Fehlgeburt registrieren

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Brigitte
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Fehlgeburt registrieren

Beitrag von Brigitte »

Bundesrat will auch für Fehlgeburten Eintrag in Personenstandsregister ermöglichen

Im Personenstandsregister wurden gemäss geltendem Recht bis heute nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene (Gewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche) eingetragen. Bei einer Fehlgeburt (unter 500 Gramm oder 22 Wochen Schwangerschaftsdauer) sollen die Eltern nun auch die Möglichkeit haben, die Geburt beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am 3. März 2017 verabschiedeten Bericht. Eine Eintragung im Register kann die Trauerarbeit der Eltern erleichtern und dazu beitragen, die kantonalen und kommunalen Formalitäten rund um eine allfällige Bestattung zu vereinfachen. In anderen europäischen Ländern hat sich diese Regelung schon seit längerem bewährt. Weitere Infos...

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