. Wir haben uns bei der SVA informiert und dort teilte man uns mit, dass wir als Arbeitgeber alles abrechnen müssen. (Wohnen im Kanton Zürich)

Unfallversicherung, bei mehr als 8 Stunden noch die Nichtberufsunfallversicherung, AHV/IV etc. Lohnausweis muss Arbeitgeber ausfüllen.

Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber.

Wir hatten nachher eine andere Tagesmutter. Da diese merere Kinder von verschiedenen Familien betreute, konnte sie sich als selbstständige Tagesmutter anmelden. Somit musste sie selber die Versicherungen abschliessen und wir bezahlten lediglich den Lohn.

Wenn du dich dem Tagesmütterverein anschliesst, dann erledigen diese alles für euch.

Gruess Hestia

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Akinom
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Re: Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von Akinom »

Entweder du kannst es über den Verein machen, dann wird und ist alles genau geregelt (z.B. Vertrag, deine nötigen Kurse, Stundenlohn..).
Oder du machst es Privat, dann müssen die abgebenden Eltern nichts machen sofern du die Kinder bei dir zu Hause betreust. Du musst dich bei der AHV als Selbständigerwerbend anmelden und allenfalls zusätzliche Versicherungen abschliessen. Frag bei deiner AHV Stelle nach, die Regeln sind nicht in allen Kantonen gleich.
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Akinom
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Re: Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von Akinom »

Noch vergessen, kommt auch auf die Anzahl Kinder an. Eine Tagesmutter darf nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, eigene Kinder unter 12 Jahre und Tageskinder. Kinder unter 18 Monaten zählen als 1.5 Kinder. Dann braucht es eine spezielle Bewiligung.
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Phase 1
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Re: Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von Phase 1 »

Akinom hat geschrieben:Noch vergessen, kommt auch auf die Anzahl Kinder an. Eine Tagesmutter darf nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, eigene Kinder unter 12 Jahre und Tageskinder. Kinder unter 18 Monaten zählen als 1.5 Kinder. Dann braucht es eine spezielle Bewiligung.
Nicht in jedem Kanton also unbedingt auch auf Kantons und Gemeinde Ebene nachfragen.

Hestia
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Re: Kinder einer Kollegin betreuen

Beitrag von Hestia »

@akinom
Stimmt für den Kanton Zürich nicht. Wenn sie als Tagesmutter arbeitet kann sie sich nicht als Selbstverständige anmelden wenn sie nur die Kinder von einer Familie betreut. Die Eltern der Kinder sind ihre Arbeitgeber und müssen sie als Hausangestellte anstellen, auch wenn die Betreuung bei ihr zuhause ist.

Am besten du fragst bei der AHV Stelle von deinem Kanton nach. Diese können dir genau sagen was für dich gilt.

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